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Überprüfung von Homosexualität als Asylgrund

Überprüfung von Homosexualität als Asylgrund
Hallo ihr Lieben,

ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaubt die kritische Befragung von Asylbewerbern, die in ihrem Antrag als Asylgrund Verfolgung aufgrund ihrer Homosexualität angeben.

Die Hintergründe zur EuGH-Entscheidung erfahrt ihr in unseren News: http://www.joyclub.de/news/homosexualitaet_als_asylgrund_ueberpruefbar.html

Wir wollen euch an dieser Stelle Platz für eure Gedanken zum Thema geben.

Liebe Grüße aus der JOYclub-Redaktion

Condwiramurs
**********henkt Frau
7.374 Beiträge
Rein interessehalber - wie sollte denn überhaupt eine solche Prüfung aussehen?

Also wie will man das prüfen, ohne den Prüfling beispielsweise in eine Gaybar auszusetzen?
Rein interessehalber - Ist es überhaupt möglich in diesem Thread für das Urteil des Europäischen Gerichtshof zu sein ohne an die Grenzen der Toleranz bei den anderen Teilnehmern dieses Threads zu stoßen?
Schwierig...
Dabei dürfen die Nachweismethoden, so das aktuelle EuGH-Urteil, allerdings nicht die Grundrechte der Menschen berühren. Die Glaubwürdigkeitsprüfung dürfe daher keinesfalls durch Tests, Nachfragen und Aussagen zu sexuellen Praktiken, Videobeweise o.ä. erfolgen - selbst wenn die Antragsteller diese freiwillig erbringen wöllten. Die Prüfung muss dem Urteil zufolge die individuellen Umstände des Bewerbers mitsamt seines familiären und sozialen Hintergrundes beachten.

Das aussetzen in einer Gaybar wäre wohl ein Test, fällt somit auch weg.

Die Verwandten/Freunde fragen ob der Prüfling einen gleichgeschlechtlichen Partner hat/hatte, wird wohl auch schwierig. Besonders wenn der Prüfling in einem Land lebte wo er sich nicht öffentlich mit seinem Partner zeigen durfte. *crazy*
**********henkt Frau
7.374 Beiträge
@****ub:

Ich weiß ja, dass du gerne provozierst, aber ich frag mich grad wirklich, wessen Toleranzgrenze ich mit meiner Frage überschritten habe.

Ich bin weder homophob, was dem Leser meiner Beiträge durchaus klar sein müsste, noch hab ich sonstige Probleme in dieser Hinsicht.

Ich frag mich nur, wie ein solcher Beweis denn aussehen dürfte und das vor dem Hintergrund von reichlicher Verschwendung öffentlicher Mittel, denn ich möchte nicht wissen, was allein das Zustandekommen dieser EuGH-Entscheidung gekostet hat.

Für mich eine weitere dieser Entscheidungen und Gesetzgebungen, die absolut überflüssig sind wie peng. Aber gekostet hats.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
Im Grundgedanken finde ich das Urteil durchaus positiv. Auch Flüchtlinge haben ein Recht auf Würde. Aber öffnen wir damit dann die Büchse der Pandora? Werden dadurch nicht noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge angelockt, die dann mit klapprigen Booten übers Mittelmeer schippern und nur der eigenen Armut zu entkommen versuchen, ohne konkrete Gefahr für Leib und Leben? Einfach beim Asylantrag angeben "Ich komme aus Nigeria und ich bin schwul". Kann/darf ja eh keiner nachprüfen. Bei den nigerianischen Behörden nachfragen? Die werden wahrscheinlich sagen "Nö, der ist stockhetero, schickt ihn wieder zu uns, wir kümmern uns darum". Direkt befragen und/oder psychatrische Gutachten sind wiederum ehrverletztend. Und dann "im Zweifel für den Angeklagten", also Asylantrag bewilligen, weil man ihm das Gegenteil nicht nachweisen kann...
******ine Paar
174 Beiträge
Umkehr der Beweislast.......???
Vielleicht sollte man dem entsprechenden Bewerber ein Hetetoporno vorführen, und wenn Latte............dann nix schwul!? Halt..............er könnte ja noch Bi sein.......!!!
Bestimmt auch ein Grund für Asyl!! Gleiches gilt bestimmt auch für Frauen, oder??

--------Ende Ironie-------

Prüfen kann das kein Schwein. Entweder wir lassen dann einfach alle mal rein (Gründe finden sich sowieso) oder müssen irgendwann mal nachweisen das eben KEIN Asylgrund vorliegt!
Oder trennen uns auch einfach von der Vorstellung das wir genug "Platz" für die verfolgten der Welt haben, und sehen lieber zu das wir ihnen das Leben im eigenen Land ermöglichen!
***77 Mann
185 Beiträge
Wo liegt der Unterschied ...
... zwischen sexuellen, religiösen, politischen oder sonstigen, nicht immer eindeutig objektiv unmittelbar erkennbaren Gründen für den Asylantrag ? In allen diesen Fällen muss doch durch die bearbeitende Stelle eine Befragung/Beurteilung vorgenommen, um über die Rechtmäßigkeit der Bewilligung zu entscheiden und Mißbrauch vorzubeugen. Da gibt's ja bestimmt Fragenkataloge mit Bewertungsformeln, die in jahrelanger Detailarbeit von EU-Komissionen entwickelt wurden *zwinker*

Was nun da in dem konkreten Fall mit den 3 Jungs das Problem war, dazu fehlt leider die Detailinfo.

Der "phallometrische Tests" hättte mich aber mal brennend interessiert - endlich eine wissenschaftliche Antwort auf die vielen "bin ich schwul" und "bin ich bi" - Fragen im Forum *lol*
*******466 Mann
37.498 Beiträge
***77:
Wo liegt der Unterschied ...
... zwischen sexuellen, religiösen, politischen oder sonstigen, nicht immer eindeutig objektiv unmittelbar erkennbaren Gründen für den Asylantrag ?

Darin z.B. dass eine Befragung über die Glaubensrichtung (und z.B. Abfragen elementarer Glaubensbestandteile wie z.B. "Warum feiern wir Ostern") nicht die Würde des Menschen verletzt, wie es z.B. eine Befragung zum Ausleben der Sexualität tun würde.
Profilbild
*****Nik Mann
507 Beiträge
Diversität
Ich möchte DUZ77 Recht geben. Diversität verlangt, dass wir Menschen ungeachtet ihrer religiösen, sexuellen, politischen Einstellung, unabhängig der Hautfarbe und körperlicher/geistiger Behinderung achten.
deshalb ist es für Behörden auch nicht angebracht, diese nur in Frage zu stellen und dann darüber zu urteilen.
Für Antragsteller ist es dann natürlich schwerer, geeignete Nachweise Ihrer Verfolgung zu erbringen, meiner Meinung nach aber auf alle Fälle viel objektiver.
**********henkt Frau
7.374 Beiträge
Hier gehts aber nicht darum, den Menschen zu achten und ihm seine wie auch immer gearteten Freiheiten zugestehen, sondern darum, diese Menschen in ein gut funktionierendes, aber immer mehr ausuferndes Sozialsystem einzuladen, welches wohl bald nicht mehr bezahlbar ist, für die, die es bezahlen.
Profilbild
*****Nik Mann
507 Beiträge
Einladen
Hier gehts aber nicht darum, den Menschen zu achten .....
Ich hoffe, du hast es nicht so gemeint, wie es hier steht.
Ich habe doch nicht davon gesprochen, Leute einzuladen. Ich glaube aber schon, dass man die Asylwerber objektiv und respektvoll behandeln muss.
Die Grenzen einfach dicht zu machen, nur weil das (vermeintlich) funktionierende Sozialsystem gefährdet erscheint, ist mir ein wenig zu einfach gedacht.
***77 Mann
185 Beiträge
... nicht die Würde des Menschen verletzt, wie es z.B. eine Befragung zum Ausleben der Sexualität tun würde

Da blicke ich noch nicht ganz durch ... Fragen zur Sexualität verletzen per se die Menschenwürde ?

Ich unterstelle jetzt mal, daß wohl kaum gefragt wird, wie oft man im letzten Monat einen Schw... im Hintern hatte oder eine Mu... geleckt hat. Dinge wie z.B. seit wann man sich dieser Neigung bewußt ist, ob man dies mit einem festen Partner auslebt, wie das persönliche Umfeld dazu steht und wie sich konkrete Situationen darstellen, in denen der Antragsteller sich wegen seiner Ausrichtung in der Heimat bedroht fühlt, ... wären meiner Meinung nach mögliche sinnvolle Fragestellungen aus denen man ableiten könnte, ob sich ein schlüssiges, glaubhaftes Bild ergibt.

Die Antragsteller möchten sich doch gerne, auch offen, zu seiner Sexualität bekennen - das ist doch der Grund, warum sie geflohen sind. Also sollte man ihnen doch auch zumuten können, sich diesbezüglich gegenüber eines "anonymen" Sachbearbeiters zu äußern - für den so ein Gespräch wahrscheinlich auch nicht unbedingt so super-angenehm sein dürfte.
******ine Paar
174 Beiträge
Alles richtig...........
Und trotzdem erlaub ich mir den Komentar das eine objektive Prüfung der Homosexualität nie auch nur ansatzweise möglich sein wird ohne dem Asylbewerber etwas näher zu treten!
Die Gerichte mögen da vielleicht recht neutral entscheiden, entbehren aber dabei jeglicher Realität!!
Selbst wenn man dem Bewerber einen Schwanz zum blasen vorsetzten würde wage ich die Behauptung das das dann 99% aller Simulanten (wenn sie es denn sind) einfach machen würden! Wer sich der Gefahr einer Ozeanüberquerung in einem überfüllten altersschwachem Boot aussetzt und damit sein Leben riskiert,(vorausgesetzt er hat überhaupt die Möglichkeit vorher eine Unsumme an Geld an die Schlepper zu zahlen) wird wohl seine Aufnahme ins "gelobte Land" nicht an solch einer Prüfung scheitern lassen!!
Bitte nicht gleich mit Steinen schmeissen, ich selber finde es auch nicht in ordnung das Menschen wegen irgendetwas verfolgt werden, aber letztendlich bin ich Realist.
Eine Prüfung des Sachverhaltes ist meiner Meinung nach NICHT möglich! Egal wie nah man dem Menschen nun dabei tritt!!
Es bleibt nur...........Asyl gewähren oder eben nicht!
Wenn ja wage ich die Behauptung das wir in naher Zukunft mit einer riesigen Schwemme Homosexueller Asylbewerber zu rechnen haben, gesetzt den Fall es spricht sich rum das das ein gutes Argument ist hier aufgenommen zu werden.


Mr. Fleetline
Ich bin bekennender, aber nicht praktizierender Homosexueller. Darf ich jetzt einreisen?
***77 Mann
185 Beiträge
Eine Prüfung des Sachverhaltes ist meiner Meinung nach NICHT möglich! Egal wie nah man dem Menschen nun dabei tritt!!

Ich stimme Dir da soweit völlig zu, als daß eine 100%ige, objektiv belastbare Nachweisbarkeit nicht möglich sein wird. Jedoch ist meiner Meinung nach, wie oben beispielhaft beschrieben, eine ausreichende Beurteilungslage herstellbar ist, auf deren Basis zumindet offensichtliche "Trittbrettfahrer" ausgesiebt werden könnten und so mehr "Platz" bleibt für die tatsächlich Hilfebedürftigen.

Denn das ist doch aktuell die mit Priorität zu verfolgende Strategie. Ob mehr oder pauschal alle Bewerber reingelassen werden sollen/müssen, stand ja hier nicht zu Diskussion. Die Ist-Situation ist ja nun mal die, daß eine begrenzte Aufnahmekapazität existiert (Gründe dafür mal völlig unbeachtet). Diese Kapazität muss doch mit maximaler Effizienz verwaltet werden. Daher halte ich Überprüfungen nach klaren, sinnvollen Regeln weiterhin für notwendig und auch zumutbar.


Ich bin bekennender, aber nicht praktizierender Homosexueller. Darf ich jetzt einreisen?
*willkommen* die Mauer ist doch schon lange weg *frieden*

Heißt das, Du lebst im "Homo-Zölibat" *zwinker* ?
Das was in den Ländern Verfolgung auslöst ist das Bekennen, nicht unbedingt das Praktizieren von Homosexualität.
Ist dieses Schlupfloch erstmal offen und erhöht es meine Chancen, stehen mehr bekennende, aber nicht praktizierende Homosexuelle Menschen vor den Zäunen der EU.

Natürlich nicht ganz bei uns -> Drittstaatenregelung
*******ara Frau
1.349 Beiträge
Mal nachgefragt
Also so, wie ich den Text verstanden habe, ist Homosexualität bei Herkunft aus bestimmten Ländern ein ohnehin schon anerkannter Asylgrund. Das ist also nix Neues.

Und das Urteil des EuGH regelt jetzt lediglich die Art und Weise der Befragung oder Prüfung!?

Wieso wird hier wiederholt geschrieben, dass nun Tür und Tor für "Scheinhomosexuelle" geöffnet seien?

Ich sehe da nun weiß Gott keine neue Flut von Asylanten an die Grenzen der Wohlstandsstaaten branden. Und wenn ich mir anschaue, unter welchen Bedingungen manche Asylanten in einem solch wohlhabendem Land wie dem unseren untergebracht sind - das sind teilweise Verhältnisse, wie sie in keinem Obdachlosenheim herrschen!

Und den Asylanten als solchen per se mal als Sozialschmarotzer zu bezeichnen, halte ich auch für weitgehend unreflektiert.
***an Frau
11.000 Beiträge
DolceAmara

Das sehe auch so.

Und viele Asylbewerber, die aus islamischen Ländern hier Zuflucht suchen würden sich wohl als allerletztes auf Homosexualität berufen. Das ist ein ganz großes Tabuthema.
*******ara:
Ich sehe da nun weiß Gott keine neue Flut von Asylanten an die Grenzen der Wohlstandsstaaten branden.

Bei uns nicht, das ist richtig. Ich verweise wirklich nochmal auf die Drittstaatenregelung.
Die größten Probleme haben die Staaten, die eh finanziell schon Probleme haben: Spanien, Portugal, Italien, Griechenland......
Sie können nicht alle Flüchtlinge aufnehmen. Dazu sind sie finanziell gar nicht in der Lage. Also MÜSSEN sie selektieren. Und dazu brauchen sie Regularien. Schön, das Homosexualität als Asylgrund überhaupt dabei ist.................


Etwas Erheiterndes zu Drittstaatenregelung:

einiges, was ich hier lesen musste, empfand ich persønlich als extrem zynisch....wahrscheinlich gar nicht beabsichtigt von den schreibern........(seufz)....;-)
***77 Mann
185 Beiträge
Hallo LanaRide ...
eher *offtopic*

... das ist ja nicht unbedingt ungewöhnlich, daß der "Sender" möglicherweise die Frequenz leicht anders eingestellt haben kann, als es beim "Empfänger" der Fall ist.

Kann Dir nur empfehlen, Deine Zweifel einfach mal durch konkrete Nachfrage beim jeweiligen Verfasser abzuklären ... wäre ja schade, wenn Du Dich durch Mutmaßungen runterziehen lässt ... wenn Dir das Thema am Herzen liegt ...
danke
evian und dolce amara. ganz meine meinung.

danke DUS77 . du hast recht. der empfænger bestimmt die botschaft.
*******ella Frau
119 Beiträge
Auch ich kann die Position von evian und dolce amara nur unterstützen. Die allermeisten würden sich wohl eher die Zunge abbeißen als zuzugeben, dass sie homosexuell sind. In den meisten anderen Ländern, in deren Gesellschaft die ja nunmal geprägt wurden, ist der Umgang mit Homosexualität weitaus schwieriger als bei uns. Das es überhaupt Menschen gibt die deswegen ihre Heimat verlassen müssen spricht doch Bände.
*******466 Mann
37.498 Beiträge
*******ella:
Die allermeisten würden sich wohl eher die Zunge abbeißen als zuzugeben, dass sie homosexuell sind.

Aber wie ist das, wenn jetzt die Zunge tatsächlich das einzige ist, was noch zum Beißen da ist? Würde man dann nicht vielleicht doch lieber behaupten homosexuell zu sein, wenn die Aussicht auf ein Leben im deutschen Sozialstaat besteht? Wenn man schon bereit ist, viel Geld, das man nicht hat, an eine Schlepperbande zu zahlen und sein Leben riskiert, um "ins gelobt Land" zu kommen, dürfte DAS wohl das geringste Problem darstellen, wenn man weiß, dass das ein Freifahrtschein fürs deutsche Sozialsystem ist...
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