Paragraf 218 und 218 a
218:
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht [hier ist z.B. der Arzt gemeint, nicht die Schwangere], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
[...]
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
218 a:
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
Nur mal so für die, die sich mal die Gesetzeslage in D zu Gemüte führen möchten.
Ich weiß nicht wie es bei anderen war. Mir haben ALLE versucht einen Weg MIT Kind aufzuweisen. Keine Beratung, weder das Gespräch mit der Ärztin, noch das Beratungsgespräch war leichtfertig oder lapidar. Alle haben meine Entscheidungsfindung sehr ernst genommen.
Dass ich den Termin zum Schwangerschaftsabbruch 2 Stunden davor absagte hat allerdings ganz andere Gründe.
Bereut habe ich die Entscheidung nie, auch nicht als die Beziehung in die Brüche ging, auch nicht als ich alleinerziehend und arbeitslos da stand.
Dennoch stehe ich mit vollem Verständnis und ganzem Herzen hinter jeder Frau, die die andere Entscheidung trifft. Weil die Entscheidung niemals eine einfache ist und ich der Überzeugung bin sie wird niemals leichtfertig gefällt. Denn bisher habe ich noch nie mit einer Frau gesprochen, die "mal eben kurz abtreiben war" .... und ich wette die, die eben jenes hier in diesem Fred Frauen vorwerfen kennen weder eine Frau, die abgetrieen hat, geschweige denn haben sie je mit einer geredet. Von den rechtlichen Grundlagen und dem Abblauf will ich gar nicht reden...