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Gibt es eigentlich den echten Sadisten?

*******rion Mann
14.644 Beiträge
BDSM ist KRANK ---
--- wenn jemand bewußt einer anderen Person Schaden zufügt
--- wenn jemand bewußt gegen den Willen einer anderen Person agiert.
--- wenn jemand zwar einvernehmlich aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßend eine andere Person schädigt oder tötet.
--- wenn BDSM als exklusive Fixierung ausgeübt wird die ausschließlicher Weg zur Befriedigung ist im Sinn des psychologischen Begriffes "pathologisch" (keine Fähigkeit mehr Alltagsabläufe zu gestalten nur noch Fixierungsverfolgung).

Ansonsten braucht man nicht diesen Therminus zu verwenden.
Ich gebe Dir recht bis auf:
*******rion:
--- wenn jemand zwar einvernehmlich aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßend eine andere Person schädigt

Da möchte ich Dir widersprechen:

Was ist mit einvernehmlicher Körperverletzung mit auf Dauer sichtbaren Folgen?

Was ist mit psychischer Folter die evtl. für ewig Nachwirkungen hat?
*******rion Mann
14.644 Beiträge
Novotna
es ist spät - wo ist der Widerspruch?
Beides ist in meinem Satz enthalten.
Ich bin da nur anderer Meinung als Du...

ich halte meinen Partner und mich jedenfalls nicht für krank.
*******rion Mann
14.644 Beiträge
Wir "kennen" uns doch
basierend auf unserer bisherigen Kommunikation denke ich nicht das ihr krank seid.
*******ine Frau
520 Beiträge
zwischen krank und Lust gibt es einen schmalen Grat...
der Scheidepunkt ist meiner Meinung nach die Einvernehmlichkeit....auf beiden Seiten....
*******rion Mann
14.644 Beiträge
Das ist mir zu einfach.
Dann wären der Kanibale vor Rothenburg und sein Opfer gesund gewesen.
*******ine Frau
520 Beiträge
weil es deiner Moral nicht entspricht?
das hätte ich grad von dir nicht gedacht...

ich lehne das ab, zutiefst aus meiner inneren und auch anerzogenen Moral, will es bestraft sehen...aber wer bin ich zu entscheiden, dass das für andere ebenso gilt? ist das nicht auch anerzogene Moralvorstellungen in extremster Form?

Freiheit kann furchtbar sein.....
Vorschlag zur Güte: --- wenn jemand zwar einvernehmlich aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßend wissentlich und vorsätzlich eine andere Person schädigt oder tötet.
Einvernehmlichkeit ist kein Freibrief
diese ist kein Gesetz nur eine temporäre Einverständniserklärung.
Hinterher kann jeder anderer Meinung sein.

Zudem sollte die Einvernehmlichkeit schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.
Wer BDSM schon mal im Klinikumfeld angewendet hat wird wissen von was ich spreche.
hust auch schriftliche Einvernehmlichkeitserklärungen können im Nachhinein widerrufen werden. Erst recht dann, wenn sie denn Paragraph der Sittenwidrigkeit erfüllen. Alldieweil das erledigt dann im Falle einer Anklage das Gericht von allein......was auf dem Spielfeld des BDSM ganz schnell der Fall ist.
****al Mann
2.833 Beiträge
--- wenn jemand bewußt einer anderen Person Schaden zufügt
--- wenn jemand bewußt gegen den Willen einer anderen Person agiert.
--- wenn jemand zwar einvernehmlich aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßend eine andere Person schädigt oder tötet.

Dann ist es zunächst einmal kriminell. Ob nebenbei noch irgendwelche (ebenso wie Gesetze gerade geltenden) Krankheitskriterien erfüllt sind und welche Folgen sich daraus ergeben, kann während des Verfahrens noch festgestellt werden.
Warum denn immer die Extreme?
Leute, macht mir keine Angst *zwinker*
Alles was ich bisher live beobachtet oder selbst erlebt habe, war weit entfernt von Rechtswidrigkeit, Richtern und forensischen "Anstalten".
Ob es "gesund" war, ist wahrscheinlich schon schwieriger zu beantworten.
Was ist denn "gesund", wer definiert das wie für sich (und andere)? Auch hier wieder die Frage nach der subjektiven Realität und gewissen "objektiven" Grenzen. Sind blaue Flecke gesund?
Der Kannibale und sein "Opfer" - ein gutes Beispiel wofür? Es wird wohl kaum einer ein solches Szenario mit tötlichem Ausgang als "gesund" bezeichnen. Und gleichzeitig war es wohl einvernehmlich. Und nun?
Bringt uns das weiter? Mich nicht, denn ich bewege mich auf einem anderen Sadismus-, Dominanz- , Masochismus- und Devotion - Level. Und empfinde das trotzdem als "echt".
Es gilt die salvatorische Klausel
Vgl einem Ehevertrag oder einer medizinischen Einverständniserklärung.
Ah ja, Dir ist bewusst, dass Die Salvatorische Klausel eine Entschädigungsklausel ist?

Eine medizinische Einverständniserklärung ist nochmal eine andere Hausnummer.
Kicher...
ich ärgere meinen persönlichen Sadisten gerne indem ich ihm die § aufzähle, gegen die er in dem Augenblick gerade verstößt...

das ist besonders pikant, da er im juristischen Umfeld tätig ist. *fiesgrins*
*zwinker* Kann ich mir vorstellen, Novotna.

nochmal etwas zur salvatorischen Klausel und Sittenwidrigkeit: https://www.iww.de/fk/archiv … gkeit-des-ehevertrags-f13908
OT
Da ist nichts anders, ich habe solche Verträge schon inkl Generalvollmacht gemacht.
Diese schließen gerade Körperverletzung, Zwang und Freiheitsberaubung ein.

Bitte lese deinen eigenen Link !

Es geht um die Gesamtwurdigung.

Zudem wäre es schön zum Thema zurück zu kommen *g*
*******rion Mann
14.644 Beiträge
weil es deiner Moral nicht entspricht?
das hätte ich grad von dir nicht gedacht...
Falls ich gemeint bin - wir widersprechen uns doch gar nicht - lesen was da steht.
Dier folgende Text ist nicht mehr ganz neu und es kann durchaus sein das sich das Eine oder Andere heute ein weniges verändert darstellt



BDSM und Gewalt (Juristerei)


Ein wahrlich interessantes Thema, ist doch der durchschnittliche BDSMler laut Gesetz in jedem Falle strafrechtlich belangbar.

In einer einzigen durchschnittlichen Session kann gegen folgende Paragraphen verstoßen werden:

§§ 177, 178, 183, 183a,

§§ 223,224,226

§§ 239,240

(177 ff sind im StGb Absch. 13 zu finden „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
223 ff findet man ebenda im Abschn. 17 „ Straftaten gegen die Körperliche Unversehrtheit“
239 und 240 sind unter Absch. 18 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zu finden)

Natürlich dürfte es eher selten sein das gegen ALLE §§ verstoßen wird, aber es ist immerhin denkbar.

Wer sich nun auf den § 228 StGb berufen möchte, dem sei angeraten diesen im Detail zu lesen. (Einvernehmliche Körperverletzung)

Kurzum, ein aktiver BDSMler ist ein Gewalttäter, er begeht seine Taten in vollem Wissen des Rechtsbruchs und würde daher vor Gericht IMMER die höchst mögliche Strafe erhalten.

Bevor jetzt den meisten hier der Arsch auf Grundeis geht, es kommt doch recht selten zu Gerichtsverhandlungen die eindeutigen SM Bezug haben und nach einem Urteil des BGH Karlsruhe sind die nachgeordneten Gerichte angewiesen bei eventuellem SM-Bezug doch etwas genauer zu prüfen ob denn nun tatsächlich eine Konsensualität gegeben war und entsprechend zu bewerten.
Im Weiteren wurde festgelegt das bei BDSM Praktiken nicht grundsätzlich von Sittenwidrigkeit auszugehen ist.

Zum Thema "Verträge und Einvernehmlichkeitserklärungen, schriftlich"

Diese nutzen Null und Garnichts, können im Zweifel sogar kontraproduktiv sein.
****al Mann
2.833 Beiträge
Kurzum, ein aktiver BDSMler ist ein Gewalttäter, er begeht seine Taten in vollem Wissen des Rechtsbruchs und würde daher vor Gericht IMMER die höchst mögliche Strafe erhalten.

Bevor jetzt den meisten hier der Arsch auf Grundeis geht, es kommt doch recht selten zu Gerichtsverhandlungen die eindeutigen SM Bezug haben und nach einem Urteil des BGH Karlsruhe sind die nachgeordneten Gerichte angewiesen bei eventuellem SM-Bezug doch etwas genauer zu prüfen ob denn nun tatsächlich eine Konsensualität gegeben war und entsprechend zu bewerten.
Im Weiteren wurde festgelegt das bei BDSM Praktiken nicht grundsätzlich von Sittenwidrigkeit auszugehen ist.


Ja, BDSM ist durchaus Gewalt. Selbstverständlich.
Aber der erste zitierte Satz ließe sich, jedenfalls was die Größenordnung einer "durchschnittlichen Session" betrifft, genauso mit Chirurgen, Friseuren, Kampfsportlern, Tätowierern oder Piercern formulieren. Deren Handeln wäre ebenso justiziabel, wenn es die Möglichkeit der Einwilligung nicht gäbe, die allerdings - wie in D auch bei BDSM allerspätestens seit der Rechtsprechung der 2000er Jahre - genauso deswegen nunmal existiert. (Wo sie genau endet, darüber gibt es keine Grundsatzentscheidung, aber halt noch nicht bei einer "durchschnittlichen Session".)
Was denkst Du wieso dir beim Doc jedes mal bevor Du eine Spritze bekommst angesagt wird: "Das kann nun ein wenig pieksen" ?

Was Friseure, Tattooartisten und Piercer angeht so sind die eben gesondert geregelt und Du stimmst der Sache zu indem Du einen, im Falle Friseur mündlichen, in den anderen Fällen schriftlichen Auftrag zum Tun erteilst
Iwan, er begeht die Straftaten nicht nur mit vollen Wissen sondern auch mit Vorsatz. Wissentlich ist vor Gericht nicht gut, wissentlich und mit Vorsatz ein Garant für die Höchststrafe.
*******rion Mann
14.644 Beiträge
manch ein / kann / möglicherweise ...
Kurzum, ein aktiver BDSMler ist ein Gewalttäter, er begeht seine Taten in vollem Wissen des Rechtsbruchs und würde daher vor Gericht IMMER die höchst mögliche Strafe erhalten.
Kleine Zauberwörter die aus einer Behauptung eine zutreffende Aussage machen können ohne zu verallgemeinern.
*******fast Frau
327 Beiträge
Das ist hier besser als jedes RTL-Dauercasting. Obwohl mir die Sache mit der gebrochenen Nase und anderen hübschen Dingen doch zu denken gegeben hat. Aber das ist ja schon wieder locker 10 Seiten Herr - äh - her. Im Moment fühle ich mich mehr wie in einer dieser gerichtlichen Dauerwerbesendungen für Nachbarschaftsstreit. Nur weiter. Irgendwann kommt das Thema bestimmt wieder auf den Punkt:- ).
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