Es gibt zwei Seiten!
Die eine ist das Model und die andere der Bildautor.Dein Beispiel soll darstellen, das Bilder veröffenlicht wurden für die Du keine Rechte hattest. Und weiter, Du warst es nicht.
So, jetzt zu meinem Fall.
Ich als Urheber habe ebenfalls Rechte (Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG Recht auf Urheberbezeichnung, § 13 S. 2 UrhG) und auch diese sind in meinen Verträgen schriftlich fixiert. Wen also jemand für sich ganz privat Aufnahmen haben will bekommt er sie auch. Wen er Sie aber dann doch veröffentlichen will, brauch er a, ebenfalls eine schriftliche Zustimmung, und b, muß er mich als Bildautor benennen und c, habe ich ein Mitspracherecht wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Also, Gleichheit für Modell und Fotograf.
In meinem Fall wurden die Bilder ohne mein Einverständnis verbreitet und das hätte ich mir nicht so einfach bieten lassen. Und da das Model wußte, das ich mich mit diesem Kontaktmarkt in Verbindung setzen wollte hat sie mich dann auch über den wahren Verursacher informiert. Hätte sonst sehr schlecht für ihren Mann ausgehen können und das ahnte sie dann auch.
Fazit: Da ich mir nichts Vorzuwerfen habe und auch nie haben werde wird meine erste Handlung immer sein, meine Rechte zu wahren.
Und deswegen nur mit Vertrag.
In den meisten Fällen ist nicht, wie einige immer gerne behaupten, der Bildautor die schwache Stelle sondern oft die Gutgläubigkeit der Fotografierten.
Leßt doch einfach mal einige Kontaktanzeigen.
Der typische Satz "Nur Zuschriften mit Bild werden beantwortet" und es wird verschickt was nur geht ohne den Empfänger wirklich zu kennen.
Gruß Klaus