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Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Sexunfälle und die "Haftungsfrage"
Moin...

Da kam doch gestern in einem Gespräch das Thema auf, wer haftet eigentlich bei einem Sexunfall?

Mal frei inzeniert:

Bei einer SM-Session zweier Anhänger dieser Praktiken, die sich vielleicht grad das erste Mal sehen, geht z.B. ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

Wer haftet dafür? Wird das als fahrlässige oder sogar grob fahrlässige Körperverletzung bestraft?

Es gibt ja auch die Anhänger der Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?

Ich bin ja mal gespannt, wie da die Meinungen auseinander gehen...
*g*

...und vor allem wer mir was unterstellen will. *fiesgrins*
geht z.B. ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

auweia....klar ist das körperverletzung.


Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?


sowas ist dann eindeutig mord....und man erwürgt einen nicht einfach mal grade so.

LG die Siedler
Einwilligung
Grundsätzlich gilt: eine wirksame Einwilligung beseitigt die Rechtswidrigkeit des Handelns und damit die Strafbarkeit. Wobei ein Auge zu verlieren sicherlich nicht eingewilligt wurde und somit schon vor Gericht landen könnte.

Todesfolge: Da gabs doch den Fall einer 19Jährigen Domina deren 49Jähriger Freier beim SM umkam und sie dann dies sogar zuerst verheimlichte und aus der Wohnung verschwand. Hierzu sagt die Polizei: „Nach den ersten Ermittlungen gehen wir derzeit von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus“ sagte die zuständige Staatsanwältin Monika Nostadt-Ziegenberg.

Mord jedenfalls ist sowas nicht weil dies immer Vorsatz verlangt...
******ght Frau
2.120 Beiträge
Man könnte des ganze ja auch umdrehen:
Frau will ihren Mann umbringen, weiss allerdings net wie, schlägt ihm BDSM und Atemkontrolle vor und erwürgt ihn kurzerhand während er sich noch drüber freut das seine Frau nach x Jahren Ehe und 0815 Sex endlich was neues will....*grins*

Aber etz mal zum Ernst....gute Frage eigentlich! Ich hätt ja spontan gsagt die Haftpflichtversicherung*haumichwech* aber ich weiss net ob die bei Personenschäden auch aufkommt und vor allem wie begründet man sowas?
*****ree Frau
13.383 Beiträge
ein Peitschenhieb daneben und verletzt den Anderen ungünstig. (z.B. Auge kaputt.)

also um mit ner peitsche so daneben zu klatschen und dem anderen das auge zu ruinieren, da muss man schon echt nen zittrigen im Arm haben...

Es gibt ja auch die Anhänger der Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?

sofern man es mit den händen macht, ist es schon ein enormer kraftakt den anderen bis zum tode zu würgen. eher wird der andere ohnmächtig und da hört man doch spätestens auf und lässt locker.

allerdings gibts immer wieder vollassis die mit gürteln etc würgen. das geht absolut nicht und sollte von keinem so gehandhabt werden.

bei sm- spielen der härteren gangart ist es sinnvoll einen sklavenvertrag auzusetzen der klar regelt was erlaubt ist, was nicht und vor allem: DAS SAFEWORD (bzw Geste, Handbewegung usw).

Während einer Session fragt der Dom immer wieder mal nach, ob Buttom noch das Safeword kennt. So stellt man fest, dass der sub im rausch der session nicht das safeword vergisst und sich so nicht mehr retten kann, wenn es zuviel wird.

safewords sind keine worte wie "hör auf/ lass das/ ich kann nicht mehr". es sind wörter wie "marzipankuchen" oder sonstige worte, die bei einer schmerzhaften session nicht so einfach über die lippen gehen wie "aua!".

der dom verpflichtet sich dem sub kein bleibendes leid beizufügen und beim safeword SOFORT auszuhören bzw "softer" zu werden.

genau so lässt man den sub nicht gefesselt alleine an der wand stehen, damit er irgendwann kreislauf bekommt, umfällt und sich den schädel einschlägt.

oder man lässt niemanden alleine ans bett gefesselt und stellt kerzen daneben.

sowas fällt unter aussetzung und ist strafbar.

sollte trotzdem noch was passieren, dann kann man auf den sklavenvertrag zurückgreifen wo der sub der möglichen körperverletzung zustimmt.

allerdings müsste der notariell beglaubigt sein um im falle vor gericht eine chance zu haben nicht wg körperverletzung verurteilt zu werden.

allerdings wissen beide beteildigten vorher, das wo gehobelt wird auch späne fallen.

man benötigt sehr viel vertrauen zueinander und muss sich gut aufeinander einstellen, um den anderen nicht psychisch zu verletzen.

und wer mit einer peitsche nicht umgehen kann, der soll die zeitung oder den schlappen nehmen.

wenn jmd bei einer session verstirbt, dann muss die kripo feststellen, ob der tod auf grund der session zustande kam. ein herzinfakrt während einer session ist z.b kein todschlag, das erwürgen allerdings doch.

aber so weit darf man es nie kommen lassen.

übergeht der dom die klaren grenzen und verletzt jemanden mutwillig, dann gehört das natürlich bestraft und nicht zu knapp.
*****ree Frau
13.383 Beiträge
haftpflicht kommt nicht für personenschäden auf....
***va Paar
1.031 Beiträge
Mit dem Beitrag von Nys ist eigentlich alles gesagt ...

LG, Thova
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
haftpflicht kommt nicht für personenschäden auf....

Doch, an sich schon. Nicht aber bei Vorsatz!

Mich interessiert nun eigentlich ob so ein "Sklavenvertrag" wie Nys ihn angesprochen hat tatsächlich etwas kippt.
****_nw Frau
140 Beiträge
Wie ein Vorredner schon geschrieben kommt es auf die Einwilligung ein. Unser Prof meinte dazu auch, dass die Gerichte bei sowas auch recht "offen und tolerant" seien.
*****ach Mann
7 Beiträge
Der TO hat über die Haftung nachgefragt, wer mit "Mord", "Aussetzung" oder "Körperverletzung" antwortet, befindet sich im Strafrecht...

Haften musst Du nach dem Zivilrecht idR., wenn du eine Verletzung verschuldest.

Bei BDSM kannst du sehr gut eine Parallele zum Sport ziehen: Wer sich in einem sportlichen Boxkampf eine gebrochene Nase holt, oder wem die Beine beim Fußball weggegrätscht werden, bekommt nichts. Mit Teilnahme an einer solchen Veranstaltung willigt man konkludent in eine mögliche Körperverletzung ein.

Es liegt hingegen keine Einwilligung in grobe, den üblichen Sorgfaltspflichten erheblich verletzende Verstöße vor. Z.B., wenn ein Boxer regelwidrig mit dem Ellbogen zuschlägt oder bewußt einen Tiefschlag ausführt.

Hier macht sich der jeweilige Verursacher schadenersatzpflichtig (er haftet).

Ähnlich würde ich es auch meim BDSM sehen: Peitscht man jemanden aus und durch einen unglücklichen Umstand (ausrutschen etc.) schlägt man in das Auge, ist das schlicht und ergreifend Pech.

Schlägt der Dom hingegen z.B. in das Gesicht (aus welchem Grunde auch immer) wäre dies für mich grob fahrlässig und er müsste für die Verletzung des Auges haften.

Atemreduktionsspiele sind meines Erachtens per se schon für einen Laien nicht hinreichend kontrollierbar und abstrakt gefährlich. Hier muss immer mit einer Haftung gerechnet werden.

Eine andere Frage ist es, wenn eine Person explizit in eine weitergehende Körperverletzung einwilligen will (z.B. Cutting). Auch hier gibt es Grenzen der Privatautonomie.

Ebenfalls ist es eine andere Frage, wie eine solche Tat strafrechtlich zu würdigen ist.
*****ree Frau
13.383 Beiträge
wie ich schon schrieb, sofern der sklavenvertrag notariell beglaubigt ist UND er wirklich stichfest formuliert ist.

die formulierung "ich darf dem sklaven weh tun" reicht da nicht aus.

am besten schützt man sich, indem man es einfach nicht übertreibt und das gehirn eingeschaltet lässt.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Atemreduktion beim Orgasmus. Was ist, wenn dabei jemand erwürgt wird?
sowas ist dann eindeutig mord.
Nicht mal Totschlag, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Mord bedingt eine vorhergehende Planung, die den Tod des Opfers zum Ziel hat. Totschlag wäre ein Tötungsdelikt aus dem Affekt heraus, also ohne vorhergehende Planung. Beispiel: Du erwischst deinen Partner "in flagranti", zufälligerweise siehst du das Messer neben der Obstschale liegen und vor lauter Wut und Enttäuschung ... Körperverletzung mit Todesfolge ist dann alles, bei dem der Tod des Opfers nicht beabsichtigtes Ziel ist. Also z.B. tödlicher Verkehrsunfall (aber jetzt nicht, wenn du deine Frau über den Haufen fährst, um der teuren Scheidung zu entgehen!).
@**S

Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.

Z.B. beim Friseur, wenn er glaubhaft versichern kann, dass du dir die Haare von ihm hast schneiden lassen wollen, wuerde ein Strafverfahren wegen Koerperverletzung (dazu zaehlt Haare Abschneiden auch) gegen ihn eingestellt werden. Und beim Friseur gibt es in 99% der Faelle nur die muendiche Einverstaendnis. Oder laesst sich das dein Friseur vom Notar beglaubigen? Oder dein Arzt, wenn er dich mit einer Nadel verletzt, um Blut abzunehmen/etwas zu spritzen?
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.
Es geht, wie du schon schriebst um das "glaubhaft versichern". Beim Friseur ist es recht eindeutig, dass ich die Haare geschnitten haben will, wenn ich sie mir vorher waschen lasse und mich dann im Frisierstuhl niederlasse. Dazu braucht es im Zweifelsfall noch nicht mal was mündliches, es reicht das entsprechende Handeln.

Wenn ich jetzt aber meine Frau in einer SM-Session mit der Reitpeitsche grün und blau vermöbel und sie anschließend zur Polizei geht und mich wegen häuslicher Gewalt anzeigt, wird es doch etwas schwieriger, glaubhaft nachzuweisen, dass sie das ja so wollte.
*****ree Frau
13.383 Beiträge
Woher nimmst du dein Wissen darueber, dass er notariell beglaubigt sein muss? Das geht auch muendlich.

also der frisör ist ein dienstleister. die sind dagegen versichert wenn sie dir die haare versauen. würdest du keinen haarschnitt wollen, würdest du den salon nicht betreten.

beim arzt ist es so, dass du die spielregeln des arztes befolgst wenn du den behandlungsvertrag unterschrieben hast (bei krankenhaus- einweisung) oder halt das stillschweigende einvernehmen wenn der arzt blutabnehmen möchte und der patient den arm hinhält, dann willigt er schweigend ein.

aber beide fälle haben keine körperverletzung als ziel!

wenn die haare scheisse aussehen, dann zahlste die frisur nicht. wenn der arzt dir ne aterie punktiert, dann ist das eine mögliche komplikation der du zugestimmt hast, somal dich dein arzt vorher aufgeklärt hat, dass bei einer blutentnahme eine reihe an komplikationen auftreten können...


wenn ich aber jmd vorsätzlich verletze- also peitschenhiebe, würgen, beissen usw, dann handel ich ja mit dem ziel dem sklaven weh zu tun und in seine körperliche unversehrheit einzugreifen.

und was der eine als fest ansieht ist bei dem anderen noch zu lasch und umgekehrt.

natürlich ist keiner verpflichtet sklavenverträge auf zusetzen. man kann auch einfach dem anderen vertrauen und wenn dann ins auge geht, dann hat man halt pech gehabt.

ich habe in meinem vertrag damals aufgenommen, dass sub keine bleibenden schäden zugefügt bekommt und ich für sein physisches und psychisches wohl zuständig bin.

da ich aber keine extremen züchtigen vorgenommen habe, beliesen wir es mit den beiden unterschriften.

der TE fragt hier aber nach extremen verletzungen, nicht nach nem blauen fleck, den nie jmd anklagen würde.

aber jede noch so gute beziehung kann in die grütze gehen und wenn es dann hart au hart kommt und die sklavin dem dom vorwirft sie vergewaltigt zu haben, sie geprügelt und misshandelt zu haben, dann wird da kein dom vor gericht mit der aussage: "sie wollte es doch so" durchkommen.
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Das geht auch muendlich.

Sicher richtig. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass es im privaten Umfeld schwierig wird eine solche Absprache (Willenserklärung/Vertrag) zu beweisen. Gehe ich zum Friseur, wird es mir hingegen schwer fallen, dem Judge zu erklären, dass ich da immer nur wegen den Zeitschriften hingehe...

Ich konstruiere mal einen fall:

Jemand wird fixiert und bekommt eine Gasmaske auf. Der Partner soll ihm immer wieder mal die Atemöffnung zuhalten. Als der Partner jetzt aber selbst zum Höhepunkt kommt, vergisst er die Hand vom Schlauch zu nehmen und bekommt die Bewustlosigkeit des anderen erst dann mit, als der schon einen irreparablen Hirnschaden hat...

Wie könnte sowas jetzt weitergehen?
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
aber jede noch so gute beziehung kann in die grütze gehen und wenn es dann hart au hart kommt und die sklavin dem dom vorwirft sie vergewaltigt zu haben, sie geprügelt und misshandelt zu haben, dann wird da kein dom vor gericht mit der aussage: "sie wollte es doch so" durchkommen.

...guter Einwand!

Ohne Vertrag bewegt sich der Arsch des Doms also auf echt dünnem Eis...
*****ree Frau
13.383 Beiträge
irreparablen Hirnschaden

da gibt es unter garantie nie wieder was mündlich zu äußern...

ich erinnere mich an den kannibalen von rothenburg der seinen freund zuerst den schwanz abschnitt, das genital dann mit dem freund verspeist hat und den freund dann tötete und weiter verspeiste.

soweit ich mich noch erinnere hat der kannibale eine saftige strafe bekommen, auch wenn er noch so sehr beteuerte, dass der freund sich verspeisen lassen wollte.

aber das sind absolute extremfälle und sowas wird selbstredend vor gericht geklärt.

tötung auf verlangen ist ein strafbestand in deutschland und wird gerichtlich verfolgt. da nützt dann auch kein vertrag was.
allerdings müsste der notariell beglaubigt sein um im falle vor gericht eine chance zu haben nicht wg körperverletzung verurteilt zu werden.

Es ist natuerlich richtig, dass die Chance damit durchzukommen vor Gericht hoeher ist, wenn der Vertrag notariell beglaubigt ist. Ich denke aber immernoch, dass es falsch ist zu behaupten, dass jemand mit Vertrag (ob muendlich mit/ohne Zeugen, schriftlich) ohne Beglaubigung gar keine Chance hat.

Auch die Behandlung beim Arzt oder beim Friseur hat eine Koerperverletzung als Ziel! Nur eben keine strafbare Koerperverletzung, da ich damit einverstanden bin.

würdest du keinen haarschnitt wollen, würdest du den salon nicht betreten.

Wuerdest du nicht verpruegelt werden wollen, wuerdest du kein Domina-Studio betreten *zwinker*
*****ree Frau
13.383 Beiträge
Wuerdest du nicht verpruegelt werden wollen, wuerdest du kein Domina-Studio betreten

FALSCH!

Ich habe das Gefühl, dass du dich mit sm nicht auskennst.

Dominanz heißt nicht = Prügeln, treten, schlagen, weh tun...


wenn ich auf verbale erniedrigung stehe oder dienen möchte und mir ne dom in die fresse hauen würde, dann würde sie mächtig ärger bekommen.

informiere dich bitte vorher über die materie bevor du so merkwürdige aussagen wie das zitat los lässt...
wenn ich auf verbale erniedrigung stehe oder dienen möchte und mir ne dom in die fresse hauen würde, dann würde sie mächtig ärger bekommen.

Tja, und wenn ich nur die Haare gefaerbt haben moechte oder Straehnen haben will und mir der Friseur die Haare schneidet, dann wuerde er maechtig Aerger bekommen. *zwinker*

(Zweimal Pauschlisierung hin, zweimal Pauschalisierung zurueck)
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
ich erinnere mich an den kannibalen von rothenburg
Gibt es irgend jemanden, der in diesem Fall eine Verurteilung für unangebracht hällt???


Aber es gibt schon kuriose Unfälle:

http://www.joyclub.de/forum/t37329.sexspiele_brennendes_hamstergeschoss_gg.html
*****ree Frau
13.383 Beiträge
also sry, aber mit dir diskutiere ich nicht mehr über das thema...

das ist so als würde man dem blinden den regenbogen erklären....

schönen tag noch...
*****ion Paar
6.596 Beiträge
Anbei habe ich ein wenig gesucht nach der rechtlichen Seite im Sex und Bdsmbereich, vielleicht kann das ein wenig Aufschluß geben auch wenn schon einige gute Beiträge dabei waren ....:

Grundsätzliches

SM und Recht ist eigentlich etwas, was es so nicht gibt. Es gibt weder ein Recht des Sadomasochismus, wie es ein Erbrecht oder Arbeitsrecht gibt, noch gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die eine sichere Handhabung der Materie erlauben würde. (...)

Quelle: http://www.schlagabtausch-hd.de/content_recht.php


Text editiert by Mod xxxotb.

Bitte bei allen Zitaten das http://www.joyclub.de/hilfe/urheberrecht.html beachten und nur solche Texte veröffentlichen, für deren Weiterverwertung ihr eine Genehmigung des Autoren besitzt!


*****ach Mann
7 Beiträge
>Gibt es irgend jemanden, der in diesem Fall eine Verurteilung für unangebracht hällt???


Ja, ich... es war eine seeehr politische Entscheidung

da wurde aus dem Umstand, dass sich der Täter sich s p ä t e r das Video über seine Tat anschaute und dabei mastrubierte als Mordmerkmal "zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes" gedeutet.

Und somit ein Mord gebastelt.

Ich vertrete die Auffassung, es war Tötung auf Verlangen.

Darüber hinaus habe ich erhebliche Bedenken an der Schuldfähigkeit des Täters. Ich meine, dass er einfach gestört sein muss. Das ist allerdings nur meine Laienmeinung, da ich kein Psychater bin und auch keine Ahnung über das Gutachten habe.
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