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Bildrechte und Vertag

Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Es gibt zwei Seiten!
Die eine ist das Model und die andere der Bildautor.

Dein Beispiel soll darstellen, das Bilder veröffenlicht wurden für die Du keine Rechte hattest. Und weiter, Du warst es nicht.

So, jetzt zu meinem Fall.
Ich als Urheber habe ebenfalls Rechte (Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG Recht auf Urheberbezeichnung, § 13 S. 2 UrhG) und auch diese sind in meinen Verträgen schriftlich fixiert. Wen also jemand für sich ganz privat Aufnahmen haben will bekommt er sie auch. Wen er Sie aber dann doch veröffentlichen will, brauch er a, ebenfalls eine schriftliche Zustimmung, und b, muß er mich als Bildautor benennen und c, habe ich ein Mitspracherecht wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Also, Gleichheit für Modell und Fotograf.

In meinem Fall wurden die Bilder ohne mein Einverständnis verbreitet und das hätte ich mir nicht so einfach bieten lassen. Und da das Model wußte, das ich mich mit diesem Kontaktmarkt in Verbindung setzen wollte hat sie mich dann auch über den wahren Verursacher informiert. Hätte sonst sehr schlecht für ihren Mann ausgehen können und das ahnte sie dann auch.

Fazit: Da ich mir nichts Vorzuwerfen habe und auch nie haben werde wird meine erste Handlung immer sein, meine Rechte zu wahren.

Und deswegen nur mit Vertrag.
In den meisten Fällen ist nicht, wie einige immer gerne behaupten, der Bildautor die schwache Stelle sondern oft die Gutgläubigkeit der Fotografierten.

Leßt doch einfach mal einige Kontaktanzeigen.
Der typische Satz "Nur Zuschriften mit Bild werden beantwortet" und es wird verschickt was nur geht ohne den Empfänger wirklich zu kennen.

Gruß Klaus
Nach mir die Sintflut????
Das Thema dürfte für jeden seriösen Fotografen kein Thema sein.
Verträge mit Vermarktungsrecht gehen wohl auch an die Erben über.
Aber was ist in einem Fall,dieses Jahr passiert.
Mein Freund verstarb während seines Urlaubs an einem Herzinfakt.
In seinem Studio tausende Dias und CD`s von Models mit Verträgen ohne Veröffentlichungsrecht.
Seine Witwe lehnt das Erbe ab,da beim Vermieter 4000Euronen an Mietschulden im Raum stehen.
Niemand(auch nicht Kolegen,die noch Geräte dort stehen haben,kommen am Vermieter vorbei)-was nun???

Ich weiss nur,dass einige Models seit seinem Tod feuchte Äugelchen haben,weil es ja auch ein Vermieterpfandrecht giebt.
Steht auf den Dias oder CD´s das Urheberrecht??Ich glaube nicht.Was ist,wenn ohne Vertrag gearbeitet wurde???

Ich persönlich bin jetzt mitte fuffzich und habe in meinem "Lastminutevertrag"festgelegt,dass mein Erbnehmer einen gewissen Bereich zu vernichten hat nach meinem abnippeln.
Aus Erfahrung wird man Kluch.
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Viel Unwissenheit
@*****amo

Dein Beitrag strotzt gerade so von Panikmache aus Unwissenheit.

Es gibt das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht.

Beide Rechte stehen weit über dein genanntes Vermietpfandrecht oder wie dies auch immer heisen soll.

In deinem Fall ist der Urheber verstorben. Kein Modell braucht deswegen, außer wegen Trauer, feuchte Augen bekommen.

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten

Wäre es nicht mal schön sich vorher etwas zu Informieren bevor man solche Beiträge schreibt ?
Sorry, aber dieser Hinweis sei mir gestattet.

Weitere Informationen finden man massenhaft im www. oder kurz zusammengefast auch hier
Aufklärung!

Gruß Klaus
Lydia
*****rtE Mann
108 Beiträge
Warum?
Wenn der verstorbene Fotograf keine Veröffentlichungsrechte hatte, hat der Pfandrecht besitzende Vermieter auch keine.
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