wenn sich zwei menschen begehren, ist die berufliche lage egal.
die lehrer versuchen dann zwar, sich professionell zu distanzieren, aber die verleugnung der erotischen situation ist unehrlich gegenüber jedem und lehrerInnen sollten schon reflektierte persönlichkeiten sein.
nur weil das gesetz sagt, dass es nicht sein darf (und mann/frau es demnach nicht geschehen lässt), heisst es ja nicht, dass es nicht ist!
der gesetzgeber verlangt ja lediglich die verleugnung jeder menschlichen regung und die reduktion des menschen auf den emotionsfreien erzählbär an der tafel bzw in der schulbank. ok. wir leben in einer solchen verlogenen, realitätsfreien welt.
wenn diese forderung der entmenschlichung der lehrer-schüler-beziehung erfüllt wird, darf man nicht auch noch verfassungswidriger weise fordern, dass sogar die gedankenfreiheit dieser restmenschen verboten wird. die schutzbefohlenheit der schüler ist fraglich wenn sie über 18 sind!
außerdem ist es ja nicht nur ein gedanke seitens der lehrerinnen/lehrer, sondern auch seitens der schüler, was die situation verkompliziert. man kann das nicht dogmatisch als nicht stattfindend betrachten. schülerinnen sind mitunter echt anstrengend wenn sie was von ihrem lehrer wollen, ebenso die pubertierenden jungs, die was von einer lehrerin wollen. getragene höschen mit telefonnummer in der manteltache oder rosen unterm scheibenwischer sind da wirklich eher die dezentere variante.