Ich meinte nicht den strafrechtlich relevanten grundsätzlichen Konsens. Der muss immer gegeben sein, sonst wäre es Vergewaltigung. Aber angenommen ich habe einen Freund, der steht aufs Pohauen beim Sex. Mich stört das nicht, aber ich finds auch nicht anmachend, sondern eher vielleicht belustigend... lasse ihn aber ihm zuliebe - dann ist das in meinen Augen kein BDSM.
Wenn aber der grundsätzliche Neigungskonsens da ist, Sub oder Sklavin nur in dem einem Moment keine Lust hat oder oder, aber im grundsätzlichen der Beziehung diese Art der Beziehung bejaht und sie das auch gefühlsmäßig anmachend im allgemienem mitträgt, dann ist es eine BDSM-Beziehung.
Wenn aber der grundsätzliche Neigungskonsens da ist, Sub oder Sklavin nur in dem einem Moment keine Lust hat oder oder, aber im grundsätzlichen der Beziehung diese Art der Beziehung bejaht und sie das auch gefühlsmäßig anmachend im allgemienem mitträgt, dann ist es eine BDSM-Beziehung.