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Sexunfälle und die "Haftungsfrage"

*******_sn Frau
53 Beiträge
@Lunation
Dann tritt die eigene Krankenversicherung in Kraft .

Jawoll...und holt sich ihr Geld nach § 116 SGB X vom "Schädiger" oder dessen Haftpflichtversicherung nach zivilrechtlichen Grundsätzen, also § 823 BGB, zurück.
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