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Fotos und Erinnerungen von der/dem Ex

Zitat von ****ot2:
Als Fotograf besitzt Du die Urheberrechte der Fotos, die Du von Deiner Exfreundin gemacht hast. Du kannst daher Deiner Freundin die Veröffentlichung untersagen.
Falls sie auf eine persönliche Ansprache nicht reagiert, notfalls mit einer Abmahnung über einen Rechtsanwalt, das dürfte in der Regel wirkungsvoll sein.

Danke, genauso kenn ich das auch. ein Problem ist wie gesagt, dass ich es nicht wirklich kontrollieren kann. Ich ahne schon, dass Werke von mir irgendwann irgendwo auftauchen ohne meinen Namensnennung. Was definitiv eine Verletzung des Urheberrechts ist.
****ot2 Mann
10.286 Beiträge
Interessant wäre die Frage, wann die Fotos als veröffentlicht gelten.
Wenn sie offen bei Joyclub eingestellt sind, sind sie m.E. eindeutig veröffentlicht.
Wenn sie hingegen nur individuell auf Wunsch freigegeben werden, ist das m.E. noch keine Veröffentlichung.
Sie müssen schon im öffentlichen Raum für jedermann sichtbar sein.
So darf die Freundin die Fotos bei sich in der Wohnung aufhängen, aber nicht bei einer öffentlichen Fotoausstellung.
****yn Frau
13.442 Beiträge
Ich denke schon, dass es eine entscheidende Frage sein könnte, ob du die Fotos im Rahmen deines Berufes gemacht hast, oder ob es private Aufnahmen waren, die aufgrund dessen, dass du dich mit der Materie auskennst, eben einen professionellen Anstrich haben.

Wenn das doch alles so klar ist, warum unterbindest du es nicht einfach gerichtlich?
****ot2 Mann
10.286 Beiträge
Zitat von ****yn:
Ich denke schon, dass es eine entscheidende Frage sein könnte, ob du die Fotos im Rahmen deines Berufes gemacht hast, oder ob es private Aufnahmen waren, die aufgrund dessen, dass du dich mit der Materie auskennst, eben einen professionellen Anstrich haben.

Nein, darauf kommt es nicht an.
Zitat von ****yn:
Wenn das doch alles so klar ist, warum unterbindest du es nicht einfach gerichtlich?

Weil ich eigentlich noch an die Vernunft und Glaubwürdigkeit der Menschen glaube. Aber es ist knapp daran, auch den Glauben zu verlieren….
Wird mir vielleicht letztlich nichts anderes übrig bleiben…
Und wie gesagt.. ich bekomme es ja nicht mit. Denke aber, dass es definitiv passieren wird wenn nicht schon passiert…
Das beruht auf bestimmten Aussagen der Ex..
****yn Frau
13.442 Beiträge
Zitat von ****ot2:
Zitat von ****yn:
Ich denke schon, dass es eine entscheidende Frage sein könnte, ob du die Fotos im Rahmen deines Berufes gemacht hast, oder ob es private Aufnahmen waren, die aufgrund dessen, dass du dich mit der Materie auskennst, eben einen professionellen Anstrich haben.

Nein, darauf kommt es nicht an.

In dem Fall müsste jedes gemachte Foto - ich mache ein Bild vom jemandem, jemand macht ein Bild von mir, etc. - zum gerichtlichen Gegenstand werden können, in dem Kontext, dass man jedem verbieten kann, ein Foto zu veröffentlichen, das man selbst geschossen und ihm danach gegeben hat.

"Können Sie bitte ein Foto von mir vor dieser Kirche machen?"

*macht Foto*

"Aber auf Facebook dürfen Sie das nicht veröffentlichen, ICH hab das schließlich geschossen!"


Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht, in welchem Kontext Bilder gemacht werden, insbesonders, wenn es heißt "Du als Fotograf", die Bilder aber nicht im Rahmen des Berufs (als Dienstleistung) entstanden sind.
Das ist in der Tat eine sehr explizite Konstellation… und ich konnte bisher noch nichts dazu finden…
Dies scheint es sehr selten zu geben.
Aber da sind wir in wieder in der Tat bei dem Erstellungsgehilfen, der zuvor erwähnt wurde. Das ist hier definitiv nicht der Fall.
****ot2 Mann
10.286 Beiträge
Zitat von ****yn:
Zitat von ****ot2:
Zitat von ****yn:
Ich denke schon, dass es eine entscheidende Frage sein könnte, ob du die Fotos im Rahmen deines Berufes gemacht hast, oder ob es private Aufnahmen waren, die aufgrund dessen, dass du dich mit der Materie auskennst, eben einen professionellen Anstrich haben.

Nein, darauf kommt es nicht an.

In dem Fall müsste jedes gemachte Foto - ich mache ein Bild vom jemandem, jemand macht ein Bild von mir, etc. - zum gerichtlichen Gegenstand werden können, in dem Kontext, dass man jedem verbieten kann, ein Foto zu veröffentlichen, das man selbst geschossen und ihm danach gegeben hat.

"Können Sie bitte ein Foto von mir vor dieser Kirche machen?"

*macht Foto*

"Aber auf Facebook dürfen Sie das nicht veröffentlichen, ICH hab das schließlich geschossen!"

Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht, in welchem Kontext Bilder gemacht werden, insbesonders, wenn es heißt "Du als Fotograf", die Bilder aber nicht im Rahmen des Berufs (als Dienstleistung) entstanden sind.

Doch, das ist so.
Du kannst jedem verbieten ein Foto zu veröffentlichen, dass Du fotografiert hast.
Der Fotograf behält das Urheberrecht.
So ist das nun mal geregelt.
Zitat von ****ot2:
Zitat von ****yn:
Ich denke schon, dass es eine entscheidende Frage sein könnte, ob du die Fotos im Rahmen deines Berufes gemacht hast, oder ob es private Aufnahmen waren, die aufgrund dessen, dass du dich mit der Materie auskennst, eben einen professionellen Anstrich haben.

Nein, darauf kommt es nicht an.
Das spielt in der Tat keine Rolle.
Zitat von ****ot2:

Doch, das ist so.
Du kannst jedem verbieten ein Foto zu veröffentlichen, dass Du fotografiert hast.
Der Fotograf behält das Urheberrecht.
So ist das nun mal geregelt.

So ist es..
****yn Frau
13.442 Beiträge
Ich kann nach wie vor die emotionale Kiste hier einfach nicht nachvollziehen. Dass man da so ... weiß nicht, pingelig sein kann, sorry für den Ausdruck. Ist sicherlich irgendwo scheiße und ärgerlich, aber solange mir kein persönlicher oder finanzieller Schaden entsteht, wäre mir das die Mühe absolut nicht wert.
Dass man da offenbar hinten- und vornerum noch so viel von der Ex, mit der es im Streit auseinanderging und die man meines Erachtens nicht mehr leiden kann, mitkriegt und sich damit beschäftigt, lässt mich vermuten, dass irgendwelche Bildchen noch das kleinste Problem sind. Das wäre mir noch viel zu viel emotionales Attachment, viel zu viel Wut und Antagonie, wo man zu oft Energie in etwas steckt, das es absolut nicht wert ist, wenn man sich da nicht löst.
Zitat von ****yn:
Ich kann nach wie vor die emotionale Kiste hier einfach nicht nachvollziehen.

Damit liegst du leider falsch. Es geht letzens um die Rechte an Fotos, auch wenn das der ursprüngliche Thread-Titel nicht zum Ausdruck gibt.
Aber da dies nun in diese Richtung ging: Die Urheberrechte eines Fotografen sind unstreitbar. Und jegliche Verletzung derer ist strafbar. Und es ist einfach nicht zu akzeptieren, dass solche Rechte verletzt werden. Wenn auch nur potenziell. Deshalb dieser Thread.
****yn Frau
13.442 Beiträge
Nach Recherche habe ich festgestellt, dass du wohl das Urheberrecht hast, sie aber das Recht am eigenen Bild. Was heißt, du kannst ihr das Veröffentlichen verbieten, sie dir aber auch.

Also nach dem, was ich gelesen habe, müssten die Bilder euch beiden gehören und beide müssen einverstanden sein, was die Veröffentlichung betrifft.
****yn Frau
13.442 Beiträge
Zitat von *******erS:
Die Urheberrechte eines Fotografen sind unstreitbar. Und jegliche Verletzung derer ist strafbar. Und es ist einfach nicht zu akzeptieren, dass solche Rechte verletzt werden. Wenn auch nur potenziell. Deshalb dieser Thread.

Na ja, aber sind wir doch mal ehrlich: Stören tut es dich, weil sie deine Ex ist und ihr euch gestritten habt. Also definitiv auch eine emotionale Kiste.

Die Sache mit dem Urheberrecht mag nun klar sein (mir war das nicht ganz klar, darum danke für den Anstoß, das nochmal nachzurecherchieren), aber der Grund, warum du es nicht willst, ist doch durchaus primär ein emotionaler.


Ich meine, wenn es dir so wichtig ist... Ja, mach, verbiete es ihr. Vielleicht ist dann auch der Groll vorbei und du guckst wieder nach vorne.
****ot2 Mann
10.286 Beiträge
Schreib ihr doch einfach einen Brief, in dem Du ihr mitteilst, dass sie die von Dir gemachten Bilder nicht (im Internet) veröffentlichen darf. Und falls sie sich nicht dran hält, wäre der nächste Schritt ein Brief durch einen Anwalt mit einer Abmahnung, kostet dich ca. 200 Euro.
*******070 Frau
1.140 Beiträge
also mein ex hatvdie alben von hochzeit und gemeinsamer zeit bekommen.
hatte keine lust mehr darauf.
auf bildern mit den kindern ist er natürlich drauf.ist ja der vater.
doch ich weiss ja warum ich mich trennte und da benötige ich nicht noch extra erinnerung an vermeindlich schöne zeit.
*******070 Frau
1.140 Beiträge
also mein ex hatvdie alben von hochzeit und gemeinsamer zeit bekommen.
hatte keine lust mehr darauf.
auf bildern mit den kindern ist er natürlich drauf.ist ja der vater.
doch ich weiss ja warum ich mich trennte und da benötige ich nicht noch extra erinnerung an vermeindlich schöne zeit.
Zitat von ****yn:
Zitat von *******erS:
Die Urheberrechte eines Fotografen sind unstreitbar. Und jegliche Verletzung derer ist strafbar. Und es ist einfach nicht zu akzeptieren, dass solche Rechte verletzt werden. Wenn auch nur potenziell. Deshalb dieser Thread.

Na ja, aber sind wir doch mal ehrlich: Stören tut es dich, weil sie deine Ex ist und ihr euch gestritten habt. Also definitiv auch eine emotionale Kiste.

Die Sache mit dem Urheberrecht mag nun klar sein (mir war das nicht ganz klar, darum danke für den Anstoß, das nochmal nachzurecherchieren), aber der Grund, warum du es nicht willst, ist doch durchaus primär ein emotionaler.


Ich meine, wenn es dir so wichtig ist... Ja, mach, verbiete es ihr. Vielleicht ist dann auch der Groll vorbei und du guckst wieder nach vorne.

Schön dass du es letztlich verstanden hat.
Kannst du das Sprichwort, wie man in den Wald hineinruft……?
Mag schon sein, dass ein Teil davon daher rührt…
Zitat von ****ot2:
Schreib ihr doch einfach einen Brief, in dem Du ihr mitteilst, dass sie die von Dir gemachten Bilder nicht (im Internet) veröffentlichen darf. Und falls sie sich nicht dran hält, wäre der nächste Schritt ein Brief durch einen Anwalt mit einer Abmahnung, kostet dich ca. 200 Euro.

Das muss ich dann tatsächlich durch meinen Anwalt erledigen lassen… so traurig es ist…
****yn Frau
13.442 Beiträge
Zitat von *******erS:

Kannst du das Sprichwort, wie man in den Wald hineinruft……?

Ja, kenn ich.
Ich weiß aber auch, dass so manches Zurückbrüllen die Zeit nicht wert ist, die ich besser hätte nutzen können. Ich muss ja nicht immer zurückrufen, nur um zurückzurufen.

Wenn es dich nachts besser schlafen lässt, verbiete es ihr.
****87 Frau
4.160 Beiträge
Mein Whatsapp Profilbild hat auch mein Exfreund geschossen. Wenn der mir jetzt mit nem Anwalt kommen würde, würde ich ihn auslachen.
Für mich kommt die Sache so rüber als wolltest du ihr einfach einen reinwürgen weil du verletzt bist. Nächstes mal wenn du schöne Bilder von einer Flamme machst, setz vorher nen Vertrag auf der das genau regelt
ich hab - ehrlich gesagt -noch nicht ganz verstanden, warum konkret dich stört, dass sie die bilder noch nutzt.
Zitat von ****87:
Mein Whatsapp Profilbild hat auch mein Exfreund geschossen. Wenn der mir jetzt mit nem Anwalt kommen würde, würde ich ihn auslachen.
Für mich kommt die Sache so rüber als wolltest du ihr einfach einen reinwürgen weil du verletzt bist. Nächstes mal wenn du schöne Bilder von einer Flamme machst, setz vorher nen Vertrag auf der das genau regelt

Auch du hast leider wohl den Sachverhalt nickt wirklich verstanden. Es geht nicht um irgendwelche Schnappschüsse.
Zitat von *********albe:
ich hab - ehrlich gesagt -noch nicht ganz verstanden, warum konkret dich stört, dass sie die bilder noch nutzt.

Und dasselbe nochmal. Ist euch eigentlich irgendwie klar, was das Recht am Bild final bedeutet? Oder setzt ihr euch regelmäßig darüber hinweg?
Es ist ehrlich gesagt traurig, wie wenig Gedanken sich manche um solche Themen machen.
Aber wundert mich nicht, wenn mal mit dem Thema grundsätzlich nichts zu tun hat. Geht so lange gut, solange es keine Differenzen gibt..
**C Mann
12.124 Beiträge
...warum forderst Du die Bilder nicht zurück, eventuell mit Anwalt...?
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