Nun ja...
Alles in allem würde ich hier am ehesten der Meinung von Maus21 zustimmen...
Wenn der Partner Kontakte zu anderen Frauen verschweigt, verheimlicht, durch vorsätzliche Handlungen verdunkelt, in der Hoffnung, seine Frau bemerkt es nicht, dann ist das für mich ganz klar Betrug.
Belügen ist somit Betrug.
Bei einem anderen Beitrag las ich etwas über rechtliche Hintergründe, also der Abgrenzung zum Strafrecht.
Ich denke, das kann man hier nur ansatzweise vergleichen.
Zumal dann noch jemand etwas zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch geschrieben hat. ("... wenn er ein Treffen verabredet und dann nicht hingeht, weil ihm die Beziehung doch wichtiger ist...)
Also im Strafrecht bzw. dann ja im Strafprozessrecht ist es so, dass der "Täter" in diesem Fall straffrei ausgeht.
Aber in der Beziehung wird dies eher nicht der Fall sein, wenn seine Partnerin davon erfährt. Der Vertrauensmissbrauch bleibt...