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Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

*******1965 Frau
399 Beiträge
Ja, dachte ich mir; danke für die Antwort.

Viele Grüße
Mary
**********vence Frau
430 Beiträge
nichtig
So ist auch mein Wissensstand. Ein Sklavenvertrag ist sittenwidrig und vor gericht hinfällig. Im Endeffekt hängt alles am Verhalten des/der Verletzten. Wenn es nach dem verunglücktem Spiel zur Anzeige kommt wird ermittelt und das Gericht versucht zu klären.

Zur eigentlichen Haftungsfrage - Haftpflichtversicherungen prüfen auch, ob ein Anspruch berechtigt ist. Also wird die HPV des Beschuldigten notfalls auch gerichtlich klären, ob der Anspruch berechtigt ist.
ich würde mal darüber nachdenken, einen eingetragenen verein zu gründen, der sich satzungsgemäß für die kultivierung des BDSM einsetzt und auch praktisch "trainiert".

dieser verein kann für seine mitglieder eine unfallversicherung abschliessen, die unfallschäden auf dem weg von zu hause zum training und zurück, aber auch während des trainings- und spielbetriebes, übernimmt.

Kann es sein, dass du für die Allianz an den Türen klingelst?
*****ion Paar
6.597 Beiträge
dieser verein kann für seine mitglieder eine unfallversicherung abschliessen, die unfallschäden auf dem weg von zu hause zum training und zurück, aber auch während des trainings- und spielbetriebes, übernimmt

*haumichwech* es gibt schon genug Bdsm.Vereine daran hapert es nicht aber die Kosten für Versicherungen wird ja dann auch auf die Mitglieder umgelegt da kann man es gleich lassen und sich ne normale* Haftpflicht-Rechtschutz-ect. Versicherung abschließen .
Es geht ja nicht um Unfälle die beim nachhause weg vom z.B.*Kitty* passieren sondern um Unfälle während des Bdsm -Spiels /Sex .
Das einzige was mich an eurem Beutrag stört: Ihr hättet die Schrift größer wählen sollen oder ein Bildchen dazumalen, wegen dem Verständnis für Einige.
@**S
haftpflicht kommt nicht für personenschäden auf....

Eine der Hauptleistungsarten der Haftpflichtversicherung sind die Personenschäden.

Inv. (m)
*****ion Paar
6.597 Beiträge
inv.(m)

Eine der Hauptleistungsarten der Haftpflichtversicherung sind die Personenschäden.

*ja* da stimme ich euch voll zu hab extra noch mal gekramt in meinen Unterlagen und da steht es sogar klar drin das auch für Personenschäden gehaftet wird ( natürlich nur wenn wie oben genannt keine grobe Fahrlässigkeit vorlag)
*****ach Mann
7 Beiträge
Ja das ist Sittenwidrig deshalb sind Sklavenverträge nichtig.
Auch wenn es Notariell Beglaubigt sein sollte, vor Gericht hat ein Sklavenvertrag keine Wirkung.

Bitte zweimal überlegen, bevor Ihr Halbwissen postet!

Es trifft zu, dass idR (!) Sklavenverträge sittenwidrig sind. Deshalb sind diese zivilrechtlich nichtig.

Was heißt nichtig? Das man die vereinbarte Leistung nicht einklagen kann!

Somit kann man nicht vor ein Zivil-(!)Gericht ziehen und sagen, ich darf xy heute noch 2x prügeln und 1x vögeln.

Allerdings ist im Rahmen z.B. einer strafrechtlichen Beurteilung, bei der Frage, ob xy in die Körperverletzung eingewilligt hat, ein solcher Sklavenvertrag anders zu werten.

Hier stellt er idR. ein taugliches Indiz für eine wirksame Einwilligung dar!
natürlich nur wenn wie oben genannt keine grobe Fahrlässigkeit vorlag)

... mittlerweile schließen einige Versicherer selbst die "grobe Fahrlässigkeit" in den Vers.-Schutz mit ein.

Das Übel an solchen Threads ist, dass die Wichtigkeit und Relevanz des Themas mit Pseudo-Wissen oder Bauchgefühl kommentiert werden.

Inv. (m)
*****ion Paar
6.597 Beiträge
fitheach @
Allerdings ist im Rahmen z.B. einer strafrechtlichen Beurteilung, bei der Frage, ob xy in die Körperverletzung eingewilligt hat, ein solcher Sklavenvertrag anders zu werten.

Hier stellt er idR. ein taugliches Indiz für eine wirksame Einwilligung dar!

Da ich aus eigener Erfahrung eines befreundeten Doms der verklagt wurde und einen Sklavenvertrag hatte wurde dieser als Nichtig eingestuft. Ich werde mal denjenigen Bitten hier zu Posten der kann euch mal aus einer realen Begebenheit sagen das solche Verträge wenn dann sollten sie angenommen werden als Beweismittel meist als sogar Straf- verstärkend ausgewirkt haben.´(Deshalb interessiert mich dieses Thema um so mehr )

Gibt es eures Wissens irgend wo einen Fall wo sich dieser Sklavenvertrag ( es ist ja auch dann auch entscheidend was in dem vermeintlichen Vertrag stand) sich in positiver Weise für den Angeklagten erwiesen hat ?

Das Übel an solchen Threads ist, dass die Wichtigkeit und Relevanz des Themas mit Pseudo-Wissen oder Bauchgefühl kommentiert werden.

Inv. (m)
Wäre auch komisch wenn sich hier nur Anwälte ect. hier rumdrücken würden.


.. mittlerweile schließen einige Versicherer selbst die "grobe Fahrlässigkeit" in den Vers.-Schutz mit ein.

Ich spreche hierbei ausschließlich von unseren Versicherungen wo klar dargestellt wird das grobe Fahrlässigkeit davon ausgenommen ist . Dafür haben wir keine also keine Versicherung , wobei ich hoffe sowas auch nie in Anspruch nehmen zu müssen .
Wäre auch komisch wenn sich hier nur Anwälte ect. hier rumdrücken würden.

In der Tat*zwinker*.

Nuhr, wie sagte der Dieter so schön: "Wenn ich was nicht weiß, einfach mal die Klappe halten!" Oder fragen, aber nicht salopp behaupten.

Aber, bevor ich jetzt den Karnevalsorden "wider den joyischen Spaß" verliehen bekomme ...

Inv. (m)
*****ion Paar
6.597 Beiträge
Invin@
es gibt genügend Foren Weltweit im Net wo alle Fragen klar und deutlich Beantwortet wurden , und auch wenn hier einige nur halb wissen mit ein bringen ist es immer noch halb mehr wie andere es tun, bzw. wissen.
Nur so lernt man dazu und nur so wird man dann auch irgendwann zu einer Lösung ( Antwort) kommen.
Genau für solche Themen die ich persönlich nicht als lustig empfinde ( da gibt es genug Themen über die man sich lustig machen könnte ), gibt es solche Freds . Ich finde Sawi und Red haben da eine wichtige Frage in den Raum gestellt ,wobei die ganzen Meinungen ( bis auf einige vereinzelte ) jeder für sich einiges an Wahrheit und Licht ins Dunkle bringt.




Nuhr, wie sagte der Dieter so schön: "Wenn ich was nicht weiß, einfach mal die Klappe halten!" Oder fragen, aber nicht salopp behaupten.

Wer ist Nuhr???

Die ..... kann man halten wenn einem das Thema nicht gefällt .
*Nur wer Fragt bleibt nicht Dumm *sagt man doch auch *zwinker*

Die verschiedenen Sichtweisen sind das Interessante ich bin auch schon oft eines besseren Belehrt worden und ehrlich ich nehme den Input dann an und nächstes Mal weiß man es halt besser .
Das sehe ich genauso, werden leider immer wieder zuviele user "runtergemacht" weil sie was nachfragen oder eine andere Meinung vertreten.
Sexunfälle und die "Haftungsfrage"
...gute Frage, die rechtliche Seite wurde ja schon ausgiebig angesprochen...,

...gerade eben bei Sado/Masoschistischen praktiken kommt es ja zu gewollten Verletzungen...das schlagen mit dem Rohrstock...ect,

was ist aber eben wenn es zu ungewollten Verletzungen kommt, die Schuldfrage ist da nicht ganz eindeutig, der Dom/Sad sollte die Situation immer im Griff haben, nur kann er das immer?Was ist wenn zum Beispiel Sub sich nicht mehr im Griff hat?

okay....wer ist nun Schuld...sie möchte im Rausch der Leidenschaften geschlagen werden, nennen wir es Ohrfeigen, Sie hält aber den Kopf nicht still....und ein Schlag sitzt nicht dort wo er landen sollte...nämlich nicht auf der Wange sondern auf dem Ohr...das kann ein oder wird einen wahrscheinlichen Trommelfellriss nach sich haben.....

was´n jetzt...?
*****ree Frau
13.383 Beiträge
klarer fall von: dumm gelaufen...

mal davon abgesehen, dass man niemals ins gesicht/ auf den kopf schlagen sollte.

jedes gängige sm- buch makiert diese körperregionen als gefährlich für schläge...
*****ion Paar
6.597 Beiträge
pegasus @
Dann tritt die eigene Krankenversicherung in Kraft .


Solange die verletze Person keine Anzeige wegen Körperverletzung macht wird das wie bei allen anderen Verletzungen über die eigene Krankenversicherung geklärt .

Es war ja nicht gewollt, das was passiert ,also ist es in diesem genannten Fall würde ich nun mal feststellen ein Unfall .

Wobei es wieder anders aussieht wenn die Verletzte Anzeige erstattet dann ist es eine fahrlässige Körperverletzung .
@**S, nochmal zum gegenseitigen Verständnis, sie mochte es während dem Sex in Extase geohrfeigt zu werden.....darin liegt der kleine feine Unterschied...zu dem was du da gerade draus machen willst:-)


Wobei es wieder anders aussieht wenn die Verletzte Anzeige erstattet dann ist es eine fahrlässige Körperverletzung .

aber wenn der Sachverhalt wie folgt war....Sie sagt schlag mich schlag mich (Ohrfeigen)...hält aber den Kopf nicht still....das könnte man auch im vergleich sehen...wenn jemand aus Dummheit vor einen fahrenden Auto läuft, oder etwa nicht?
*****ion Paar
6.597 Beiträge
aber wenn der Sachverhalt wie folgt war....Sie sagt schlag mich schlag mich ...hält aber den Kopf nicht still....

In dem Fall ist es ein Unfall sollte sie trotzdem eine Anzeige in Betracht ziehen ,dwürde Gericht/Staatsanwaltschaft den Sachverhalt überprüfen . Ob es zu einer Verhandlung kommen würde wäre fraglich , das würde aber die Justiz sicher ausführlich klären.

.das könnte man auch im vergleich sehen...wenn jemand aus Dummheit vor einen Auto läuft, oder etwas nicht?


Sorry , aber so ein Vergleich ist mit Sicherheit nicht miteinander zu vergleichen.
*****ree Frau
13.383 Beiträge
naja, auch als sub sollte man nen funken gehirn im schädel haben...

und wer so in extase gerät und somit die einfachsten vorsichtsmaßnahmen vergisst, der benötigt einen verantwortungsbewussten top der noch nachdenken kann und weiß, dass man niemals gegen den kopf schlägt.

wenn beide dumm wie stulle sind und ihren trieben nachgehen, dann sind sie selber schuld.

die sub, weil sie sich ne unfähigen top ausgesucht hat.

und der top, weil er keine verantwortung übernehmen kann.

um zum autovergleich zurück zukommen: würdest du deine 14 jährige tochter hinter das steuer setzen nur weil sie in extase drum bittet???
lächel....
ob nun jeder gleich als dumm zu bezeichnen ist weil ein Unfall passiert halte ich für fragwürdig...ein schlag mit dem Rohrstock kann dazu führen, das es zu irreparablen Schäden kommt ohne sie in dem Ausmaß gewollt zu haben....und das hat nichts mit dumm zu tun...sondern ist gängig im Bereich von SM,

es gibt so gar Menschen die mögen es wenn die Genitalien richtig gefoltert werden und wollen Langzeitschädigungen...wenn sich da die richtigen zwei treffen, finde ich persönlich das Wort die beiden sind dumm oder unfähig intolerant!


und nochmal nys....mein Beispiel waren nicht Schläge gegen den Kopf sondern mit Absicht nenne ich sie Ohrfeigen, wie sie Mama auch früher ihren Kinder schon gegeben hat wenn sie nicht brav waren....hätte ich als Kind mit dem Kopf nach vorn ausweischen wollen...würde sie mein Ohr treffen....nun könnte man sagen selber Schuld.....darauf zielte mein Beispiel hin...nur als Kind habe ich nicht darum gebeten...Sub in diesen Fall schon:-)
*****ree Frau
13.383 Beiträge
wie sie Mama auch früher ihren Kinder schon gegeben hat wenn sie nicht brav waren.

was hast du für eine mutter ???
ach meine Mama hatte es nur gut gemeint mit mir....leider ist die Rechnung nicht aufgegangen....*smile*
Also das letztendliche "Wegschnippel" von eingerissenen Körperteilen durch ein Piercing.... bezahlt schlichtweg die Krankenkasse. *g* das läuft unter "Unfall"
**********vence Frau
430 Beiträge
was sagt das BGB dazu?
§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Womit wir wieder bei der Bewertung der "Sittlichkeit" wären ...

Die guten Sitten

Schlägt man juristische Lehrbücher auf, so findet sich häufig als Definition der "guten Sitten" das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".
Diese Formel geht auf die Gründungszeit des BGB zurück und hilft bei der Frage, wann ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, nur bedingt weiter. Fest steht jedenfalls, dass der Begriff der "guten Sitten" nicht starr verwendet werden kann. Vielmehr unterliegt der Begriff einem steten Wandel.
Man könnte sagen, dass der Begriff durch die jeweils herrschende Rechts- und Sozialmoral bestimmt wird, wobei aber besonders strenge Anschauungen ebenso auszuklammern sind wie besonders laxe Auffassungen. Letztlich muss der Begriff der guten Sitten durch die Rechtsanwender, insbesondere durch die Gerichte stetig fortgebildet werden.

Quelle: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/sittenwidrigkeit.htm - Verbraucherinformationssystem Bayern.

Derzeit wird Sittenwidrigkeit wohl dann unterstellt, wenn das "Opfer" in konkrete Todesgefahr gbracht wird. Ansonsten greift obiger Paragraph, die einvernehmliche Körperverletzung bleibt straffrei. Die Einwilligung ist in jedem Fall unwirksam, wenn das "Opfer" noch nicht volljährig ist.

Opfer jeweils bewusst in Gänsefüsschen gesetzt!
wie sagt der Jurist so gerne:
...... es kommt darauf an.... *walk*
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