@Lyriker
Gut, dass du mich nicht vertrittst, ich habe große Hochachtung vor Menschen, die nicht glauben, allwissend zu sein. Was ist mit meinem Einwand des "stillscheigenden Einverständnisses"? Den hast du übergangen.
Du solltest deinen Nick von "Lyriker" in "LeopardII" ändern, du walzt alles laut genug platt und du glaubst, dein Gehabe und deine leeren Drohungen imponieren mir? Sachkenntnis imponiert mir, Geblöke ertrage ich nur ;o)
Das Urheberrechtsschutzgesetz welches du angeblich zitierst hat nichts mit dem Recht zu tun, welches man an dem "eigenen Bild" hat, welches landläufig ein Bild meint, auf dem man selbst ist.
Wenn dich ein Paparazzo mit heruntergelassenen Hosen fotografiert, wird dies veröffentlicht, so lange das öffentliche Interesse an dem Sachverhalt höher einzustufen ist, als das Verletzen der Intimssphäre, so viel zum Recht am eigenen Bild, wenn man Prominenter (neudeutsch: Celebrety ist)
Mit deiner Sachkenntnis schaffst du es vermutlich sogar bis zum Prominenten, in Sachen Jurisprudenz würde ich mich zurückhalten. Was ich sagen will: Ich weiß es nicht, ob es verboten ist und Laienmeinungen dazu brauche ich nicht.
Tilmann (los verklag mich)