Vielleicht hilft das hier mal weiter
StGB
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch
mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr
vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch
mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
...
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,
daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen
Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Der Missbrauch an jugendlichen unter 14 ist hier noch nicht einmal angesprochen wurden.
Aber trotzdem weiss ich noch immer nicht was ist zum Beispiel 2 Teenager mit 13 Jahren zusammen heimlich poppen und dann das Mädchen Schwanger wird.