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Streit um die sogenannten Dildopartys

kalkulierte Strategie
Ethisch ist das ganze in der Branche zurecht scharf zu kritisieren, ich fürchte nur, dass das Ergebnis (Kundenzuwachs und Umsatzsteigerung) - und das wird MR. X sich durchkalkuliert haben - dieser Strategie Rechnung tragen wird, solange die Debatte nur im kleinen Kreis ausgetragen wird.

Marktverdrängung sollte über Qualität und Leistung passieren, nicht durch miese Juristische Tricks. Da hat jemand sein A.-loch ziemlich weit auf gemacht...
Das ist ja mal wieder eine absolute Schweinerei.

Der Begriff Dildoparty ist ja wirklich allgemein gehalten und hat nichts mit irgendwelchen Markenrechten zutun.

Traurig was die EU alles durchgehen lässt.
Nun warum wird das Kennzeichen "Dildoparty" eingeklagt- ganz einfacvh sonst wirds zur Gattungsbezeichnung und es gibt ein Freihaltebedürfnis und das Wort ist frei verwendbar und deshalb wirds geklagt- wenn die Inhaber Pech haben wirds irgendwann in ein Lexikon etc eingehen und dann erlischt das Recht also keine Aufregung- erledigt sich meist von selbst.
Wer?
Hallo zusammen,

warum nennt denn hier niemand den Abmahner? Oder darf man nicht? Ich denke, dass nicht jeder weiss, von wem die Rede ist. Mit der Nennung besagter Person/Firma wäre doch ein Gegensteuern wesentlich leichter.

Wir wissen, welche Firma dies ist, und werden dort bestimmt keine Party mehr buchen.

Besagte Firma hat sehr viele Beraterinnen in ganz Deutschland. Uns würde es mal interessieren, was seine Beraterinnen über die Abzocke ihres Chefs denken. Also ich würde dort sofort meinen Vertrag kündigen. Diese Firma ist einfach unseriös.

Gruß ZoMo
****ar Paar
64 Beiträge
also wenn das so stimmt wie du geschrieben hast, versucht da wohl jemand ganz eindeutig schnelles geld zu machen, ohne wirklich ware verkaufen zu müssen...
@zoMo
nun, das "WER" ist ja schnell rausgefunden: Wir suchen einfach den einzigen Anbieter, der hinter Dildoparty das "R" stehen hat, gell?

Und wer auf diese abartige Geschäftsidee kommt, seine Mitbewerber durch so ein Vorgehen zu schädigen, dem traue ich auch ganz andere Sachen zu - z.B. User des Joy-Forums wegen übler Nachrede zu verklagen"...
****ar Paar
64 Beiträge
klar passieren kann das immer, aber in jedem forum, also gilt überall nicht beleidigen und gut überlegen was man schreibt..
Beleidigen wollen wir niemand, tun wir auch nicht. Wir schreiben nur Tatsachen. Und das darf man ja wohl, auch in einem Forum.
********eban Paar
1.157 Beiträge
Auch ohne Beleidigung
dürfte die Namensnennung ziemlich geschäftsschädigend sein...

2 Minuten Googlen und man weiss es. Ist anscheinend aber nicht der Besitzer der gleichnamigen Domain - er hat wohl nur etwas mit einem scharfen Gewürz (in Englisch) als Domain mitbekommen. Über denic bekommt man dann auch schnell den Inhaber heraus, der wohl in Köln sitzt und bei Strato hostet. Wie der sich dann HIER nennt, dürfte wohl nicht mehr relevant sein - oder willst Du ihn zuspammen? (letztendlich beschäftigt er viele Beraterinnen jeweils vor Ort - insofern können es ggf. auch mehrere Leute sein). Auf der Webseite hat er denn doch das böse Wort mit (R) stehen...
kein Spam
Zuspammen werden wir sicherlich niemanden. Ist nicht unser Niveau.
*******sher Frau
38.490 Beiträge
JOY-Team 
ich habe gerade einen Link gefunden der sich mit dieser abmahnung
befasst .
sehr intressant was da steht .

ich hoffe da der linkt direkt mit diesen thread zu tun hat und keine werbung ist hier stehen blieben darf .

http://www.markenmagazin.de/abmahnung-marke-dildoparty-durch-die-kanzlei-huebsch-weil/
Monopol
Der Abmahner versucht eindeutig ein Monopol aufzubauen. Kaum hat er einen Namen schützen lassen, beantragt er den nächsten. Und wir denken, egal welche Ersatznamen sich die Branche ausdenkt, er wird versuchen, sich diese auch schützen zu lassen.

Fest steht, ohne Werbung, egal ob über Google oder Flyer oder sonst was, ist die Konkurrenz so gut wie tot. Einige Beraterinnen sind bereits jetzt schon arbeitslos.

Eben habe ich in einem Blog gelesen, dass eine ehemalige Beraterin des Abmahners mitteilt, dass die anderen Beraterinnen dies total geil finden.

Wir als Verbraucher können nur dazu aufrufen, beim Abmahner keine Party mehr zu buchen. Oder wenn jemand einen Veranstalter in der EU kennt, bitte weiterleiten, damit so viele Anbieter wie möglich in der gesamten EU dagegen vorgehen können. Bis jetzt sind es ja nur deutsche Anbieter die sich wehren.

Ebenfalls sollten vielleicht auch alle Einzel- und Großhändler mithelfen, gegen dieses Monopol vorzugehen. Denn, wenn die Konkurrenz nichts mehr einkäuft, werden auch deren Umsätze zurückgehen.
...
Ich hatte die Hoffnung, dass das Thema Abmahungen hier nicht auch noch auftaucht - aber asoziale Geschäftspraktiken sind universell verwendbar.

Mal ein paar Stichworte zum Thema:

Abmahnungen sind zunächst nichts schlechtes. A hat ein Geschäft und sieht, dass Konkurrent B etwas macht, was er nicht darf. Gibt zwei Möglichkeiten: A geht zum Anwalt und lässt sich beraten, der Anwalt schreibt B einen Brief. Diese außergerichtlichen Anwaltskosten muss A aber selber zahlen. Alternativ kann der Anwalt auch eine Unterlassungsklage einreichen - dann wird sein Honorar zu vorgerichtlichen Anwaltskosten, die B zuzüglich zu den Gerichtskosten und ggf. Schadensersatz zahlen muss.
A möchte es aber nicht so groß aufhängen und B in den Ruin treiben, also schreibt der Anwalt an B, dass er die Rechte von A verletzt und A ihn deshalb verklagen kann. A würde darauf verzichten, wenn B sich verpflichtet, die Verletzungen zukünftig zu unterlassen, bei jeder Zuwiderhandlung Strafe zu zahlen und jetzt die Anwaltskosten von A zu begleichen.
Das ist eine Abmahnung, wie sie vor vielen Wintern erdacht wurde.

Heute benutzen windige Geschäftsleute das Instrument, um Geld zu machen. Sie haben irgendwo eine registrierte Marke im Aktenschrank, die sie verletzt wähnen, und mahnen ab. Und nicht einmal, weil sie zufällig was Böses entdecken, sondern immer wieder.
Der Abmahner hat davon zunächst nichts, aber sein Anwalt hat Arbeit. Und es gibt auch schon Belege dafür, dass einschlägige Anwaltskanzleien ihre Abmahnungen als Serienbriefe verschicken und den Auftraggeber an den Einnahmen beteiligen - denn obwohl die Abmahnungen Serienbriefe sind, werden natürlich die vollen Anwaltsgebühren berechnet. Klar, ne?

Solche Massenabmahnungen sind inzwischen nicht mehr in der Form zulässig. Die meisten Gerichte halten Anwaltskosten in diesen Fällen für nicht ansetzbar, sondern nur die normalen Kosten, die durch ein Schreiben im Geschäftsverkehr entstehen, denn diese durch die Masse der jeweiligen Fälle einfachen, wiederkehrenden Sachverhalte kann ein Geschätsmann selber beurteilen und hat das gefälligst auch zu machen.

Was hilft dagegen?

a) Presse. Internet. Weblogs. Entsprechende Firmen übersehen den Barbra Streisand Effekt: Wenn ich versuche, im Internet etwas zu verhindern, verselbständigt es sich, alle lachen über mich und mein Image ist im Arsch. Viele Firmen kriegen knapp die Kurve, wie Jack Wolfskin neulich, aber erst, nachdem auf die Abmahnungen mit Boykottaufrufen reagiert wurde.
b) es gibt auch Anwaltskanzleien, die sich auf Abwehr von Abmahnern spezialisiert haben. Wenn sich mehrere Opfer zusammentun und auf eine der Abmahnungen kein langer Anwaltsschriftverkehr folgt sondern sofort eine negative Feststellungsklage nebst Löschungsantrag beim Markenamt ist der Abmahner ganz schnell still.
c) miteinander Reden. Im Internet und außerhalb. Denn die Abmahnung ist ja nur eine Drohung mit einem Gerichtsprozess. Die "Abofallenbetreiber" haben auch gemahnt und mit Gerichtsprozessen gedroht, aber in nur wenigen Fällen gingen sie vor Gericht. Weil sie wussten, dass sie dort verlieren würden. Wenn man nicht miteinander redet, wird man nicht erfahren, ob der Markeninhaber jemals wirklich klagt oder ob er sich des dünnen Eises bewusst ist, auf das er sich damit traut.

Ich denke, dass sich auch hier auf JC Anwälte finden, die das Thema tiefer beurteilen können.

Liest hier vielleicht sogar eine Geschädigte mit?

LG,
V.
*******thin Frau
20 Beiträge
@tendersingle
Liest hier vielleicht sogar eine Geschädigte mit?

ein nettes lächeln an Dich für deinen Kommentar, liebe Grüße bks
*******s06 Paar
4.526 Beiträge
Mal eine Frage
Hat jemand eine Ahnung, was die Eintragung einer solchen "Marke" kostet? Wäre ja fast eine Idee, etwas in der Art schützen zu lassen und dann wie bei Software als "Public Domain" zur Verfügung zu stellen *g*

Vermutlich aber reichlich unfinanzierbar, oder?

Viele Grüße
Die Smarties
Die Idee mit dem Eintragen und "freigeben" ist nicht schlecht, IBM hat auch etliche EDV-Begriffe und patentfähige Sachen aus dem Open Source-Bereich registriert, damit niemand das missbrauchen kann. Geht solange gut, bis IBM mal nen anderen Vorstand hat...

Ich glaube, soo teuer ist das nicht. Solange es nicht zu einem Rechtsstreit kommt. Und ich meine, die Marke muss auch vom Inhaber benutzt werden, sonst verfällt die Registrierung.

Bin aber kein Anwalt *zwinker*
*******s06 Paar
4.526 Beiträge
Das mit der gewerbsmäßigen Nutzungsverpflichtung ist in der Tat ein Problem wenn wir uns den verlinkten Artikel genauer ansehen... Schade. Dann wünschen wir allen Betroffenen mal gut Glück, drücken die Daumen, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat. Im IT-Bereich hat so eine Abmahwelle ja schon zu einer Verurteilung des Abmahners geführt, soweit wir uns erinnern *g*

Viele Grüße
Die Smarties
Sch(m)utzrechte - Fluch und Segen *uah*
TV
Also mit diesem Thema sollte man wirklich mal an RTL Extra und oder SAT1 Akte schreiben. Die sind doch für solche Fälle immer gerne zu haben.

Ich weiss aber nicht, ob das als Verbraucher was bringt, oder ob dies besser ein Betroffener tun sollte.
********ncer Mann
311 Beiträge
Abmahnungen sind nicht selten ...
... lukrativer als der eigentliche Geschäftsinhalt. In der ct wurde kürzlich eine Rechnung aufgestellt. Der legale Download einer mp3-Datei bringt dem Rechteinhaber maximal 50ct eher weniger.

Der illegale Download einer mp3-Datei schlägt im Mittel mit 500 Euro zu buche. Dafür müssten schon jedes Mal 1000 legale Downloads an den Mann gebracht werden.

Anwälte dürfen aber nach den Honorargesetzen nur die Kosten in Rechnung setzen, die ihrem Mandanten durch die Verfolgung ihrer Rechtre entstehen. Wenn diese Abmahnanwälte also damit ihre Kunden werben, dass ihnen durch die Verfolgung der illegalen Rechteverletzung keine Kosten entstehen darf der Anwalt keine Erstattung nach den Honorarrichtlinien fordern, sonst macht er sich selbst des Betrugs strafbar.

Quelle CT 01/2010
******aus Paar
921 Beiträge
dildopartys
wenn solche partys nicht gerade in der tagespresse angekündigt werden, wie erfärhrt der abmahner davon?
****rd Mann
514 Beiträge
Als ich davon das erste mal erfahren habe, konnte ichs nicht so recht glauben.
Dachte immer dass ein Patent auf einem Namen nur dann gegeben wird, wenn er nicht überall benutzt wird. Dachte Dildoparty zählt zu einem sehr häufig benutztem Wort.
@babsimaus
Nun, wenn man z. B. Flyer verteilt, wird er es früher oder später durch seine Beraterinnen erfahren. Die sitzen überall in ganz Deutschland. Auch bei uns in der Nähe.
Ich hab grad mal auf seiner Homepage nachgeschaut. Allein bei uns im Umkreis von ca. 50 - 75 km hat er 8 Beraterinnen.
******aus Paar
921 Beiträge
DILDO
woher soll der abmahner denn wissen dass gerade dildos seiner produktion verwendet werden.
ausser auf dem flyer stehen schon die dildomarken drauf.
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