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Aufklärung!

Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Themenersteller 
Aufklärung!
Der nachfolgende § ist für alle verbindlich und nicht nur für welche die etwas mehr fotografieren.
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
§ 22
Recht am eigenen Bilde
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten
Quelle:Google, Suchbegriff"Recht am eigenen Bild"
Warum es trotzdem sehr oft vorkommt das Bilder auftauchen wo sie nicht auftauchen dürften, liegt weniger an unseriösen (Hobby-)Fotografen sondern meistens an unwissenden Usern allgemein. Es werden Bilder kopiert und auf anderen Seiten ausgestellt. Diese findet man nun mal Massenhaft im Netz. Auch Rache von ehemaligen Partnern ist keine Seltenheit.
Die wenigsten ahnen, das dies kein Kavaliersdelikt ist sonder eine Straftat.
Und das fängt sogar schon hier an:
Sehr oft wußten Ehefrauen nicht, das der der Ehemann bei Kontaktanzeigen Bilder der Frau einstellte. Das bei der Kontaktaufnahme Bilder ohne ihr Wissen verschickt wurde. Auch das sollte man Wissen!
Wer sich auf § 60 UrhG bezieht und sein Bildnis oder ein von ihm bestelltes Bildnis veröffentlicht, muss sich natürlich trotzdem an die im KUG geregelten Vorschriften über das Recht am eigenen Bild halten. Er kann also sein Hochzeitsbild nicht an die Tageszeitung geben, es sei denn die ebenfalls abgebildete Ehefrau stimmt zu. Quelle:Google, Suchbegriff"Recht am eigenen Bild"
Und zu guterletzt sei mir noch der Hinweis gestattet:
Erkennbarkeit
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:

"Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7.Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift. Quelle:Google, Suchbegriff"Recht am eigenen Bild"

Warum jetzt dieser Beitrag?
Ich als Hobbyfotograf möchte mal ganz deutlich aufzeigen, das auch wir mit diesem Thema sehr sensibel umgehen.
Sicher gibt es schwarze Schafe bei Fotografen allgemein.
Doch die größte Gefahr liegt wo anders und es wäre schön, wen einige zum Nachdenken angeregt wurden.

Gruß Klaus
Herzlichen Dank, Klaus
du hast hier einen ganz wunden Punkt angesprochen den ich leider immer wieder in meinem Postfach finde.

Thema "Bilderklau" und das ist wirklich kein Kavaliersdelikt und ich würde mir wünschen jeder der das auch nur ansatzweise in Betracht zieht liest dein Posting und denkt dann noch einmal ganz genau nach.

Möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen: JOY wird einer Beschwerde in dieser Sache immer nachgehen und reagieren, nicht nur mit einer Abmahnung. Es hat in der Vergangenheit auch zu Accountlöschungen geführt.

Und wer nun meint, ein Fotograf wird schon keine rechtlichen Schritte einleiten, der irrt! Ich weiß von rechtlichen Schritten und die werden richtig teuer für den User der die Fotos unerlaubt veröffentlicht hat.

In diesem Sinne: Beachtet die Gesetze und macht euch im Vorfeld schlau, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

lg Nanny
*******ogul Mann
616 Beiträge
ich habe bei Ebay....
....mal eine Auktion gefunden wo meine Bilder verkauft wurden. Da war ich aber baff und habe als Frage an den Verkäufer um ein paar "Musterbilder" gefragt.
Drei Bilder kamen und ich habe nicht schlecht gestaunt da diese die Original-Dateinamen meiner Kamera trugen (DSC........).
Diese hatte nur ich und das Model.
Der Anbieter (hk.....) sitzt in Österreich und ist schwer zu belangen und von Ebay kam gar keine Reaktion.
*****alo Mann
2.165 Beiträge
ich sehe gerade jetzt, freitag 12:52
dass die geklauten pics von vr400 immer noch online sind.....das wundert mich doch sehr.
die sache ist dermassen eindeutig, dass man ohne federlesens diese bilder wegmachen sollte.

grummel

walo
******ove Mann
165 Beiträge
Freitag, 15:45 Uhr
nicht mehr *zwinker*
wie habt ihr denn rausgefunden, dass er geklaute bilder im profil hat? ich hatte in der modelkartei mal einen, der nur scheiss bilder hatte, bis auf eines. als ich ihn gefragt habe, wer denn das model auf dem foto ist, hat er sich kurz darauf abgemeldet...
LETS GET EM ALL!!!
gruss, frank
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Themenersteller 
Der Anbieter (hk.....) sitzt in Österreich und ist schwer zu belangen und von Ebay kam gar keine Reaktion.

Also, das von Ebay keine Reaktion kam, kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das Thema Urheberrechtsverletzung ist sogar in ihren AGB´s aufgeführt.
Desweitern würde Ebay sich ja selber strafbar machen ab den Zeitpunkt der Information über diese Urheberrechts-Verletzung.

Das OLG München hat am 21.09.2006 eine Entscheidung des LG München weitestgehend bestätigt, wonach eBay Rechtsverstöße bzgl. Urheberrecht nach Kenntnis nicht nur unverzüglich abzustellen hat, sondern auch zukünftige Rechtsverstöße unterbinden muss.

Darüber hinaus muss eBay auch die Kontaktdaten des Verletzers preisgeben.

Landgericht München
Urteil v. 11.01.2006
Az.: 21 O 2793/05
Quelle: Google Suchebegriff Urheberrechtsverletzung

Und das der Anbieter in Österreich sitzt wäre das kleinste Problem.
Aber wen man nichts unternimmt, wird auch nichts passieren.

Gruß Klaus
*******ogul Mann
616 Beiträge
das mag sein
Also, das von Ebay keine Reaktion kam, kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das Thema Urheberrechtsverletzung ist sogar in ihren AGB´s aufgeführt.
Desweitern würde Ebay sich ja selber strafbar machen ab den Zeitpunkt der Information über diese Urheberrechts-Verletzung.

absolut kein Kommentar trotz mehrfachen Hinweis, noch nichtmals eine Bestätigung über Erhalt.
In einer anderen vergleichbaren Sache (von mir angemeldete Marke) sagte Ebay, "das sei nicht ihr Problem sondern sollte von mir selber rechtlich verfolgt werden".
Mein Problem ist aber: Es besteht die nicht ganz unerhebliche Gefahr daß ich 300 - 500 Euro Anwaltskosten aufbringen muß wenn der abgemahnte es aus irgendeinem Grund nicht zahlt. Das war mir in dem Falle zu unsicher.
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Themenersteller 
Eine Diskusion ....
über ein Auktionshaus möchte ich jetzt nicht starten *g* *ggg*

@*******ogul
Wie du aber anhand der Datums siehst, sind es sehr frische Urteile.

Tatsache ist und bleibt, solange man etwas durchgehen läßt wird es auch gemacht. Nach dem Urteil reagiert Ebay jetzt sehr schnell. Liegt sicher daran was bei Verstössen passiert. Ich habe das Urteil gelesen *g*

Natürlich kommt es auch immer darauf an, was mir mein Recht wert ist.

Bei Bildern welche ohne mein Einverständis auf anderen Seiten veröffentlicht werden, reicht es mir vollkommen wen diese entfernt werden. Dazu reicht meistens eine einfache Information an die Seitenbetreiber mit dem Hinweis meiner Urheberschaft.

Ist wie bereits in einem anderen Tread geschildert, einmal vorgekommen.

Gruß Klaus
*******sire Mann
1.807 Beiträge
....
nein bringt wirklich nix sich an Ebay oder andere Seitenbetreiber zu wenden. Die versuchen meistens erst gar nicht zu reagieren um keine zusätzliche Rechtsgrundlage, dem Opfer für den Fall einer Klage zu liefern.

Es besteht für den zivilgerichtlichen Fall, die Möglich keit einen Notar aufzusuchen, der dann Sreenshoots vom gesehen ausdruckt und mit Datum bestätigt. Das zur rechtskräftigen beweissicherung. Der nächste Weg führt zu einem bissigen internationalen Abmahnanwalt. Bei großen Büro's mit Auslandsvertretungen bleibt man da nicht auf seinen Kosten sitzen, weil die genau vorher wissen ob das Sinn macht oder nicht. Im Schlimmstenfalle bleibt man auf ca. 250.- Euro recherchearbeit (Anwalt) und 36.- Euro Notargebür hängen.

MD
****ks Mann
857 Beiträge
wenn ich bei ebay bilder finde die mir gehören dann mach ich sowas schon lange nicht mehr nur per mail sondern schön brav auf postalischem wege per einschreiben.

da haben sie bisher immer reagiert, weil ich den erhalt der sendung ja bekomme.

hatte mal den fall, das jemand bild CD's verkauft hat, wo unter anderem Bilder von mir mit drauf waren. Online also per Email hat Ebay nicht reagiert, aber nachdem sie auf dem Postweg nen Einschreiben von mir erhalten haben war der User weg, und hat durch ebay ne Strafanzeige bekommen, wo ich als nebenkläger aufgetreten bin.
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Themenersteller 
Erst schlau machen...
nein bringt wirklich nix sich an Ebay oder andere Seitenbetreiber zu wenden. Die versuchen meistens erst gar nicht zu reagieren um keine zusätzliche Rechtsgrundlage, dem Opfer für den Fall einer Klage zu liefern.

..bevor man soche Aussagen macht.
Eine einfache Email kann eventuell zu wenig sein aber wie mein Vorredner schon sagte: Ein Einschreibebrief und jeder Betreiber springt!
Die Urheberrechtsverletzung ist ein so sensibles Thema wo kein Seitenbetreiber es sich mehr leisten kann nicht darauf zu reagieren.
Einfach mal mit dem Aktenzeichen googeln und Du wirst sehen wie hoch die Strafen sein können.

Besonders die Berufsabmahner haben hier eine Goldgrube gefunden.
Und die mahnen jeden ab, nicht nur die Großen.
Auch hier findet man in Google mehr Beispiele als man glaubt.

Gruß Klaus
*******sire Mann
1.807 Beiträge
@photofreund
Da haste natürlich Recht. Bin im obigen Fall davon ausgegegangen, daß der betroffene bereits diesen Weg eingeschlagen hatte.

Habe aber selbst die erfahrung gemacht, wenn es sich um im juristischen Ausland befindliche Server handelt, daß da auch das Einschreiben nichts nutzt und das ganze so lange dauert, dass wenn es letztlich zu einem Verfahren kommt die Beweise nicht rechtskräfig genug sind.

Daher mein Tip mit dem Notar. Das ist die günstigste Form der beweissicherung.

Gruß

MD
Das bin ich!
*******eund Mann
570 Beiträge
Themenersteller 
Letzter Hinweis zum Thema Auktionshaus :-)
aa) Im Streitfall ist das deutsche Urheberrechtsgesetz als das Recht desjenigen Landes anzuwenden, für dessen Gebiet die Klägerin Schutz begehrt (so genannte Schutzlandanknüpfung; vgl. [BGH, Urteil v. 02.10.1997 - Az: I ZR 88/95 = BGHZ 136, 380 ff. = Spielbankaffaire; ...]). Auch das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, auf das die Klägerin die geltend gemachten Ansprüche hilfsweise stützt [...], ist im Streitfall anwendbar, weil der anknüpfungsrelevante Ort der angeblichen wettbewerblichen Interessenkollision im Inland liegt, wo sich die durch die Online-Handelsplattform der Beklagten ermöglichten Internetauftritte von Anbietern bestimmungsgemäß auswirken sollen [vgl. BGH, Urteil v. 30.03.2006 - Az: I ZR 24/03 = NJW 2006, 2630 ff. = Arzneimittelwerbung im Internet].
Quelle:Internet: Auszug aus der Urteilsbegründung

*g* So, ich meine aber, das jetzt über Fälle aus einem Auktionshaus genug geschrieben wurde und es auch kaum etwas mit meinem Anfangsbeitrag zu tun hat.

Ich wollte vorangig einfach mal darauf hinweisen, das es durch, sagen wir mal Oberflächlichkeit, sehr oft zu Verstössen im Bereich Bildnis und Urheberrecht kommt. Und das sie aber nur in den seltensten Fällen von ernsthaften Fotografen ( Hobby, Amateur, Berufs oder Profi) verursacht werden. Und Bilder die bei Emule auftauchen kommen bestimmt mehrheitlich von ganz anderen als die eben erwähnten Gruppen.

Aber ich glaube auch, das mein Beitrag vielleicht im Schnappschussbereich auch gut angebracht wäre.

Gruß Klaus und einen schönen Abend noch!
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