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Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Gibt es irgend jemanden, der in diesem Fall eine Verurteilung für unangebracht hällt???


Ja, ich... es war eine seeehr politische Entscheidung

Beeindruckend, dass es doch noch andere Meinungen darüber gibt.


Aber ich will nicht abschweifen...
*****ree Frau
13.383 Beiträge
ich gebe zu, das beispiel mit dem kannibalen war etwas unpassend...

wer den wunsch hat den anderen zu verspeise hat eindeutig ein psychisches problem. und wer sich wünscht verspeist zu werden, ebenfalls.

unterschied zwischen den beiden ist: der, der gefressen wurde kann nicht mehr therapiert werden, der kannibale schon.

erschreckend vor allem die idee hinter der sache. laut kannibale faszinierte ihn die geschichte von hänsel und gretel und er fand es schon als kind erregend sich vorzustellen, wie die hexe den hänsel frisst.

trotzdem überlege ich immer wieder, ob sm-ler eventuell auch eine kleine psychische disposition haben?

ich schließe mich da gar nicht aus. oft habe ich mich nach ner session gefragt, ob ich noch alle beisammen hab und wie es sein kann, dass ich meinen sadistischen zügen so nachkomme.

was ich damit sagen will ist: man muss bei solchen "unfällen" auch in betracht ziehen, dass einer der beiden- oder beide, eventuell nicht ganz zurechnungsfähig waren/ sind.

natürlich ist niemand der seinen partner mal im rahmen ner session übers knie legt psychisch gestört, aber wo fängt sowas an?! die grenzen sind fließend....
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Oh Gott... Ich bin krank!



Klar hast du ein Stück weit recht. Du wirst dazu auch 10 Leute befragen und 12 Meinungen erhalten. Ist ja schon bezeichnend, dass es selbst im Fall des Kanibalen noch Leute gibt, die das für "nicht krank" halten und einem mit dem Recht auf persönliche Entfaltung kommen. Wenn das allerdings schule macht, wird es zu meiner persönlichen Entfaltung gehören die Waffenlobby zu stärken...
*******_rp Mann
216 Beiträge
rein rechtlich ist das
entweder eine tatbestandsausschliessende Einwilligung oder eine rechtfertigende Erlaubnis beides mit dem Ergebnis, dass eine Bestrafung wegen Körperverletzung ausscheiden würde.
Strafrechtlich gesehen. Zivilrechtlich gilt das Gleiche(§823 BGB)

M.
*****ion Paar
6.596 Beiträge
trotzdem überlege ich immer wieder, ob sm-ler eventuell auch eine kleine psychische disposition haben?

ich schließe mich da gar nicht aus. oft habe ich mich nach ner session gefragt, ob ich noch alle beisammen hab und wie es sein kann, dass ich meinen sadistischen zügen so nachkomme.





Früher wurden viele der innerhalb von BDSM gelebten Praktiken generell dem Sadismus oder dem Masochismus zugerechnet und im Sinne einer Triebstörung seitens der Psychiatrie als krankhaft eingeschätzt. So gilt Sadomasochismus nach ICD-10 als „Störung der Sexualpräferenz“ , die dort wie folgt beschrieben wird: Es werden sexuelle Aktivitäten mit Zufügung von Schmerzen, Erniedrigung oder Fesseln bevorzugt. Wenn die betroffene Person diese Art der Stimulation erleidet, handelt es sich um Masochismus; wenn sie sie jemand anderem zufügt, um Sadismus. Oft empfindet die betroffene Person sowohl bei masochistischen als auch sadistischen Aktivitäten sexuelle Erregung.

Erst mit dem Erscheinen des DSM IV im Jahr 1994 wurden Diagnosekriterien veröffentlicht, nach denen BDSM eindeutig nicht mehr als Störung der Sexualpräferenz angesehen wird. Die Diagnose Sadismus oder Masochismus darf demnach hinsichtlich der sexuell motivierten Ausprägung dieser Störungen nur noch gestellt werden, wenn der Betroffene anders als durch die Ausübung sadistischer oder masochistischer Praktiken keine sexuelle Befriedigung erlangen kann, oder seine eigene sadistisch oder masochistisch geprägte Sexualpräferenz selbst ablehnt und sich in seinen Lebensumständen eingeschränkt fühlt oder anderweitig darunter leidet. Eine Überlagerung von sexuellen Präferenzstörungen und der Ausübung von BDSM-Praktiken kommt jedoch vor.

Am 24. April 1995 entfernte Dänemark als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union Sadomasochismus vollkommen aus seinem nationalen Klassifikationssystem für Krankheitsbilder[30], im Januar 2009 folgte Schweden[31].

Neuere Untersuchungen zum Thema Verbreitung von BDSM-Phantasien und -Praktiken schwanken erheblich in der Bandbreite ihrer Ergebnisse. Zusammenfassend lässt sich jedoch feststellen, dass die überwiegende Mehrheit der Autoren davon ausgeht, dass zwischen 5 und 25 Prozent der Bevölkerung regelmäßig Sexualpraktiken ausübt, die mit der Lust an Schmerzen, bzw. mit Macht und Ohnmacht in Verbindung stehen. Der Bevölkerungsanteil mit entsprechenden Phantasien wird sogar regelmäßig höher beziffert.[32]
Bottom mit aufblasbaren Knebel, Halsband, Ketten und Handschellen

Es existieren nur wenige Studien, die psychologische Aspekte des Themas BDSM unter Berücksichtung moderner wissenschaftlicher Standards betrachten. Eine zentrale Untersuchung zu dem Thema stammt von dem US-amerikanischen Sexualwissenschaftler Charles Moser und wurde 1988 im Journal of Social Work and Human Sexuality[15] veröffentlicht. Er kommt zu dem Schluss, dass es generell an Daten über die psychologischen Probleme von BDSM-Anhängern fehlt, sich aber dennoch einige grundsätzliche Tatsachen herauskristallisieren. Er betont, dass es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass BDSM-Anhänger gemeinsame Symptome oder irgendeine gemeinsame Psychopathologie haben und auch aus der klinischen Literatur kein konsistentes Bild von BDSM-Anhängern hervorgegangen ist. Moser weist darauf hin, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass BDSM-Anhänger überhaupt irgendwelche besonderen psychiatrischen oder gar auf ihren Vorlieben beruhenden, spezifisch nur bei ihnen auftretende Probleme haben, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Orientierung stehen.

Quelle: Wikipedia


Beitrag editiert by Mod xxxotb. Bitte Zitate entsprechend kennzeichnen und die Quelle angeben!







Klartext: Einvernehmlich vernünftig ausgelebtes Bdsm ist nicht basierend auf einer psychische Erkrankung .


*freu* Wir sind also nur Pervers und ned Psychisch Krank *floet*
die Antwort,
@ Brandos, ist bei weitem nicht so einfach.

@ lunation
• guter Beitrag,
nur beim Beispiel mit dem telefonischen Befehl, sich zu fesseln, müssen schon sehr besondere Umstände des Einzelfalles hinzukommen, um fahrlässige Tötung zu rechtfertigen (kann ich mir momentan überhaupt nicht vorstellen, wobei ich mich mit SM-Praktiken überhaupt nicht auskenne) - sonst ist es eher eine eigenverantwortliche Selbstverletzung oder Selbstgefährdung, die Tat ist nicht rechtswidrig.

LG
waly (Er)
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Einvernehmlich vernünftig ausgelebtes Bdsm ist nicht basierend auf einer psychische Erkrankung .
Nein, "wird nicht automatisch als psychische Erkrankung eingestuft oder diagnostiziert".
*****ion Paar
6.596 Beiträge
Waly@
erst mal Danke ...



nur beim Beispiel mit dem telefonischen Befehl, sich zu fesseln, müssen schon sehr besondere Umstände des Einzelfalles hinzukommen, um fahrlässige Tötung zu rechtfertigen

Schrieb ich :


Hier haftet der Top, denn ein solcher "Unfall" ist vorhersehbar (=> fahrlässige Tötung nach §222 StGB).

Der oder die Top muss also Sorge dafür tragen, dass das Spiel "safe" und "sane" ist


Das heiß im Klartext :

Ich als Top habe die Verantwortung auch über Tel. das es meinem Sub gesundheitlich gut geht und derjenige in *Sicherheit*( in Form von einer Person die bei so einem spiel dabei ist ) ist ich hätte ihn somit diesem Befehl einer Lebensgefährlicher Situation ausgesetzt und habe damit die fahrlässiger Tötung schuldig gemacht ,da ohne meine Anordnung dies alles nicht geschehen wäre . Selbstverständlich kann man nicht wegen Mordes angeklagt werden ,weil man *das*ja nicht geplant hat, das sein gegenüber sterben wird ,natürlich auch kein Effekt .
Aber fahrlässige Tötung , selbstverständlich, ist und wäre dies in jedem Fall einzeln zu entscheiden .
Aber in dem beschriebenen Fall würde man wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht kommen.
Ich lebe ( der weibliche Teil) Bdsm schon etliche Jahre aktiv aus und habe mich mit der Problematik intensiv auseinander gesetzt. Ich hoffe das mir niemals sowas passieren wird und achte penible darauf das es meinen Spielpartner immer gut geht und keine Folgeschäden entstehen .( Striemen , Blaue Fecken , sind dabei ausgeschlossen )

feli@
Einvernehmlich vernünftig ausgelebtes Bdsm ist nicht basierend auf einer psychische Erkrankung .
Nein, "wird nicht automatisch als psychische Erkrankung eingestuft oder diagnostiziert"


Ja, das war auch meine persönliche Äußerung und du hast recht ausschließen kann man es nicht .
Um meinen Satz zu ergänzen: Ausschließen kann man es aber nicht.
****_st Paar
87 Beiträge
Grübel....
doch ich komme zu keiner vernünftigen Lösung.
Ah ja, diese Frage sollte den Versicherungen und deren hechelnden Agenten vorgelegt werden.
Ansonsten kein Kommentar.
Neh, Neh, neh
Ich denke mal, das ist ein Fall für Volljuristen.
*****ion Paar
6.596 Beiträge
Ah ja, diese Frage sollte den Versicherungen und deren hechelnden Agenten vorgelegt werden.

Das scheint mir ironisch gemeint zu sein . Es gibt keine Versicherung gegen Sex und Bdsm-Unfälle .
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Es gibt keine Versicherung gegen Sex und Bdsm-Unfälle .
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung...
Und Lloyds versichert bekanntlich gegen alles und jedes.
*****ion Paar
6.596 Beiträge
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung...

Die springen auch ein wenn man wenn anderen verletzt ?

Für einen selber hm okay aber wenn man im Eifer des Gefechts jemanden verletzt ( dessen Versicherung übernimmt die Kosten für die Heilung ,ok .Aber nicht die Kosten wenn man verklagt wird ,wegen Folgeschäden )

Da Hilft auch nicht die Beste Haftpflichtversicherung.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Die springen auch ein wenn man wenn anderen verletzt ?
Wenn sie auf den anderen abgeschlossen sind, sicher. Und die werden sich auf jeden Fall juristisch beraten, von wem sie möglichst viel Kohle wieder zurückfordern können.
Kommt schon mal vor
Mir fällt da auch der Fall eines Bondage-Fotoshooting wo das Modell und der Fotograpf auch noch BDSM-Sex hatten und sie hinterher tot. war. Vor ca 6 Monaten vor Gericht verhandelt. Und es war überhaupt nicht eindeutig wie und ob der Überlebende haftbar ist.
So viel ich weiss, waren da sogar JC-Mitglieder (bzw model-kartei) involviert.
Und es ist eine durchaus häufig diskutierte Frage im BDSM Umfeld. Siehe dort.
Das beispiel mit dem Auge ist zwar nicht geschickt gewählt, aber ersetze Augenschaden durch Nierenriss und schon ist man näher dran.
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Also, ich glaube ja, dass wenn sowohl Vorsatz wie auch grobe Fahrlässigkeit fehlen bzw. nicht bewiesen werden können, wohl aber die "Verschuldenshaftung" greift, dass sehr wohl der Haftpflichtversicherer des Verursachers zur Kasse gebeten wird, wenn er denn "haftpflichtig" ist...
Gegenfrage
was ist wenn eine Elefant in eine Maus verliebt ist und sie aus versehen platt macht.
*******_Red Paar
594 Beiträge
Themenersteller 
Bitte lasst uns hier nicht mit Tierpornos anfangen. das ist hier ein anständiges Forum... *g*
passt aber zum Thema
wäre sicher genau so wichtig zu klären, oder.

Kölle Alaaf
*****ion Paar
6.596 Beiträge
anonyme-alkoholiker.de doublehot wäre da ein Tip wenn dein Elefant deine Maus Platt macht .


"Verschuldenshaftung" greift, dass sehr wohl der Haftpflichtversicherer des Verursachers zur Kasse gebeten wird, wenn er denn "haftpflichtig" ist...
sawi_vs_Red@ Mein Anwalt hat mir gestern gesagt nachdem ich Ihn mal auf diese Thematik ansprach geantwortet , das in dem Fall das man Haftpflichtversichert ist diese bei nicht grob Fahrlässiger Verursachung diese auch greift .Ein Unfall durch ( sei es im Strassenverkehr als auch durch Bdsm oder Sm, )* Fahrlässigkeit*ist ja nicht mit Absicht verursacht worden.
Wobei ich mal sagen würde :Lieber einmal zu viel aufgepasst, als einmal zu wenig .
Dann braucht man über solche Sachen nur Grundlegend nachdenken müssen.
(was wäre* und nicht, nun ist *)
*********er_mv Mann
1 Beitrag
verein gründen...
ich würde mal darüber nachdenken, einen eingetragenen verein zu gründen, der sich satzungsgemäß für die kultivierung des BDSM einsetzt und auch praktisch "trainiert".

dieser verein kann für seine mitglieder eine unfallversicherung abschliessen, die unfallschäden auf dem weg von zu hause zum training und zurück, aber auch während des trainings- und spielbetriebes, übernimmt.

so wäre wenigstens das gröbste risiko abgesichert. nurbleibt zu klären, wie hoch die monatliche versicherungsprämie ausfällt.
Danke
für den Tipp aus 1. Hand von Rechtsexperten.

Schön wenn Spaß so ERNST genommen wird.
*******1965 Frau
399 Beiträge
wie ich schon schrieb, sofern der sklavenvertrag notariell beglaubigt ist UND er wirklich stichfest formuliert ist.

Mich würde mal interessieren, ob sowas über möglich ist? Aus dem Bauch heraus als Laie würde ich vermuten, dass so ein Vertrag sittenwidrig ist.

Viele Grüße
Mary
*****ion Paar
6.596 Beiträge
Marylou @ Ja das ist Sittenwidrig deshalb sind Sklavenverträge nichtig.
Auch wenn es Notariell Beglaubigt sein sollte, vor Gericht hat ein Sklavenvertrag keine Wirkung.
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