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String und Top in der Öffentlichkeit

***er Mann
2.538 Beiträge
Gerade FKK sehen wir Ösis anscheinend nicht so eng. Am größten FKK-Bereich Wiens führt der Donauradweg vorbei, den jährlich tausende von Leuten passieren. Und obwohl dieser Bereich nie ganz hochoffiziell zum FKK erklärt wurde, sind Beschwerden kein Thema. Ich nehme an, WENN sich ein Radfahrer beschweren sollte, wird er von der Polizei gleich am Telefon abgewimmelt.

Auch sonst glaube ich nicht, dass es viele Fälle von EÖÄ durch Frauen gibt. Du hast natürlich vollkommen Recht, dass es drauf ankommt, wo und wie man/frau sich verhält (also z.B. Bikini in der Kirche, im Theater, Oper oder im Hotel Sacher *zwinker* würde eher nicht toleriert werden - in letzteres kommt Mann nicht einmal in kurzer Hose rein, Anm.), aber ansonsten sind die Übergänge doch fließend - wie ich schon schrieb. Hotpants sind erlaubt, ein Bikinihöschen nicht mehr? Welcher Polizist wagt es, hier eine Abgrenzung vorzunehmen? Vor allem, weil es in der Stadt andere Probleme gibt und die Polizei ohnehin überfordert ist - EU-Erweiterung lässt grüßen.

Meine Einschätzung (nagelt mich nicht fest, vielleicht ist es juristisch anders) ist: Wenn bei uns im Ösiland tatsächlich jemand eine Frau in String und Top anzeigen würde und die Polizei käme daher, dann würden sie sie auffordern, etwas anzuziehen und es dabei belassen (also keine Anzeige). Ich glaube nicht, dass ein Polizist gerne Berichte über solche "Kleinigkeiten" schreibt.
Nein , dazu haben die Polizisten, die ich kenne keine Lust, es sei denn irgendeine höhere Macht zwingt sie dazu oder sie fühlen sich persönlich geärgert, wenn ein Hinweis oder Mahnung unflätig beantwortet wird!
*********6m29w Paar
68 Beiträge
einfach nur geil
Ein einfach nur tolles Gefühl - erotisch, erregend, die Blicke auf seinem Körper zu spüren und die Gedanken der Leute förmlich auf ihrer Stirn ablesen zu können. Die Reaktionen/meine Erfahrungen mit einem solch sey outfit sind allerdings ganz unterschiedlich. Von, ich wechsel die Straßenseite und tu so als würd ich nix sehen bis hin zur Einladung zum Eis und offenes anstarren.

Habe das allerdings noch nicht bei uns in der fußgängerzone gemacht. Es erregt mich zwar mich so zu präsentieren, will aber nicht unbedingt meinen Kollegen oder Nachbarn so über den Weg laufen. Ich hab da doch ein wenig Hemmungen und Angst vor dem guten Ruf.....

*lol*
irgendwie hab ich das Gefuehl, die Intoleranz in diesem unseren Lande nimmt wieder zu.

Stimmt auffallend, Toleranz und Toleranzgrenze ist wie immer eine ganz persönliche Geschmackssache und wird hier in einer Diskussion nie zu einem Ergebnis führen.
Wo liegen aber die vorgeschriebenen gesetzlichen Grenzen?
Läuft eine Frau mit hauchdünner, transparenter Bluse durch die Fuzo hat ja kein Polizist in Deutschland eine Handhabe einzuschreiten, sogar wenn sie gänzlich oben ohne laufen würde spricht nun mal gesetzlich nichts dagegen.
Shorts, Hotpants, Bikinihöschen oder String, wo soll da die Grenze sein, wir befinden uns ja nicht in einigen Bundesstaaten von Amerika wo die Polizei nachmessen darf und ausrechnen muß wieviel % vom Po bedeckt sind.
Also die Polizei wird da niemals einschreiten oder gar einschreiten dürfen.
Die Grenzgesetze die hier geschmiedet werden passieren nun mal nur in den Köpfen.
Ein kurzer Blick ins Ausland, in Barcelona besteht ein Gestz das erlaubt dass man innerhalb der Stadt unbekleidet rumlaufen darf, man darf sich nur nicht vor den Augen Anderer ausziehen, aber kommt jemand nackt aus dem Haus und geht einkaufen, das ist erlaubt.
Achso, Barcelona, es hört sich interessant an!
eine Stadt der bar-busigen Frauen, bar-füssigen Bürger,
bar-geldlosen Banker....
*g*
ja
daher eben Bar-celona...grins, bar jeder Logik aber nett der Gedanke...übrigens sehtmal: es gibt noch so was wie Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber ist ne Ordnungswidrigkeit keine Straftat mehr, daher allgemein wenig bekannt. Aber eine Knolle könnt es für oben ohne in der Fuzu schon geben und einen Platzverweis, den darf die Polizei unter solchen Umständen nämlich erteilen und durchsetzen (sprich: Dich wegefahren). Sie darf. Heisst nicht sie muss. Und schon gar nicht: sie soll.
Gruss. KJ
Geiles Thema, habt ihr da
Erinnert mich an eine Flamme von mir, im Sommer 1987, sie trug bevorzugt Netzstrümpfe mit Straps, einen Minirock der nicht mehr als ein etwas breiterer Gürtel war und einen String. War übrigens meine erste Frau mit String, die waren damals noch nicht so verbreitet wie heute.
Beim Oberteil hatt sie gerne Experimentiert, der Hammer war ein hauchdünnes Netztop und an Stelle eines BH´s nur zwei Zensurstreifen über den Brüstwarzen.
Auf jeden Fall haben wir unglaubliches Erleben dürfen, Männer die vor Laternen gerannt sind, älteren Damen die Moral- und Gesundheits-Vorträge hielten, Polizisten die Personalien nur mal eben so aufnehmen wollten und noch vieles mehr, man könnte ein Buch drüber schreiben *ggg*
Wir wurden aber nie Ernsthaft- oder gar Agressiv-Angegriffen und als wir nach Berlin zogen, in der Massen der Ungewöhnlichen untergingen, wurde dass alles, sehr viel weniger.

Ja das waren die wilden 80er.

Und heute?

Schaut Euch die Frauen in den Städten doch mal an, setzt Euch in ein Strassencafe, in einer Fußgägerzone einer mittelgroßen Stadt und schaut. OK, solche Extremfälle sind eine echte Seltenheit könnte aber von mir aus öffter zu sehen sein und wens mir nit gefällt, guge ich au nit hine.

LG Michel
Erregung öffentlichen Ärgernis, wie soll das gehen, bestimmt nicht wenn ein Mädel im Bikini durch die Fuzo läuft, da macht heut kein Polizist mehr den Aktendeckel auf.
Hi sehtmal,
natürlich müßte jeder "arme" Polizist zumindest Deine Personalien aufnehmen, wen es gegen Dich eine Anzeige gibt wegen "Erregung öffentlichen Ärgernis" gibt weil Du mit fast nichts durch die Stadt läufst. Allerdings glaube ich nicht das ein solcher Fall ein Gericht finden würde, haben wir hier keine Richter, Anwälte o.Ä. die müßten es doch genau wissen.

LG Michel
Stimmt Michel die einzige richtige Idee, es gibt einen Anwalt hier im Joy, sogar einen sehr guten, ich will mal sehen ob er sich hier in den Thread einklinken kann und wenigstens die rechtliche Seite mal klarstellt, denn alles andere was jeder fürtsich fühlt und denkt ist sekundär und findet somit auch von der rechtlichen Seite keinerlei Beachtung.
Solche
Dinge sind Ordnungswidrigkeiten und der Polizist handelt hier nach dem Opportunitätsprinzip. Dass heißt, er kann nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der Schwere der Ordnungsverletzung, selbst entscheiden, wie und wann er einschreitet. Das Pflichtgemäßes Ermessan hat er immer auszuüben, auch wenn er entscheidet, dass er nicht einschreitet, da Du in der FuZo ohnehin auf der Durchreise bist und kein Kindergarten oder Gymnasium in der Nähe.
Schreitet er ein und es gibt eine Knolle mit Tagebuchnummer, dann befasst sich bis zum Bußgeldbescheid nur das Ordnungsamt mit Dir. Es sei denn Dein Rechtsbehelf des Widerspruches / Gegendarstellung ist unwirksam. Dann kannst Du klagen.
Also immer schön freundlich zu unseren Polizisten, dass das pflichtgemäße Ermessen gegen 0 ausgeübt wird *ggg* !
so isses
richtig, und sicher passiert nix bei Bikini in Fuzo, aber bei noch weniger....ganz ausgeschlossen ist es eben nicht auch wenn es sicherlich nicht zwingend passiert. KJ
Erregung öffentlichen Ärgernis, wie soll das gehen, bestimmt nicht wenn ein Mädel im Bikini durch die Fuzo läuft, da macht heut kein Polizist mehr den Aktendeckel auf.

Ganz bestimmt nicht mehr, dass die extra den Aktendeckel aufschlägt, sie benutzt "Petze" *ggg*
@salsero_kj
Zu beachten ist aber noch, wo das Ganze abläuft. Wenn Du Dich in Großstädten, im String und Top in einem in der Sperrgebietsregelung der Allgemeinen Stadtordnung, als Rotlicht - Sperrgebiet ausgezeichnetem Stadteil zeigst, dann kann es schon mal passieren, dass dich die Polizei oder das Ordnungsamt anhält. Und wenn Du dann nicht nachweisen kannst, warum Du Dich in diesem Aufzug dort aufhältst (Personalausweis - Meldeadresse, Zahnarzttermin, Kinokarten, Ladungen) dann hast Du ein Problem! Handtaschenkontrolle: aha Kleingeld, aha Kondome, aha Erfrischungstücher! Dann unterstellt das Ordnungsamt pauschal den Versuch der illegalen Prostitution. In Leipzig gibts dann einen schriftlichen, zeitlich befristeten Platzverweis und im Wiederholungsfalle während der Frist des Platzverweises, eine Anzeige! Deine Personendaten werden dafür in aller Regel erfasst.
Ist aber glaub ich auch in München, Köln, Frankfurt, Berlin und Hamburg so.
Also schnell mal die Allgemeine Stadtordnung rauskramen!
der gedanke is sehr geil.....
aber machen sollte man es nicht in der stadt
**********oy_38 Mann
10 Beiträge
Hi
Ich weiß nicht ob das so angebracht ist.... Finde es noch nicht mal großartig erregend... Kommt natürlich auch auf die Frau an.... *lol*
Naja, wer es mag kann sich ja dafür entscheiden... Ein Lacher ist es bestimmt.
Also schnell mal die allgemeine Stadtornung rauskramen

Das war auch ne echt gute Idee LaChatte, ich habs mal gemacht, weil es interessiert nun doch.
Ich hab mal Erfurt genommen, einfacher Grund warum, da hab ich noch einen Mitarbeiter des ordnungsamts ans Telefon bekommen, ist ja schon Freitag 13:00 Uhr.
In der Stadtordnung steht nichts dergleichen was unsere Diskussion hier betreffen könnte.
Was am nächsten käme wäre:

21. entgegen § 8 auf Straßen und Anlagen andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder
belästigt, z.B. durch Lagern oder störenden Alkoholgenuss, Verrichten der Notdurft, Nächtigen, Lärmen,
22. entgegen § 9 als Straßenmusikant oder Schauspieler den Standort der Darbietung nicht rechtzeitig verändert.

Also ich ganz lieb angerufen und nachgefragt.

In einigen Punkten hast du absolut Recht LaChatte, der Polizist dürfte dich mitnehmen wenn du in diesem besagten Aufzug durch die Straßen läufst zur Feststellung der Personalien, wenn er vermutet dass du alkoholisiert, oder nicht im vollbesitz der geisten Kräfte bist. Also das allerschlimmste was passieren könnte, wäre eine Blutprobe und die Feststellung der Personalien, das Gleiche kann aber auch z.B. einer Person passieren die sich einfach erschöpft und voll bekleidet einfach auf den Gehsteig niedersetzt um Auszuruhen. Eine Anzeige würde in beiden Fällen nicht erstattet.
In dem Punkten Rotlichtmeile ist es genauso wie du es aus Leipzig erwähnt hast, dort läge der Verdacht nahe dass diese Leichtbekleidete, Achtung Amtsdeutsch: Eine Person mit häufig wechselnden Geschlechtsverkehrs ist. Da gäbe es natürlich auch Ärger.
Also nur im String und im Top in der Fußgängerzone zu laufen stellt keinen Tatbestand der öffentlichen Ordnung dar. Solange sie keine sexuellen Handlungen an sich selbst oder mit anderen vornimmt.
Strafrechtlich greift hier auch nicht der § 183
Mir wurde gesagt: Na bei solchen Fällen hätten ja unsere Beamten viel zu tun, grad bei diesem Wetter.

aber sicher gibt es auch Städte die dies völlig anders sehen, ich möchte das nun hier nicht auf alle Städte übertragen und verallgemeinern.
***er Mann
2.538 Beiträge
Eine Person mit häufig wechselnden Geschlechtsverkehrs
*haumichwech*
Wie geil ist das denn?
Auf wieviele Millionen trifft denn das zu.
"Person mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr" - das betrifft ja schon Leute, die den Sex in unterschiedlichen Stellungen betreiben. *ggg*
Nee Kater ist einfach eine Prostituierte mit gemeint, taucht eine solche Person ohne Nachweis einer "Gesundheitsamtlichen Untersuchung" in diesem Bereich auf, darf sie zu dieser Untersuchung sogar zwangsbestellt werden. Also Nachfragen bildet, was amn doch selbst am Freitag noch alles so lernen kann.
***er Mann
2.538 Beiträge
@ sehtmal:
Ich weiß schon, was damit gemeint ist. Aber die amtsdeutsche Definition ist doch lachhaft.
Korrekt müsste es heißen: "Person mit Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern gegen Remuneration" oder so ähnlich.

Aber Dir und allen anderen, die sich hier engagiert haben: danke für die Aufklärungsarbeit.

Mein bisheriges Resümmée:
String und Top in der Öffentlichkeit - in der Praxis eher nicht mit Strafe bedroht, nur in Ausnahmefällen; in Rotlichtbezirken jedoch gefährlich.
......läge der Verdacht nahe dass diese Leichtbekleidete, Achtung Amtsdeutsch: Eine Person mit häufig wechselnden Geschlechtsverkehrs ist............

wie ist das jetzt gemeint ?

Kann man über die Menge der Kleidungsstücke auf die Anzahl der Partner schließen ?



volley ( f )
***er Mann
2.538 Beiträge
@ volley:
Lies doch genauer.
In Rotlichtbezirken nimmt die Polizei an, dass eine allzu leicht bekleidete Frau eine "Professionelle" ist. Das haben LaChatte und sehtmal übereinstimmend festgestellt - und selbst ich finde diese Annahme durchaus legitim.
Kann man über die Menge der Kleidungsstücke auf die Anzahl der Partner schließen ?

Naja, vielleicht schon. Weil die Ein-/Auspackgeschwindigkeit halt theoretisch höher ist. So rein mathematisch gesehen jedenfalls. *zwinker*
Gegendarstellung
In einigen Punkten hast du absolut Recht LaChatte, der Polizist dürfte dich mitnehmen wenn du in diesem besagten Aufzug durch die Straßen läufst zur Feststellung der Personalien, wenn er vermutet dass du alkoholisiert, oder nicht im vollbesitz der geisten Kräfte bist.

Hiermit erkläre ich, dass ich noch nie von einem Polizisten mitgenommen worden bin und auch noch nie "im besagten Aufzug" auf der Straße laufe. Ich habe mich dazu auch hier im Forum Gegenteilig geäußert. Auch ist die Vermutung absurd, dass ich an solchen Orten alkoholisiert bin oder nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
Wenn ich Rechtsauskunft benötige, genügt der Rechtsfindung zudem in meiner Berufsgruppe, ein Blick ins Gesetzbuch und nicht das Halbwissen von Personen die noch dem JGG unterliegen. *ggg*
***er Mann
2.538 Beiträge
@ LaChatte:
Sorry, aber dieses "dich" war doch ein hypothetisches und sicher nicht auf Dich persönlich gerichtet. Man beachte auch den Konjunktiv. Nach Deinen bisherigen Beiträgen würde wohl niemand ernsthaft annehmen, dass Du einmal in einem derartigen Outfit durch die Stadt läufst. *zwinker*
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