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Auskunftspflicht bei Samenspende - eure Meinung zum Urteil?

Samenspende: Kinder haben das Recht, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Was haltet ihr davon?

Dauerhafte Umfrage
******n76:
sicher oft grosse Hoffnungen bzw Erwartungen die auch böse entäuscht werden können.
ich bin kein "Spendenkind" doch als ich 12 war, traf ich auf "meinen Erzeuger"
es hat mir nicht geschadet, es hat mir sehr klar gezeigt
"Vater" ist eben nicht gleich "Erzeuger"
Natürlich, ich schrieb ja auch "entäuscht werden können".

Aber ist es nicht so dass beim Treffen des Erzeugers zumindest eine gewisse Vorbereitung (zumeist durch die Mutter) stattfinden kann? Sie weiss, meistens zumindest, um was für eine Person es sich handelt. Wohingegen dies beim reinen Samenspender normalerweise nicht so ist.

Es ist natürlich auch ein grosser Vorteil wenn ein gesundes Verhältnis zum Vater besteht und die Kontaktaufnahme zum Erzeuger nicht aus Rebellion oder als Flucht geschieht.

Ist aber irgendwie ein schwieriges Thema, da jeder Fall wohl auch anders ist.
Früher sicherten Reproduktionskliniken und Samenbanken ihren Spendern vertraglich Anonymität zu.
Seit 2007 galten neue Regelungen: Auskunftspflicht gegenüber Spenderkindern ab 16 Jahren, daher auf 30 Jahre festgelegte Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen in den Kliniken, damit auch keine Anonymität mehr. Seitdem müssen die Spender darüber belehrt werden, dass eventuell aus ihrem Samen gezeugte Kinder später einmal Kontakt zu ihnen suchen könnten. Es bestehen "eigentlich" keine Unterhalts- und Erbschaftsansprüche, aber sie sind auch nicht ausgeschlossen, das Ganze ist buchstäblich rechtliche Grauzone.

Das neuen Gesetz hat daran nichts geändert oder verbessert, es hat lediglich die Altersgrenze zum Informationsrecht der Kinder entfernt. Kinder können jetzt über ihre Eltern (oder andere gesetzliche Vertreter, so sie keine Eltern haben) diese Informationen zu ihrer Herkunft anfragen. Es gibt allerdings einen Vorbehalt: die gesetzlichen Vertreter können dann selbst entscheiden, ob und wann sie diese Informationen auch an die Minderjährigen weitergeben.
Und "die Interessen des Kindes müssen schwerer wiegen als die des Samenspenders".
Fragt sich nur, wie man letzteres feststellen will ....

Es hat sich durch die neue Regelung also nicht wirklich viel geändert. Unglücklich finde ich das Ganze trotzdem, denn die Spendenbereitschaft wird damit nicht gerade zunehmen. Nun ist es aber so, dass sich manche Leute einfach Kinder wünschen, eigene Kinder und sich nicht mit dem Hinweis auf drohende Überbevölkerung in der Welt und der Empfehlung zur Adoption (die dann auch noch schwer genug ist) abspeisen lassen. Und wenn ich mir das so in Deutschland ansehe: Samenspende risikoreich wegen möglicher wirtschaftlicher Spätschäden beim Spender, bei der Eizellenspende bemühen sich gerade engagierte Ärzte, die aus der Halbillegalität rauszuholen (das wird aber noch dauern), Leihmutterschaft untersagt, Präimplationsdiagnostik nicht mehr ganz verboten, aber begrenzt, Kinderwunschbehandlungen bei lesbischen Paaren als Kassenleistung nahezu ausgeschlossen .... und wenn man dann alle medizinischen Möglichkeiten, doch noch schwanger zu werden ausgeschöpft hat und es trotzdem nicht geklappt hat, ist man (frau) in der Regel schon zu alt, um hier noch einen Adoptionsantrag zu stellen ...
Wenn man dann weiß, dass all dies in anderen Ländern wesentlich problemloser möglich ist (und dort, wegen der dort inzwischen vorhandenen Erfahrungen, die Behandlungen teilweise wesentlich erfolgversprechender sind als in Deutschland) dann ist klar, dass solche Paare oder Singles dann ins Ausland gehen. Sofern sie sich das leisten können.

Na schön. Hauptsache wir haben einer 12 jährigen (eine solche hatte vor den BGH geklagt) ihr Informationsrecht zugestanden ....
sun_sex

Ich finde eure Einstellung extrem kurzsichtig, die Begründung zu solch einer radikalen These fehlt gänzlich und die Grammatik...nunja.
Warum sollte das so sein? Warum sollte ich nicht eine Möglichkeit ergreifen, um mir einen Herzenswunsch zu erfüllen, wenn es sie gibt? Ich kenne Menschen, die keine Kinder bekommen konnten, die unglaubliches auf sich genommen haben (Hormoneinnahme mit Folgen wie 60(!) kg mehr auf den Rippen, Samenspenden etc.) und niemand hat es bisher bereut. Der Wunsch danach, sein eigenes Kind zu haben, ist bei den allermeisten Menschen unglaublich stark ausgeprägt, weil es sicherlich eines der wundervollsten Dinge im Leben ist und ich bin mir recht sicher, dass ihr das wisst.

Um das Ganze mal in eine andere Richtung zu führen: Einer von euch infiziert sich mit einer tödlichen Krankheit oder hat einen mittelfristig tödlichen Gendefekt o.Ä., gegen die/den es ein Heilmittel gibt; z.B. Tuberkulose. Geht ihr dann auch hin und sagt: "Die Natur wollte, dass ich sterbe. Da hab ich wohl Pech gehabt."?
*********_muc Mann
185 Beiträge
Ich denke, dass nach diesem Urteil die Zahl der Samenspender in Deutschland dramatisch abnehmen wird. "Anonyme" Samenspenden gibts ja schon seit ein paar Jahren nicht mehr, das aktuelle Urteil hat ja nur das Auskunftsrecht auf unter 16-jährige ausgedehnt. Aber durch die jetzt in Gang gekommene Diskussion wird die ganze Problematik wohl jetzt erst vieln bewusst.
Und die Folgen einer Samenspende (gerade für den Spender) sind ja auch unabsehbar: ich stell einen Mann vor, der vor zwanzig Jahren mal ne Spende abgegeben hat und jetzt eine eigene Familie hat und plötzlich steht das Ergebnis dieser Spende bei ihm vor der Tür. Oder nach dem Tod des Mannes: plötzlich stellt sich heraus, dass es da noch einen Erben gibt...
Natürlich ist es gut, dass jetzt alle Kinder das Recht haben, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Die Frage der Herkunft, nach der Identität ist zu wichtig für jeden Menschen.
Vielleicht ist die neue Regelung ein Anstoss, das gesamte Familienrecht zu überprüfen. da gibt es ja einige "Baustellen" , wo die heutige lebenswirklichkeit noch nicht angemessen berücksichtigt ist: Patchwork-familien, Elternschaft von homosexuellen Paaren etc.
*******rebs Paar
713 Beiträge
Ich bin da ganz klar für die Rechte der Kinder, denn sie konnten sich nicht aussuchen, gezeugt zu werden.

...Und ich denke, die, die sich dagegen aussprechen, können sich nicht in die Lage versetzen, dass man schließlich wissen möchte, von wem man abstammt.

Das kann Menschen auch zermürben!

Der Spender wiederum kann sich aussuchen, zu spenden. Ihm ist klar, was er da macht und wahrscheinlich wird die Sache auch noch bezahlt.

Wer sich nicht mit der neuen Rechtssprechung anfreunden kann, sollte ganz einfach von einer Spende absehen. Es wird sicher so kommen, dass es nun weniger Spender gibt.
Egal...lieber weniger Kinder, als total unglückliche. Die Paare werden es überleben.

Ich hoffe nur, dass nun der Schwarzmarkt im Kinderhandel nicht aufblüht. Die Zeit wird es zeigen.

Die Männer, die bereits gespendet haben, werden sich ab sofort nicht mehr so wohl fühlen.

Nun...eigentlich sollten sie gewußt haben, dass sie sich auf eine ethisch sehr komplexe Dienstleistung eingelassen haben.

Ich bin für den Opferschutz...in diesem Fall das Kind...und nicht für den Täterschutz...in diesem Fall der Spender!

Es ist ein sehr guter Gerichtsentscheid. Mein Respekt für den Mut und die klare Sichtweise der Richter.

Krebs

Da hier im Joy wesentlich mehr Männer zu finden sind, erstaunt mich das Ergebnis der Umfrage nicht. *zwinker*

Frauen urteilen da sicher viel sozialer.
*******rebs:
Ich bin für den Opferschutz...in diesem Fall das Kind...und nicht für den Täterschutz...in diesem Fall der Spender!

Also wenn du ein Kind als "Opfer" siehst, dessen Eltern sich so sehr ein Kind gewünscht haben, dass sie sich auf die psychologisch auch nicht so leicht zu handhabende Möglichkeit einer Fremdspende eingelassen haben - und einen Mann, der Samen gespendet hat (nicht für ein bestimmtes Kind) als "Täter", dann hast du nach meiner Meinung eine äußerst beschränkte Sicht von der Welt.
*******rebs Paar
713 Beiträge
@ a_simple_smile
Ach, ich wollte es nur etwas drastischer darstellen, damit es besser ins Bewußtsein rückt.
Nehmt es mal in Gänsefüßchen.
****lon Mann
2.773 Beiträge
klar sollten kinder eines samenspenders wissen woher ihre genetischen wurzeln kommen.

der große haken an der sache ist doch der kram mit unterhalt und erbschaftsansprüchen. hätte der BGH gleichzeitig festgestellt, das gezeugte kinder aufgrund eines vertrages (halt samenspende) keinerlei rechte auf unterhalt/erbschaft seiten ihres erzeugers haben...würde nun auch nicht son großer diskussionsbedarf da sein.
**********man22 Mann
430 Beiträge
Aus einem bestimmten Aspekt finde ich das Urteil grundsätzlich richtig: wenn es um die Frage des Erbguts, potentieller Erbkrankheiten usw. geht.

Man sollte aber diesen Aspekt gesetzlich klar von jeglichen Verpflichtungen in Form von Unterhaltszahlungen oder Ähnlichem abgrenzen.
****lon:
klar sollten kinder eines samenspenders wissen woher ihre genetischen wurzeln kommen.

Na ja, ich befürchte nur, der nächste Schritt ist dann nicht mehr nur die Auskunfts- sondern die Informationspflicht.

Und es geht hier nicht ausschließlich um Singlefrauen und lesbische Paare, sondern auch um heterosexuelle Paare, die sich zur Nutzung einer Samenspende entschlossen haben, weil es anders eben mit dem Kinderwunsch nicht geklappt hat. Die darüber alleine wissen und gegenüber dem Kind keine anderen Gefühle haben, als wenn es die "echten" Eltern wären. Und es dem Kind vielleicht einmal später -viel später- sagen werden, dass sein Vater nicht der Erzeuger ist, aber sicher äußerst ungern vor oder während der Pubertät. Aber wenn man das Recht auf Kenntnis der genetischen Herkunft plötzlich sehr hoch bewertet, dann müsste man streng genommen alle so entstandenen Kinder informieren ....

Kleine Nebenfrage: nach immer mal wieder erhobenen Schätzungen sind fast 1/5 aller in Familien aufwachsender Kinder "Kuckuckskinder", also haben auch einen anderen Erzeuger als den Vater, der sich aber für den biologischen Vater hält. Was wäre mit denen? Hätten die kein Recht, ihre genetische Herkunft zu erfahren? Wäre sicher auch nicht im Sinne des Erfinders ....
**********man22 Mann
430 Beiträge
Kleine Nebenfrage: nach immer mal wieder erhobenen Schätzungen sind fast 1/5 aller in Familien aufwachsender Kinder "Kuckuckskinder", also haben auch einen anderen Erzeuger als den Vater, der sich aber für den biologischen Vater hält. Was wäre mit denen? Hätten die kein Recht, ihre genetische Herkunft zu erfahren? Wäre sicher auch nicht im Sinne des Erfinders ....

Die Diskussion gab es vor ein paar Jahren, und ich glaube mich zu erinnern, dass in diesem Fall die Mutter gerichtlich verpflichtet werden kann, dem Kind die Informationen zu seinem biologischen Vater zu liefern. Bin mir aber nicht sicher.


Jurist(in)en hier?
Absolut dagegen
Eben weil anonym. Ich stell mir vor, da kommt jemand an meine Türe, ich öffne und der Mensch sagt, hallo Papa. Erwartet dann vielleicht auch etwas ?! Puh. Solange man nicht mitbestimmen kann wer die eigene Samenspende erhält, sollte es auch nicht möglich sein zu erfahren, von wem die Spende war. Anonym eben.

Was ist der nächste Schritt. Unterhaltspflicht ??

Ich weiß garnicht mehr wo ich das in den letzten Tagen gehört hatte. Da meinte einer, stell dir mal vor du lernst ein junges Mädel kennen und steigst mit ihr in die Kiste. Und im Gespräch danach fällt der Satz, das sie einer Samenspende entsprungen ist. Und du selbst warst Samenspender.

Ähnlich wie die Geschichte bei der die Tochter offiziell zum Studium in München war und der Vater auf Montage in Stuttgart. Er geht abends in Puff und seine Tochter steht vor ihm. LOL.
****lo Mann
177 Beiträge
Hier geht es weder um Erbschaften oder Krankheiten und auch nicht um Unterhalt sondern um die emotionale Aufarbeitung der Abstammung!

Ich möchte hier noch einmal auf die Trennung von zwei verschiedenen Themen aufmerksam machen:

1. Die Rechte eines Kindes, seinen "wahren Erzeuger" kennenzulernen
2. Die Unterhalts-Verpflichtung eines Spenders

Gegen ersters habe ich keine Einwände. Ich sehe das recht neutral.
Wenn eine Frau sich in einem ONS schwängern lässt oder wenn bei einem Gang-Bang ein Kondom platzt und die Frau schwanger wird, dann wird das Kind auch nie erfahren, wer der "genetische" Vater ist. Davon wird ein Kind nicht zwangsläufig traumatisiert, und eine Aufklärungspflicht in Sinne von "Dich habe ich nur bekommen wegen einem kaputten Kondom beim Gangbang" halte ich auch nicht für unbedingt nötig.

Doch auch andersrum ist es für mich vorstellbar. Aufklärungspflicht? Informationspflicht? Auch okay. Ist wohl eine Frage der Perspektive.

Was mich jedoch massiv stört ist eben die rechtliche Unsicherheit was die persönliche wirtschaftliche Situation angeht. Wie der Name schon sagt ist der "Samenspender" ein SPENDER. Der Samenspender ist derjenige, der bereit ist, seinen eigenen Samen herzugeben damit ein anderes, ihm meist fremdes, Paar sich einen Kinderwunsch erfüllen kann.

Früher war das garantiert anonym, und nun auf einmal baut der Gesetzgeber auf dem Rücken der Kinder ein Konstrukt auf, in dem ein SPENDER entgegen aller vorherigen Zusagen theoretisch unterhaltspflichtig werden KANN. Das ist der Punkt, der mich stört: Das populistische Thema "Kinder dürfen erfahren, wer der Vater ist" wird vorgeschoben, hintenrum aber ein massives Problem igonriert.

Wieso nicht eine GEsetzesgrundlage schaffen, auf der ein Spender zwar nicht mehr garantiert anonym, aber dennoch garantiert ohne wirtschaftliche Belastungen spenden kann?

Solche komischen Konstrukte werden die Spendenbereitschaft gewaltig reduzieren. Und zwar bei den Menschen, die an sich schon gerne spenden würden. Und in einer Zeit, wo auch die Organspende immer mehr in Verruf kommt und die Zahl der Organspender gewaltig zurückgeht, in einer Zeit in der bei der Lebendspende immer mehr Nebenwirkungen bekannt werden, die vorher "garantiert ausgeschlossen" waren, da halte ich es für katastrophal, eine gesetzliche Sicherheit aufzulösen, auch noch rückwirkend, und jeden Samenspender potentiell zum Zahlemann machen.

Die Aussage, einen solchen Fall "hätte es in Deutschland noch nicht gegeben" hilft da recht wenig weiter. Es gibt massig Konstrukte, die hier zu massiven Nachteilen des Spenders führen.

Warum solche unsicheren Rechtslagen schaffen? Warum damit die Spenderbereitschaft untergraben?

Alles Liebe, Julian!
**********man22 Mann
430 Beiträge
Wieso nicht eine GEsetzesgrundlage schaffen, auf der ein Spender zwar nicht mehr garantiert anonym, aber dennoch garantiert ohne wirtschaftliche Belastungen spenden kann?

Eigentlich spricht nichts dagegen - sowas muss das Ziel sein, und dann wäre es im Sinne beider Seiten.
****lo Mann
177 Beiträge
Eigentlich spricht nichts dagegen

Doch: Das Wort "Eigentlich".
*zwinker*

Mir scheint, daß hier (wieder einmal) an der Oberfläche ein "tolles Urteil" gefällt wird, ohne dabei die Konsequenzen unter der Oberfläche zu bedenken.

Ein Kind darf erfahren, wer der Vater ist?
Oh ja, Applaus, gut gemacht!

Ein Mann, der vor 10 Jahren anonym Samen spenden wollte kann nun in Unterhaltspflicht genommen werden?
Nene, damit wollen wir uns nicht beschäftigen. Bitte lieber weiter Applaus dafür, daß wir die Rechte der Kinder stärken!

Typisch Politik ...

Alles Liebe, Julian!
****lo Mann
177 Beiträge
Heute nacht habe ich noch ein klein wenig gegoogelt und möchte ich noch zwei spannende Seiten nahebringen.

Die eine:
In den USA hat es den Fall schon gegeben, daß ein Samenspender zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurde. Das Kind war damals zwei Jahre alt ... es kommen also noch viele Jahre Zahlungen auf Ihn zu.

Die Situation war eine besondere: Es handelt sich um ein lesbisches Pärchen, und an der Samenspende war kein Arzt beteiligt. Der Mann habe das Sperma "in einer Plastiktasse" übergeben. Aufgrund dieser "unüblichen Zeugung" wäre der Mann für das Kind mehr verantwortlich als bei einer (ärztlich durchgeführten) Samenspende.

Das US-Recht ist hier etwas anders gelagert als das Deutsche, dennoch finde ich es sehr spannend, daß ein Mann in der Situation ist, daß er Unterhalt zahlen soll, weil er einem lesbischen Pärchen einen Wunsch erfüllen wollte.

http://www.welt.de/vermischt … r-muss-Unterhalt-zahlen.html

Ich kenne übrigesn einen Mann, der nach dem Sex die Kondome zuknotet und mitnimmt, weil er Angst hat, eine Frau könnte Ihm "ein Kind anhängen". Ich finde es tatsächlich eine bedrohliche Situation ... stellt Euch mal vor, Robbie Williams (oder ein anderer Promi) gibt in einer Samenbank eine Samenspende ab und ein nicht ganz so gesetzestreuer Angestellter dort versteigert das Sperma höchstbietend bei Ebay oder im Graumarkt. In 50 kleinen Portionsbeuteln.

Wenn nun 50 Single-Frauen zuschlagen wäre Robbie Williams in der Folge für 50 Kinder Unterhaltspflichtig. Und wir müssten in Zukunft mit potentiell 50 neuen "Robbies" auf der Bühne rechnen ... oh gott!

Gut, hier noch zu der zweiten Website.
Auf http://www.welt.de/wirtschaf … indern-Unterhalt-zahlen.html wird ausgeführt, wie der rechtliche Weg ist, daß ein Samenspender unterhaltspflichtig wird. Die Aussage, es hätte bisher "keinen solchen FAll in Deutschland gegeben" erscheint mir nicht allzu beruhigend. Wir hatten im Jahr 1970 auch keinen Fall von EC-Karten-Betrug.

Daß es bisher nicht zu solchen Fällen kam ist nicht verwunderlich: Bisher sind die Samenspender in der Regel ja anonym geblieben. Die Frage ist also nicht, wie viele Fälle es "bei einer anderen Rechtslage" gab, sondern die Frage ist, wie sehr die neue Rechtslage zu entsprechenden Klagen führen wird.

Das ALLERSCHLIMMSTE daran finde ich nach wie vor, daß frühere Samenspender durch eine Änderung der Rechtslage auf einmal in eine Verpflichtung kommen können.

Das ZWEITSCHLIMMSTE finde ich wie schon gesagt, daß diese Regelung sicherlich die Bereitschaft zu einer Samenspende gewaltig einschränken wird.

Im Prinzip ist eine Samenspende mit dieser Rechtslage "umgedrehtes Lotto". Man erhält ein wenig Geld, in der Regel passiert dann nichts mehr, aber mit einer recht kleinen Wahrscheinlichkeit kann es passieren, daß man immens viel GEld bezahlen muss ...

Alles LIebe, Julian!
***er Mann
2.538 Beiträge
Ich stimme hier vielen Beiträgen zu, aber ich möchte schon anmerken, dass diesmal nicht der Gesetzgeber die Schuld an der Änderung der Rechtslage hat, sondern der Bundesgerichtshof.

Er hat eine gesetzlich scheinbar nicht eindeutig geregelte Frage in einem richtungsweisenden Urteil zu Gunsten der Kinder gelöst, und die untergeordneten Gerichte werden sich dieser Meinung anschließen (müssen).

Nun könnte man fragen, warum diese Frage bisher nicht gesetzlich geregelt war. Das hat mit dem juristischen System zu tun - eine künstliche Befruchtung beruht auf Zivilrecht, und im Zivilrecht gibt es grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt: In einen Vertrag kann alles reingeschrieben werden, was nicht ausdrücklich verboten oder sittenwidrig ist. Im Streitfall entscheidet ein Gericht.

Ich kenne die Verträge zwischen Samenbanken und -spendern auf der einen Seite bzw. mit -empfängern auf der anderen Seite nicht, aber ich nehme an, dass den Spendern Anonymität zugesichert wurde und die Empfänger dies vertraglich akzeptiert haben. Das Problem dabei ist, dass niemand einen Vertrag mit den Kindern abgeschlossen hat ;-), diese aber ab einem gewissen Alter selbst mit Rechten ausgestattet sind.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass nach diesem Urteil der Gesetzgeber gefordert ist und eine eindeutige Rechtslage schaffen sollte - so wie es Jobolo und andere bereits geschrieben haben: Recht auf Auskunft ja, Recht auf Unterhalt und Erbe nein. Damit würde man auch verhindern, dass das System der Samenspenden zusammenbricht.
Wie so oft, wenn es um "Kinderrechte" geht, drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Kinder hier lediglich Mittel zum Zweck, Marionetten waren, die von Erwachsenen zum erreichen bestimmter Ziele oder auch nur Zwecks Profilierung benutzt wurden.

Mal ehrlich: Zwölfjährige würden sich mit demselben Kampfgeist für beliebige andere Themen ereifern, weil in dem Alter viele Wünsche so unmittelbar dringend erscheinen.
Würden ihnen Erwachsene zur Seite stehen, würden sie auch für ein Recht auf ein eigenes Pony oder das Recht, bis in die Nacht draußen zu bleiben kämpfen.
*****usB Mann
3.495 Beiträge
Ich finde es zutiefst menschlich..
..wissen zu wollen wer seinen Teil zum eigenen Entstehen beigetragen hat.

Und wenns den Spender interessiert auch umgekehrt.

Die Frage ist eine gesellschaftliche oder partnerschaftliche ob bzw. wie sich diese Information auswirkt.

Eine Singlefrau mit Kinderwunsch, die ausm Katalog auswählt wie aus Bewerbungsbögen, sollte doch kein Problem damit haben ihre Wahl dem Kind zu erklären und zu zeigen.

Eine Ehefrau, die mit oder ohne Wissen des Partners davon Gebrauch macht, kann sich ja auch einen Typ Mann raussuchen, der ihrem entspricht - wenn sie ihn mag *zwinker*

Kinder ein Leben lang nach dem Vater suchen, im Unklaren zu lassen ist grausam !

In USA hat vor nicht langer Zeit ein Treffen stattgefunden, bei dem ein ehemals eifriger Samenspender alle seine "Kinder" eingeladen hat. Waren unglaublich viele. Guter Typ *zwinker*
****lo Mann
177 Beiträge
Eine Singlefrau mit Kinderwunsch, die ausm Katalog auswählt wie aus Bewerbungsbögen, sollte doch kein Problem damit haben ihre Wahl dem Kind zu erklären und zu zeigen.

Stimmt.

Dich denke jedoch, ein Samenspender muß nicht zwangsläufig verpflichtet werden, einem daraus entsehenden Kind später zu erklären, warum er Samen gespendet hat.

Das wäre ja fast so, wie als würde jemand an meine Türe Klopfen und sich bei mir beschweren, weil der Mensch, der nur wegen meiner Knochenmarkspende überlebt hat, nun zum Straftäter geworden ist.

Eine "Spende" ist nunmal eine Spende. In der Regel ist eine Spende absolut positiv und (zumindest größtenteils) uneigennützig (bezahlte Samenspenden mögen noch eine andere Motivation haben).

Doch aus den unabsehbaren Spätfolgen einer Spende eine Verpflichtung für den Spender zu machen finde ich ... gefährlich. Vor allem für die Spendenbereitschaft.

Alles Liebe, Julian!
*********Touch Mann
1.192 Beiträge
Ich finde es grundsätzlich gut. Die eigene Herkunft ist eines der wichtigsten Themen im Leben eines Menschen. Diese Frage hat dass Potenzial die ganze Richtung des Lebens zu beeinflussen. Dass ein Kind sich diese Frage stellt und diese als wichtig erachtet kann ich mir gut vorstellen.

Die Gefahr, dass Samenspender zur Kasse gebeten werden halte ich für äußerst gering.
***mm Mann
28 Beiträge
Das Kind muss einen leiblichen Vater haben,
so die Entscheidung des BGH in einem früheren Verfahren.

Kurz der Sachverhalt

> Das Ehepaar versuchte auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen
> es war nicht möglich, daher die Entscheidung zur Samenspende.

> Die künstliche Befruchtung war erfolgreich und dem Ehepaar wurde ein Kind geboren.

< wenige Jahre später wurde die Ehe geschieden und die leibliche Mutter wollte das alleinige Sorgerecht erhalten.

> Unanfechtbar stellte das zuständige OLG fest, das Familiengericht habe die richtige Entscheidung getroffen und der Vater des Kindes bekam das alleinige Sorgerecht.

> Nun begehrte die Mutter die Feststellung, der nach Gesetz bestimmte Erzeuger kann nicht der leibliche Vater des Kindes sein. Damit wäre sie die einzige Person, die eine leibliche Beziehung zum Kind hat, und somit nur sie das Sorgerecht bekommen kann.

> In der Urteilsbegründung hatte sich der BGH lang und breit mit den einzelnen Ansichten der Diskussionen auseinandergesetzt. Selbst die dänische Regelung, wonach es keinen leiblichen Vater geben müsste hatte man in Erwägung gezogen.

> Vermutlich mit Blick auf solche Streitfälle, wie es der hier erörtete ist, hat man sich zu dieser Rechtsauffassung durchgerungen.
*****y_I Frau
7.683 Beiträge
http://www.welt.de/wirtschaf … indern-Unterhalt-zahlen.html

interessant dabei ist der Aspekt, dass es eventuell zu Forderungen des Unterhalts
Vater(Samenspender) gegen das Kind käme... nämlich in Falle
der Altersversorgung...

eine Spende, die bisher als anonym galt, sollte auch weiterhin so gehandhabt werden
denn wer weiß schon was da für unangenehme Situationen hervorgerufen werden können?
*****usB Mann
3.495 Beiträge
Darf natürlich nicht soweit kommen..
..dass eine MAnn, der sich einen Teil vom Studium durch eine Samenbank hat finanzieren lassen , später zum Unterhalt verpflichtet werden kann.

Ich hab mal gelesen dass ca. jedes 8. Kind nicht von dem Mann stammt, der es als Vater bekommt.

Kennt ihr den Unterschied zwischen Erbanlagen und Umwelteinflüssen ?

Wenn der Bub ausschaut wie der Papa, sind's Erbanlagen
Wenn er aussieht wie der beste Freund, sind's Umwelteinflüsse.
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