Waly@
erst mal Danke ...
nur beim Beispiel mit dem telefonischen Befehl, sich zu fesseln, müssen schon sehr besondere Umstände des Einzelfalles hinzukommen, um fahrlässige Tötung zu rechtfertigen
Schrieb ich :
Hier haftet der Top, denn ein solcher "Unfall" ist vorhersehbar (=> fahrlässige Tötung nach §222 StGB).
Der oder die Top muss also Sorge dafür tragen, dass das Spiel "safe" und "sane" ist
Das heiß im Klartext :
Ich als Top habe die Verantwortung auch über Tel. das es meinem Sub gesundheitlich gut geht und derjenige in *Sicherheit*( in Form von einer Person die bei so einem
spiel dabei ist ) ist ich hätte ihn somit diesem Befehl einer Lebensgefährlicher Situation ausgesetzt und habe damit die
fahrlässiger Tötung schuldig gemacht ,da ohne meine Anordnung dies alles nicht geschehen wäre . Selbstverständlich kann man nicht wegen
Mordes angeklagt werden ,weil man *das*ja nicht geplant hat, das sein gegenüber sterben wird ,natürlich auch kein Effekt .
Aber
fahrlässige Tötung , selbstverständlich, ist und wäre dies in jedem Fall
einzeln zu entscheiden .
Aber in dem beschriebenen Fall würde man wegen
fahrlässiger Tötung vor Gericht kommen.
Ich lebe ( der weibliche Teil) Bdsm schon etliche Jahre aktiv aus und habe mich mit der Problematik intensiv auseinander gesetzt. Ich hoffe das mir niemals sowas passieren wird und achte penible darauf das es meinen
Spielpartner immer gut geht und keine Folgeschäden entstehen .( Striemen , Blaue Fecken , sind dabei ausgeschlossen )
feli@
Einvernehmlich vernünftig ausgelebtes Bdsm ist nicht basierend auf einer psychische Erkrankung .
Nein, "wird nicht automatisch als psychische Erkrankung eingestuft oder diagnostiziert"
Ja, das war auch meine persönliche Äußerung und du hast recht ausschließen kann man es nicht .
Um meinen Satz zu ergänzen: Ausschließen kann man es aber nicht.