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BDSM-Unterkünfte

****man Mann
6 Beiträge
SM-Refugium die II.
da ist mir doch glatt ein Stuchbabe verrutscht.

Die korrekte Domain ist: www.smrefugium.de

ganz einfach eigentlich.

Sorry und liebe Grüße
*******ber Frau
1.279 Beiträge
http://www.sm-loewenhoehle.de/

Hier waren wir schon zwei Mal und werden bald auch das dritte Mal hinfahren. Immer für ein langes Wochenende, um auch mal wieder richtig schön abschalten zu können und Zeit und Raum für Romantik zu haben. Wärmstens zu empfehlen. Überzeugt sowohl als Ferienwohnung der Extraklasse wie auch als SM-Domizil.

Liegt im Sauerland, NRW, idyllische Natur rundherum, das haus ist alleinstehend und direkt am Waldrand mit oben und unten einer SM-Wohnung.

*

Ach ja, vom Domizil Asgaard hab ich auch schon gehört, allerdings kommt man da wohl nur über persönliche Bekanntschaft rein? Eine Freundin fährt da bald hin und schwärmte davon im Vorfeld bereits in hohen Tönen. Das wäre für uns auch noch mal interessant.
****y61 Frau
242 Beiträge
@ Hallo Dark_Amber
Da das Domizil Asgaard noch nicht ganz fertig ist, wird noch keine Werbung gemacht, so wie man es von anderen Domizilen gewöhnt ist...

Reklame läuft bisher nur über die reine Mundpropaganda und im anderen Portal (SZ) gibt es eine Gruppe "DomAs", wo man nur durch persönliche Bekanntschaft oder das persönliche Kennenlernen meiner seits eintreten kann...
So habe ich versucht, ein "Gleichgewicht" bei den Party´s und verschiedene Event´s auf Asgaard zu bekommen bzw. zu halten...

Die Gruppe hat aber nichts mit den Vermietungen zwischen den Event´s zu tun ! *zwinker*
*******ber Frau
1.279 Beiträge
Ach so ;). Siehst, deine Mundpropaganda wirkt bereits, führt aber via stille Post zu leisen Verzerrungen ^^.

Ich bin ja gespannt, was ihr da aufbauen werdet. Die Mundpropaganda klang jedenfalls gut.
Auch im Ammerland ist was los...
Für die, die mal nahe der Nordsee ein spannendes Domzil suchen:

http://www.erotiksmferien.de/

Viel Spass!
Wow, die Löwenhöhle macht ja einen sympathischen Eindruck! Da kann ich auch verstehen dass sie ein paar mehr € pro Nacht nehmen, bei der Liebe zum Detail spart man doch gerne drauf. *g*
**********riosa Frau
68 Beiträge
Löwenhöle
ist nur zu empfehlen *g*
******ood Frau
2.449 Beiträge
Themenersteller 
@ Maennerspielzeu

SM-Landhaus bei Ulm
schade, dass der link in eine sackgasse führt. wäre für uns vom neckartal aus eine gute adresse - wenn wir sie kennen würden...

Ja, die Seite befindet sich leider in der Überarbeitung. Aber eine E-Mail-Adresse ist ja angegeben, über die du Kontakt aufnehmen und eben auch die Adresse erfragen kannst. *g*
******eSs Frau
22 Beiträge
Die Seite vom SM-Landhaus bei Ulm ist dachte ich schon überarbeitet... Ich kann die Seite schon vollständig aufrufen... Wenn man nicht über die Home/Startseite geht kann man alles sehen...
http://www.sm-landhaus.com/informationen.html
*******fSex Mann
21 Beiträge
FLAIR Fetisch-Spiel-Apartment Gelsenkirchen
Na, bei diesem wunderbaren Thema und den ganzen schönen Häusern, Wohnungen und Apartments darf natürlich das FLAIR in Gelsenkirchen nicht fehlen... *g*


FLAIR-Fetisch-Apartments

www.flair-apartment.de

LG, SpiritOfSex
Blick in einen Spielraum FLAIR Gelsenkirchen
Sm Urlaub Mallorca
Hi,

auch wir waren nun schon mehrmals in dieser tollen Anlage und werden bereits im Herbst eine weitere Woche dort verbringen.
Nicht nur wegen dem tollen Studio, der sehr diskreten lage sowie der sonstigen Anlage, sondern auch wegen dem Erholungsfaktor. Neben den Bondage und sonstigen SM Möglichkeiten ist dies ein optimaler Urlaubsort.

Wir sind immer wieder sehr gerne da.
*******ise Frau
73 Beiträge
Kurzfristig FREI
über Pfingsten ist das secret-Avalon frei geworden...weil Gäste leider absagen mussten...

schaut mal auf die Seite...
*********iten Paar
1.798 Beiträge
Was mir bei fast allen Angeboten auffällt:

Da werden mit erheblichem Aufwand (finanziell und zeitlich)wirklich tolle Wohnungen, Räume geschaffen, aber die Vermarktung ist maßlos unprofessionell und selten rechtlich auch nur annähernd Rechtskonform.

Leider spiegelt sich dieses selten in den Preisen wieder, die durchaus sehr professioneller Natur sind *zwinker*

Man darf also davon ausgehen, dass diese Angebote nicht nur aus karitativen Gründen geschaffen wurden ...

Anbieter sollten bedenken, dass z.B. Stornovereinbarungen und Haftungsausschlüsse, sowie "Hausordnungen" rechtlichen Regeln unterliegen. Gerade solche Dinge sind bei den meisten Anbietern so formuliert, das sie einfach nur unzulässig sind und damit nicht zum Tragen kommen. Was bei Stornogebühren noch verschmerzbar ist, kann bei Haftungsfragen schwer nach hinten losgehen. Alles nur Deko und wir haften für nichts ... dafür würde man vor Gericht ausgelacht, sollte sich jemand wegen eines falschen Dübels verletzen, insbesondere da ja durch das Angebot zur Nutzung der "Deko" aufgefordert wird *zwinker*

Auch wenn im BDSM alles ein weniger "familiärer" und "robuster" abläuft, so sollten diese Aspekte nicht vergessen werden und ein wenig darauf geachtet, dass man von der Homepage nicht gleich Augenkrebs bekommt ... *hypno*
*******ise Frau
73 Beiträge
Dunkle_Seiten????
bekommst Du beim secret-Avalon

AUGENKREBS???? *schock*

...und 'die Vermarktung UNPROFFESSIONELL' ????

So ganz verstehe ich DEINEN Beitrag NICHT...WEN bitte meinst DU???

Im Moment ist Dein Beitrag eine Verallgemeinerung und aus meiner Sicht eine VERUNGLIMPFUNG...

Aber... fahr doch einfach ins secret-Avalon in BS... *ja*

und

schau SELBST *liebguck*
****un Paar
14.774 Beiträge
Dunkle_Seiten

nur mal als frage: "wolltet ihr jetzt mit diesem beitrag irgendwie werbung machen für einen service den ihr anbieten könnt dbzgl?"


zu den begriffen homepages und augenkrebs:

so einige homepages haben wir uns angeschaut und die waren wirklich hübsch und gut gemacht *zwinker*
********rtig Paar
27.844 Beiträge
für Auseinandersetzungen untereinander nutzt bitte andere Kommunikationsmöglichkeiten ... der Thread hier dient zur Diskussion über den Magazinbeitrag

Liebe Grüße,
SchlagFertig
JOY-Team
Ich gehe davon aus, dass Dunkle_Seiten aufrütteln, nicht anpampen wollte. Denn wenn wirklich mal etwas passiert in den SM-Locations und die Haftungsfragen nicht geklärt sind, dann kann einmal den Betreiber verklagen auch schnell mal dafür sorgen, dass er dichtgemacht wird.

Es liegt also auch stark im Interesse der Betreiber, sich rechtlich schlau zu machen und die AGBs entsprechend anzupassen.
Wer dann feststellt "ok, bei uns ist alles in Ordnung", kann ja weitermachen wie bisher.
Wer aber feststellt "oha, wenn bei uns etwas passieren würde, hätten wir momentan ein ernsthaftes Problem", der bessert eben nach.
Sooo hoch kochen muss man das also alles gar nicht. *g*

Was die Webseiten angeht, ist es natürlich Geschmackssache. Eine Freundin von mir ist professionelle Grafikdesignerin, sie kriegt bei jeder zweiten Webseite Augenkrebs. *lach*
Da Grafikdesigner aber auch nicht ganz günstig sind habe ich da durchaus Verständnis dafür, wenn es die Leute erstmal selbst versuchen. Auch wenn der Unterschied zwischen Profi und Amateur mitunter ... ähhh ... vorhanden ist. *zwinker*
*********iten Paar
1.798 Beiträge
Ein Szene-Kenner vom Bizarre Medien Verlag verdeutlicht, worauf man bei der Auswahl einer entsprechenden Einrichtung achten sollte, was man erwarten kann und wo man vielleicht seine Ansprüche etwas reduzieren sollte. Zudem stellen wir einige Lokalitäten in Deutschland und im Ausland vor.

Darauf bezieht sich mein Beitrag, mit dem ich keinerlei kommerziellen Nutzen, noch eine Verunglimpfung verbinden möchte, sondern den Hinweis, dass nicht nur die schön gestalteten Räumlichkeiten wichtig sind, sondern auch das Drumherum.

Wer sein Angebot professionell vermarktet, wer den Eindruck vermittelt sich auch einmal mit den entsprechenden Rechtslagen vertraut gemacht zu haben, der erweckt bei mir eher den Eindruck, im Fall der Fälle, auch gerecht und fair behandelt zu werden.

Immerhin geht es hier bei einem Wochenende schnell um Beträge von einigen hundert Euro.

Auch Anbieter müssen sich nicht verunglimpft fühlen. denn auch für diese gibt es im Reise- und Mietrecht ganz böse Fallstricke.
Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Angebote sind da nur Kleinigkeiten, wenn es auch um Haftungsfragen bei Unfällen gehen kann.

Zudem erwecken Sprüche wie ... Nutzung der Deko auf eigene Gefahr ... immer den Eindruck, dass dem eigenen Handwerk nicht vertraut wird.

Ich mag mich unbeliebt machen und spießig klingen, aber Reiserecht und Mietrecht gelten auch für BDSM - Angebote.

Einige konkrete Beispiele:

Bei vielen Angeboten fehlt die Staffelung der Stornokosten nach Zeitpunkt der Stornierung = Vereinbarungen zu Stornokosten sind komplett unzulässig

Bei allen Angeboten fehlt der Hinweis, dass Stornokosten dann nur entsprechend vermindert zu zahlen sind, wenn geringere Kosten/Schaden nachgewiesen werden können = Vereinbarungen zu Stornokosten sind komplett unzulässig

Anzahlungen bei Reiseangeboten (hängt von den angebotenen Dienstleistungen ab ob Miet - oder Reiserecht Anwendung findet) dürfen 10% betragen und/oder sind mit einem Reisepreissicherungsschein abzusichern. (Abmahnfähige Angebote)

Hausordnung beschränkt die Personenzahl, bzw. für Besucher wird Geld verlangt (wieder in Abhängigkeit des Angebotes unterschiedliche Handhabungen bei Miet - oder Reiserecht oder Werkverträgen) teilweise unzulässig
Das Hausrecht bei Miete liegt immer beim Mieter! Besuchern darf der Aufenthalt und der Zutritt zur Wohnung nicht verwehrt werden.

Wahrscheinlich mache ich mich gerade eh so unbeliebt, dass ich keine Wohnung mehr vermietet bekomme *ggg*


Ist alles sehr theoretisch und ich weiss, dass ein fairer Umgang miteinander gewiss der vernünftigste Weg ist, den Anbieter sowie Kunden auch Vordergründig im Kopf haben und wohl auch meist stattfinden wird.
Insgesamt erschliesst sich mir aber nicht, warum man bei einem BDSM - Zimmer andere Maßstäbe ansetzen sollte, als bei "normalen" Hotelzimmern oder Ferienwohnungen ...
******nig Mann
24.797 Beiträge
Insgesamt erschliesst sich mir aber nicht, warum man bei einem BDSM - Zimmer andere Maßstäbe ansetzen sollte, als bei "normalen" Hotelzimmern oder Ferienwohnungen ...

na ganz einfach: weil es eben ein anderes angebot mit anderen leistungen ist!

ob deine ausführungen hinsichtlich der rechtlichen fallstricke richtig sind oder nicht kann ich nicht beurteilen, dafür fehlt mir die sachkenntnis des reiserechts bzw der anderen rechtlichen fachgebiete, aber so manche deiner aussagen ziehen sicherlich auch einen gehörigen rattenschwanz nach sich - der wiederum entsprechend rechtlich abgesichert sein will. das alles kostet ja nun auch durchaus ne stange geld...

beispiel:
du sprichst davon, dass doch bitteschön nicht so explizit darauf hingewiesen werden soll, dass "die benutzung der dekoration auf eigene gefahr" geschieht.
mal unabhängig davon, ob ich das gerät selbst konstruiert habe oder ob es ein gelernter fachmann (schreiner, schlosser oder sonstwas) war, müsste man doch zunächst mal festlegen, was denn der bestimmungsgemäße gebrauch der sachen überhaupt ist! das wiederum würde eine bedienungs- bzw gebrauchsanleitung erfordern um misverständnisse etc auszuschließen, denn z.b. ein freistehender fesselrahmen ist als gestänge für eine liebesschaukel wohl nur begrenzt geeignet, ein fesselstuhl eignet sich nicht automatisch auch für ns-spielchen, und der dübel in der decke hat auch nur eine begrenzte haltekraft: dort einen bondagering mit 3 subs dran aufzuhängen kann schon recht haarsträubend sein.

aber genau da kommt ein problem zutage, dass man z.b. aus dem bereich der entwicklung freier software her kennt:
die einrichtung eines solchen apartments wird sich doch mehr oder weniger schnell verändern, besonders zu beginn werden immer mal neue spielgeräte angeschafft werden. da kommt man dann mit der dokumentation schon kaum noch nach, bzw eine veränderung etwa an den fesselösen muss dann auch eine anpassung der anweisungen zur folge haben.

im prinzip hast du mit deinen ausführungen sicherlich recht, dass ein gewisser mindeststandard auch in rechtlichen belangen vorhanden sein sollte. aber das so einfach mit einer pauschalreise oder einem simplen hotelzimmer vergleichen zu wollen greift bei weitem zu kurz in meinen augen! bevor man sich also durch unvollständige bzw nicht aktualisierte dokumentationen selbst einen fallstrick dreht kann ich den rückzug auf einen simplen grundsatz durchaus gut nachvollziehen. immerhin ist es ja schon ein unterschied, ob man für ein 200-betten-hotel einen anwalt beauftragt, entsprechende agbs zu verfassen, oder ob man das für ein 2zimmer-bdsm-wochenendapartment tut: das hotel hat recht simple agb, die ja auch den anwälten nicht fremd sind, und so schlägt die erstellung derselben auch finanziell pro zimmer / pro nacht gerechnet nur wenig zu buche. bei dem apartment verteilen sich die kosten aber nicht nur auf einen winzigen bruchteil an zimmern bzw mieteinheiten, es sind auch formulierungen notwendig, die ein vielfaches an komplexität und umfang beinhalten! ob sich dann noch die vermietung rechnet wage ich mal zu bezweifeln...

*my2cents*
*********alon
181 Beiträge
Erst mal Danke an "Dunkle_Seiten"
Für den ausführlichen Beitrag. Leider ist die in Frage kommende Rechtsgrundlage (Reiserecht / Privatrecht) immer noch nicht ganz klar....
Das Mietrecht kommt sicher nicht zur Anwendung, da Ferienwohnungen "nur" gebucht werden. Trotzdem habe ich gleich eine Anregung von "Dunkle_Seiten" übernommen. *wink* Letztlich leben die Betreiber dieser sehr speziellen Wohnungen und Häuser vor allem von der Mundpropaganda! Wenn da sittenwidrige Verträge zur Anwendung kommen sollten, bleiben auf die Dauer doch einfach die Gäste weg…
LG
Absalom
*********iten Paar
1.798 Beiträge
Schön, dass mein Beitrag nicht nur in den falschen Hals gelangt.
Natürlich ist gerade die Haftungsfrage bei jeglicher BDSM - Einrichtung ein ganz schwieriger Punkt.

Haftungen ganz auszuschliessen ist aber der größte Fehler den man machen kann, da dieses den Gast derart benachteiligt, das solche Regelungen komplett ungültig werden. Letztlich haftet der Betreiber dann schlimmstenfalls für alles.

Ich will es jetzt nicht zu weit vertiefen. Aber Worte wie "... die nicht durch uns zu vertreten sind ... " oder " ... die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinweggehen ..." wären bestimmt rechtlich unbedenklicher.

"Die Nutzung der in den Räumlichkeiten installierten Geräte zur sexuellen Stimulation ist sachkundigen Personen vorbehalten. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf seine oder durch ihn zu vertretende grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. "

Wäre jetzt ein erster Formulierungsversuch, ohne Anspruch auf rechtlichen Bestand *zwinker*


Die gängige Rechtssprechung sieht sogar bei einem Hotelzimmer das Vorliegen einer mietrechtlichen Sachlage.

So blöd das klingt, selbst in einem Hotelzimmer habe ich als Gast das Hausrecht.
@Dunkle_Seiten
Man kann ja viel behaupten - und wenns um Rechtliches geht, sind viele Hobby-Jusristen dabei, Gerüchte zu verbreiten.

Woll Ihr mal erzählen, was für eine Kompetenz Ihr habt, hier juristische Ratschläge zu erteilen.
Oder wenigstens Quellenangaben - denn so bleiben es alles erstmal leere Behauptungen...und die würede ich eher der BILD überlassen.

Moxy
*********iten Paar
1.798 Beiträge
Nein, ich sehe keinen Grund meine Kompetenz zu rechtfertigen.

Lieber Moxy, es geht mir ziemlich am Arsch vorbei, ob du mir glaubst oder nicht. Wer möchte, der kann sich entsprechende Rechtsberatung einholen oder wird auch ohne diese enstprechende Quellen finden.
Sitzt dir irgend ein Furz quer, Moxy. Hast du gegenteilige Erkenntnisse gewonnen?
****un Paar
14.774 Beiträge
BDSM-Unterkünfte
Hallo liebe BDSM-Freunde,

der eine oder andere kennt das Problem vielleicht: In den eigenen vier Wänden lässt sich die SM-Leidenschaft oftmals nur schwer ausleben. Und auch in einem Club ist man vielleicht nicht so ungestört, wie man das gern hätte.

Dies haben einige BDSMler erkannt und zahlreiche SM-Wohnungen, -Zimmer und -Häuser eingerichtet, um sie an Gleichgesinnte zu vermieten. Vielfach sind hier sogar ganze Urlaube möglich.

Wir haben das Thema BDSM-Unterkünfte mal genauer unter die Lupe genommen und erklären unter anderem, worauf man bei der Wahl einer Einrichtung achten sollte. Außerdem stellen wir ein paar Locations in Deutschland und im Ausland vor.

zum Magazinbeitrag über BDSM-Unterkünfte

Habt ihr schon mal einen Aufenthalt in einem BDSM-Refugium verbracht? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Welche Vorteile verbindet ihr persönlich mit solchen Angeboten?

das war das ursprüngliche thema und nicht ausschliesslich rechtsberatung bzw. fürze !
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