Ich bin kein Anwalt, aber soweit ich das Immissionsschutzgesetz verstehe bzw. meine Erfahrung damit, gelten die genannten Zeiten für laute Geräte/Werkzeuge, die man nicht regulieren kann. Bohrmaschine, Rasenmäher, Hammer an der Wand etc.
Alles mit Lautstärkeregler muss so eingestellt werden, dass sich niemand daran stört.
Kinderlärm und normaler Haushalt (z.B. Geschirrspüler, klappernde Töpfe beim Kochen) muss hingegen hingenommen werden.
Das gilt immer. Eine Hausordnung kann das (z.B. die Zeiten) weiter einschränken.
Öffentliche Veranstaltungen können hier Ausnahmegenehmigungen bekommen. Eine private Party zählt da wohl nicht dazu.
Auf diese Auffassung zu pochen und die Polizei zu holen, sollte aber der letzte Schritt sein. Vorher würde ich eher versuchen, Verständnis beim Nachbarn aufzubauen.
Die Polizei ist eigentlich auch der falsche Ansprechpartner. Eigentlich ist das Ordnungsamt zuständig und die Polizei hilft hier nur aus, weil in der Regel nachts im Ordnungsamt niemand mehr arbeitet. Wenn nichts anderes hilft, wäre also eine Anzeige beim Ordnungsamt der richtige Weg. Das dürfte aber das nachbarschaftliche Verhältnis ordentlich belasten und sollte genau überlegt sein.
Die sonstigen Tipps hier finde ich auch nicht schlecht, sofern machbar.
Grüße,
Er