Outdoorsex unterscheiden
zwischen :einfach in freier Wildbahn unter freiem Himmel ODER an Öffentlichen Plätzen?
Als öffentlich gilt eine sexuelle Handlung nach § 183a StGb, wenn sie auch von anderen wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann.
Trifft man an einem öffentlichen Ort "Sicherheitsmaßnahmen", damit andere nichts wahrnehmen (etwa abgedunkelte oder verhangene Autoscheiben), liegt das Merkmal der Öffentlichkeit schon nicht mehr vor.
Wenn ihr euch beim Techtelmechtel vor Zuschauern schützt, ist alles paletti. Erwischt euch zufällig doch ein einsamer Pilzsucher und sollte derart entsetzt sein, dass er euer Verhalten anzeigt, würde euch wahrscheinlich trotzdem nicht viel passieren: Denn es fehlt das Merkmal des Vorsatzes bei eurer "Tat". (Quelle:
http://www.joyclub.de/sex/3404.ist_sex_in_der_oeffentlichkeit_gefaehrlich.html#sex_an_oeffentlichen_orten_wo_ist_das_erlaubt )
zum Thema: Wenn es rechtliche Konsequenzen nach sich zieht ist die Grenze auf jeden Fall überschritten.
Ansonsten sollte man keine anderen damit belästigen, die es nicht wollen, dann sind den persönlichen Gelüsten weiter nichts entgegenzusetzten.
Also habt den Sex der EUCH gefällt und achtet eure Umwelt