Zitat von ****ot2:
„Als Fotograf besitzt Du die Urheberrechte der Fotos, die Du von Deiner Exfreundin gemacht hast. Du kannst daher Deiner Freundin die Veröffentlichung untersagen.
Falls sie auf eine persönliche Ansprache nicht reagiert, notfalls mit einer Abmahnung über einen Rechtsanwalt, das dürfte in der Regel wirkungsvoll sein.
Falls sie auf eine persönliche Ansprache nicht reagiert, notfalls mit einer Abmahnung über einen Rechtsanwalt, das dürfte in der Regel wirkungsvoll sein.
Danke, genauso kenn ich das auch. ein Problem ist wie gesagt, dass ich es nicht wirklich kontrollieren kann. Ich ahne schon, dass Werke von mir irgendwann irgendwo auftauchen ohne meinen Namensnennung. Was definitiv eine Verletzung des Urheberrechts ist.