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Im Übrigen kann ich mit Sub und Sklavin verfahren wie ich es möchte, sofern sie ausdrücklich und freiwillig damit einverstanden ist.

Deep du bewegst dich da auf verdammt dünnem Eis mit deiner Definition:
http://www.joyclub.de/my/homepage/1414189-88773.wie_ich_eine_sklavin_definiere.html

Nach deine Ansicht genügt es sich einmal als deine Sklavin zu erklären damit du fordern kannst was du willst.
Sprich du glaubst du kannst deine Sklavin verdreschen wann du dazu Lust verspürst auch wenn sie im expliziten Fall dann nicht mit einverstanden ist und das ist numal in DE nicht erlaubt und damit strafbar.
Glaube sollte deine Seite mal den Mods melden.
Fakt ist, er prüft es (das Profil ist derzeit ja deaktiviert). So wie ich die Chefetage des Joy kenne, prüfen sie solche Fälle recht gründlich, und wenn sich ein Fakeverdacht nicht erhärtet, wird das Profil dann auch wieder freigeschaltet.

Das ist richtig hanjie. Voll zustimm.


Wenn Missbrauchsvorwürfe im Raum stehen, kommt man an einer Anzeige nicht vorbei. Das wäre hier m.E. aber schon sehr aus dem Fenster gelehnt, weil die Beiträge der TE nicht eindeutig waren diesbezüglich. Ob sie für einen Anfangsverdacht ausreichen, das sollten besser mal Juristen sagen. Ich als Laie vermute aber mal: Nein.

Du kannst das ganze Profil nicht lesen, weil die Homepage durch die Profilsperre deaktiviert ist.

Hier wird es deutlich sichtbarer !!!
nun ja erfahrungen (auch wenn sie nicht gut waren) habe ich vorher schon gemacht (unfreiwillig)...


also wie ich schon erwähnt habe habe ich vorher schon einiges erlebt und war der meinung das ich es aushalte und dafür gebe ich ihm keinesfalls die schuld ich bin seine erste sub er macht genauso fehler wie alle anderen am anfang auch machen....

@***je, was da von evt. Misbrauch angedeutet wird...ist VORHER (und nicht mit dem beschriebenen Dom) passiert. Das geht doch eindeutig aus den Postings hervor.
Glaube sollte deine Seite mal den Mods melden.

Der war echt gut !!! *top2* *haumichwech* *rotfl* *lol*

Also ich glaube du hast wenig Ahnung !!! Aber da bist du ja hier auf JC gut aufgehoben.

Kannst ja magdalena fragen !

Was glaubst du wohl, wer hier Profile liest, prüft und freischaltet ?

Der Papst ?

Dann in der Tat hätte ich vielleicht ein Problem ! *haumichwech*
magdalena, ich sehe es genauso, für einen Verdacht, ob da aktuell ein Missbrauch stattgefunden hat, reichen die Worte der TE nicht aus.
Man könnte ja auch bereits ihre ersten Worte so interpretieren, dass ER zu weit ging und es eher Gewalt als SM war. Das gehört aber eben doch ins Reich der Unwägbarkeiten und Mutmaßungen, weswegen eine reale Anzeige auf zu dürftigen Beweisen aufbauen würde.
Die Polizei kann schließlich nicht jedem vielleicht nur doof formulierten Spruch in Foren nachgehen, dann hätte sie keine Zeit mehr für die echten Fälle. *nein*
@***je, was da von evt. Misbrauch angedeutet wird...ist VORHER (und nicht mit dem beschriebenen Dom) passiert. Das geht doch eindeutig aus den Postings hervor.

Das ist eben das Problem von Magdalena.

Sie strengt ihr Hirn nicht an, weil sie sich lieber mit mir streitet.

Wen zum Teufel interessiert, ob der Dom aus dem Profil der TE den Mißbrauch verursacht hat oder nicht.

Tatsache ist, daß sehr viele User hier aus dem Profil- und Homepagetext einen Mißbrauch herausgelesen haben.

Seid ihr wirklich so blöd oder tut ihr nur so ?

Ein Mißbrauch ist ein Mißbrauch und eine Straftat, egal wann wo wie sie passiert ist.

Mann o Mann. Wer sich hier disqualifiziert ist mehr als deutlich !!! *aua* *kopfklatsch*

Ich schreibs FETT für ALLE !!!
Ein Mißbrauch ist ein Mißbrauch und eine Straftat, egal wann wo wie sie passiert ist.

Öhm ... das it nicht ganz richtig ...
Reiin juristisch ist's erst dann eine Straftat, wenn die Person, der der Missbrauch widerfahren ist, die betreffende Person auch anzeigt.
Gesetzt den Fall, du zeigst nun unbekannt an (du weißt ja nicht um wen es geht: Vater? Verwandter? Fremder? ...?) mit Verdacht darauf, dass die TE missbraucht wurde, bringt dir das rein gar nichts, wenn sie nicht den Mut hat, diese Person auch anzuzeigen.

Du kannst insofern nichts, aber auch wirklich rein gar nichts, über ihren Kopf hinweg entscheiden. Einfach so 'ne Klage einreichen funktioniert so nicht, solange sie dieser Klage nicht beitritt.

Du kannst ihr raten, einen vergangenen Missbrauch anzuzeigen. Auch ggf. Hilfe anbieten, persönlich mit ihr die Polizei zu besuchen, damit sie jemanden an der Seite hat, der sie unterstützt.
Einfach so aber über ihren Kopf hinweg aktiv zu werden, bringt nichts. *nein*

Da kommt man mit ein bisschen Nachdenken aber auch drauf, dass ohne ihren eigenen Willen, da aktiv zu werden, gar nix geht. *zwinker*
Reiin juristisch ist's erst dann eine Straftat, wenn die Person, der der Missbrauch widerfahren ist, die betreffende Person auch anzeigt.

hanjie bitte bitte !!!

Du bist ein netter Kerl. Ich mag dich und deine Beiträge. Mach es nicht kaputt durch so ne Aussage.

Ich habe jetzt echt keine Lust die ganzen Tatbestände aus dem StGB rauszusuchen, was allles unter Mißbrauch fällt.

Das schlimmste ist die Vergewaltigung. Das ist ein Verbrechen.

Alle anderen Vergehen oder Verbrechen die durch körperliche Gewalt gegen den Willen des Opfers geschehen sind OFFIZIALDELIKTE !!!

Bedeutet es bedarf keines Strafantrags !!!

Ok, jetzt kapiert.
@IM Deep

Du bist der Hammer wenn man das hier als Klamaukforum auffasst.

Also ich glaube du hast wenig Ahnung !!! Aber da bist du ja hier auf JC gut aufgehoben.

Du meinst in deiner Gesellschaft?
Was glaubst du wohl, wer hier Profile liest, prüft und freischaltet ?
Ich glaube das sind die gleichen Leute die hier Threads zulassen.

Missbrauch??? Wo zum Teufel liest du das raus?
Die TE schreibt sie hatten eine einzige Session zu der sie wohl letztendlich freiwillig zustimmte und die eben aus Unerfahrenheit beider schief lief. Von weiteren nichtgewünschten Mißhandlungen steht da nirgendwo was.

Bei dir fällt mir der alte Witz vom Geisterfahrer ein
...Was einer? Viele, viele.
Soll heißen alle sind blind nur der deep nicht.
thx
Da kommt man mit ein bisschen Nachdenken aber auch drauf, dass ohne ihren eigenen Willen, da aktiv zu werden, gar nix geht. *zwinker*

außerdem...auch dazu bedarf es keines Doktortitels...ist's nicht mal gesagt, ob die (evt. stattgefundene) Straftat in der Vergangenheit der TE, über die hier spekuliert wird nicht gesühnt IST.
War und ist überhaupt nicht Thema.
magdalena
War und ist überhaupt nicht Thema.

Du auch nicht. Da kommt eh nix Gescheites dabei raus. *tonne*
Ich habe jetzt echt keine Lust die ganzen Tatbestände aus dem StGB rauszusuchen, was allles unter Mißbrauch fällt.

Du, versteh mich nicht falsch:

Gesetzt den Fall, es gab eine Vergewaltigung, als sie 13 war. Natürlich ist das ein Verbrechen! Genauso wie alle anderen Delikte, die man sich aufgrund ihrer Aussage zusammenreimen könnte.
Aber es wird erst dann ein Verfahren eröffnet, wenn er auch angezeigt wurde. Wenn sie das aber nicht macht, dann kannst du noch so laut "UNRECHT !!!!" schreien, es wird dir nix bringen.

Im Übrigen weiß hier auch niemand ansatzweise, was da passiert ist und was anschließend geschah. Vielleicht sitzt derjenige ja schon längst im Knast, weil sie ihn damals angezeigt hat? Weißt du's? Also, ich kann jedenfalls nicht hellsehen. *zwinker*

Anstatt gleich zu sagen "wir müssen da was tun", hätte man es einfacher haben können: Nämlich, sie einfach zu fragen. *zwinker*
Nun, momentan klappt das ja nicht. Kannst du ja nachholen, wenn sie dann wieder freigeschaltet ist.
Nachdem ich mir ihre Beiträge am Stück durchgelesen habe, glaube ich nämlich nicht, dass es ein Fake ist. Es klingt einfach nur nach einer sehr jungen Frau, die sich nicht so gewählt ausdrücken kann wie manch anderer hier und davon überrumpelt wurde, dass die Diskussions hust "kultur" hier, um mal euphemistisch zu werden, ähm, sehr lebhaft ist. *zwinker*
Ok, machen wir ein Rechtsforum draus !!!

Offizialdelikte

Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.



§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Hab jetzt nur mal 3 rausgesucht. Lest den Rest bitte selbst nach !!!
Das schlimmste ist die Vergewaltigung. Das ist ein Verbrechen.
Solange die Betroffene da keine Anzeige erstattet und behauptet das war inszeniertes Spiel im Bereich SM sofern es noch weitere Zeugen gäbe gibt es da null Folgen.

Deep ich kenne Frauen persönlich die von ihrem Mann verdroschen wurden das nichts mit SM zutun hatte. Dennoch wurde keine Anzeige erstattet obwohl es ihre Kolleginnen mehrfach sahen dass sie mit blauen Flecken und Sonnenbrille zur Arbeit kam aber aus diversen Ängsten heraus keine Anzeige erstattete.
Insofern müsste hier die TE aktiv werden.

@****ie volle Zustimmung !
Deep ich kenne Frauen persönlich die von ihrem Mann verdroschen wurden das nichts mit SM zutun hatte. Dennoch wurde keine Anzeige erstattet obwohl es ihre Kolleginnen mehrfach sahen dass sie mit blauen Flecken und Sonnenbrille zur Arbeit kam aber aus diversen Ängsten heraus keine Anzeige erstattete.
Insofern müsste hier die TE aktiv werden.

Wieviel bezahlst du, wenn ich dir das auch noch erkläre ?

Lass stecken Junge, ich hab echt keine Lust mehr !!!

Es ist alles gesagt.

Laßt uns auf das Ergebnis der Mod´s warten.
Mir ist schon klar, dass das strafbar ist.
Das schrieb ich aber eben schon. Zu faul zum Durchlesen gewesen? Soo lang war mein letzter Beitrag doch gar nicht. *zwinker*

Aber du weißt schon, auf welchem Wege es grundsätzlich zu einer Verurteilung kommt?

1) Anzeige,
2) Gerichtsverfahren,
3) ggf.: Verurteilung.

Ohne Anzeige auch kein Verfahren. So einfach ist das.
Was glaubst du wohl, warum so viele gewalttätige Menschen in der Ehe ungeschoren davonkommen? Weil ihre Ehepartner sie nie anzeigen!
Ohne eine Anzeige kann weder die Polizei noch irgend ein Staatsanwalt etwas machen.

Kurzum: Du brauchst die Mithilfe des/der Geschädigten! Du kannst Handstände machen, wenn sie denjenigen nicht anzeigen möchte (aus welchem Grund auch immer), dann wird derjenige nicht verurteilt werden.

Einzige Ausnahme: Wenn es sich auch ohne Anzeige beweisen ließe, dann würde ein Staatsanwalt auch ohne selbige aktiv werden.
Wenn Dinge aber lange zurückliegen (so wie offenbar in diesem Fall), wird es diese aber nicht mehr geben. Meist sind Verfahren dieser Art dann reine Indizienfälle mangels Beweisen. Den Staatsanwalt will ich sehen, der eine Klage ohne Mithilfe der Geschädigten eröffnet, wenn er nur Indizien an der Hand hat.
Im Übrigen möchte ich dabei auch die Gelegenheit nutzen auf eine Gruppe im JC aufmerksam zu machen.


Missbrauch

Gruppenmod ist Blackangel_rp
Offizialdelikte
gelten ausdrücklich nicht für Deeps Sklavinnen.
Deep hast recht hören wir auf.
Mir ist schon klar, dass das strafbar ist.
Das schrieb ich aber eben schon. Zu faul zum Durchlesen gewesen? Soo lang war mein letzter Beitrag doch gar nicht. *zwinker*

Nein hanjie. Ich lese deine beiträge stets zu Ende.

Aber es ist egal wie du es umschreibst oder nicht.

Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und es handelt sich um ein OFFIZIALDELIKT müssen die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.

Punkt. Das ist Fakt. Da kannst du noch 100 Seiten schreiben.

Es ändert nix.
Ohne Anzeige auch kein Verfahren. So einfach ist das.

Mal angenommen du schreibst hier im JC im Forum folgendes:

Gestern bin ich über die Reeperbahn gelaufen und hab gesehen wie 3 Männer eine Frau in einen Hinterhof gezerrt haben und poppten.

Die Frau wehrte sich, aber die Hilfeschreie konnte ich nicht richtig hören, weil einer der Männer ihr den Mund zuhielt.

Was machst du ?


Gleicher Fall:

Eine Frau schreibt das im JC Forum, daß es ihr so passiert ist. Sie geht aus Scham nicht zu Polizei oder offenbahrt sich niemandem. Sie fasst aber den Mut es anonym in einem Forum zu tun.

Was machst du ?
ironrider
Offizialdelikte

gelten ausdrücklich nicht für Deeps Sklavinnen.
Deep hast recht hören wir auf.


Für dich reichen 1000 *tonne* nicht !!!

Da muß ne ganze Müllhalde her.

Schön, dass du uns auf diese Gruppe aufmerksam machst.
Warum hast du das nicht schon früher gemacht? Nämlich ihr gegenüber, hmm? Jetzt ist's reichlich spät ... *zwinker*

Was machst du ?

Jep, exakt das, was du JETZT gemacht hast. Sie auf eine Gruppe zu verweisen, wo sie in einem geschützten Rahmen sich mit anderen, denen Ähnliches widerfahren ist, austauschen kann.

Ich finde gut, dass es diese Gruppe gibt. Es macht jenen Mut, die sich (noch?) nicht trauen, Anzeige gegen den Übeltäter zu erstatten.
Das, exakt das, ist angebracht in ihrem Fall, und nicht dein Aktionismus, Deep. "Wir müssen 'was tun", so dein Tenor, weil da Unrecht geschah, besteht genau darin, ihr Orte zu zeigen, wo sie sich mit anderen austauschen kann, denen Ähnliches widerfahren ist.

Ich beispielsweise werde den Teufel tun, Missbrauchsopfern Tipps zu geben, was sie machen soll. Das wäre reine Klugscheißerei, denn ich habe es selbst direkt nie erlebt. Da verweise ich sie lieber an jene, die es erlebt haben, und die schon einmal erfolgreich gegen ihren Peiniger angegangen sind. Denn dann kann sie selbst aktiv werden. Und exakt das ist auch das einzige das hilft, weil sie die einzige ist, die eine Klage anstrengen kann. Du oder auch nur irgendwer sonst kann das nun einmal nicht, wenn sie es nicht möchte.

Und, auch ganz wichtig: Wenn sie es nicht möchte, sollte man zwar kritisch nachfragen, wenn sie aber gute Gründe hat (beispielsweise, dass sie in einem Verfahren das Ganze nicht noch einmal durchleben möchte oder demjenigen noch einmal begegnen möchte), dann sollte man das auch respektieren. Es ist ihr Leben.

Nochmal back topic: Ich denke, dass beide, da sie am Anfang stehen, sich da zuviel vorgenommen haben. Gleich zu Beginn die Peitsche rausholen ist schon heftiger als man denkt - schließlich tut da ja etwas ernsthaft weh, und wenn die Erfahrung beim Schlagen noch nicht so da ist, dann kann es auch mal ohne Lustschmerz vonstatten gehen, sondern nur weh tun. Tja, und da offenbar auch die Hand zum Einsatz kam: Die Hand ist ein dermaßen intimes Schlaginstrument, da können schnell mal Abstürze anschließend warten.

Um's kurz zu machen (falls die Threaderstellerin noch einmal hier reinsehen sollte): Diverse Abstürze in solch einer Situation sind nicht zwingend normal, aber sooo ungewöhnlich sind sie nun auch nicht. *nein*
Warum hast du das nicht schon früher gemacht? Nämlich ihr gegenüber, hmm? Jetzt ist's reichlich spät ... *zwinker*

Also du meinst ich sollte jetzt das nächste Mal einen Verdachtsopfer raten, die Gruppe von Blackangel aufsuchen.

Dann erzählt sie es Blackangel und was macht die dann ?

Frag sie.

Und der Täter ist dann in Timbuktu. Richtig.

Also ich habe den Beitrag auf Seite 1 geschrieben und gleich danach den Support unterrichtet.

Warum sollte ich extra auf die Gruppe aufmerksam machen ?

Ist ja noch gar nicht sicher ob es sich um einen Mißbrauch handelt. Es liegt der Verdacht nahe, den mehrere JC User herausgelesen haben.

Warum fragst du die nicht, warum sie nichts dagegen getan haben ?
Dann erzählt sie es Blackangel und was macht die dann ?

Wieso Blackangel? Sie wird um Aufnahme bitten, Blackangel nimmt sie auf, und sie kann in einem Thema jenen, die Ahnung haben, ihr Herz ausschütten.

Sie werden ihr vermutlich auch zur Anzeige raten. Allerdings ist das auch nur eine Vermutung meinerseits; es kann auch gut sein dass sie sie fragen werden, wie sehr sie das heute noch aufwühlt oder nicht, wie sehr sie das mitnehmen würde etc. pp. ... einfach, weil diejenigen schlicht, im Gegensatz zu dir oder mir, wissen, was sie im Fall einer Anzeige erwartet.

Ich mache jetzt mal einen Vergleich: Wenn du bei jemandem einen Leberfleck siehst bei dem du sofort denkst "o hilfe, das sieht nach Krebs aus!" - was machst du? Du wirst der Person das sagen, aber sie vor allem raten, zum Spezialisten, dem Hautarzt zu gehen, um sich untersuchen zu lassen. Eben dorthin verweisen wo jemand, der sich damit auskennt, dieser Person das Richtige empfehlen kann.

Nichts anderes ist es hier. Jemand, der in der Sache nicht drinsteckt, wird schwerlich wissen können, worauf es ankommt. Ich könnte zwar zu einer Anzeige raten und sicher auch gut begründen können, aber aus meinem Munde wirkt es wie der Tipp eines Fremden, der letztlich keine Ahnung hat. Aus dem Munde einer Person, die es aber schon erlebt hat, ist das eine völlig andere Nummer.

Warum sollte ich extra auf die Gruppe aufmerksam machen ?

Ist ja noch gar nicht sicher ob es sich um einen Mißbrauch handelt. Es liegt der Verdacht nahe, den mehrere JC User herausgelesen haben.

Hey, du sagt doch die ganze Zeit, dass es voll Straftat ist und so. Wenn du sagst "da gab's ne Straftat", dann gibt's da kein Vertun *zwinker*
Ich persönlich würde sagen "hey, wenn es das ist wie es sich anhört, sieh in die Gruppe da 'rein, vielleicht hilft's dir ja. Wenn nicht -sorry- dann hatte ich es falsch gelesen gehabt."
Soo schwer ist das nun nicht ... *zwinker*

Warum fragst du die nicht, warum sie nichts dagegen getan haben ?

Du meinst, sie selbst? Nun, ich bin erst heute (bzw. gestern) auf das Thema gestoßen. Tja, und jetzt ist ihr Profil deaktiviert ...

"Damals" hätte ich jedenfalls nachgehakt, was er konkret denn nun machte (so wie es andere ja auch taten, du ja leider nicht) und was da damals los war. Mein Motto hier: Erst fragen, dann urteilen. Es wäre nicht das erste Mal, dass schlimm klingende Zeilen harmloser werden, sobald man nach Nachhaken die ganze Wahrheit erfährt.

Achja: Warum eigentlich alles in fett? Schreist du so gern? *lach*
Achja: Warum eigentlich alles in fett? Schreist du so gern? *lach*

*lach* nein hanjie, eigentlich nicht. Ist ja sonst nix los hier. *zwinker*

Ich betrachte eben das FETT als wichtig und will es hervorheben. *grins*

Schau mal, es gibt eben Menschen die wissen wenn ihnen jemand eine Geschichte erzählt, ob die einen strafrechtlichen Inhalt birgt oder nicht oder obs nur ne Geschichte ist.

Das Profil der TE, die Homepage und die Postings sind mehr als zweifelhaft und bergen sehr wohl einen Mißbrauchsverdacht sprich eine Straftat.

Es ist Aufgabe der Mod´s das Profil zu prüfen und daraus eine Straftat zu erkennen. Es steht übrigens auch in den Nutzungsbedingungen.

http://www.joyclub.de/hilfe

Dann gibt es eben User hier auf JC die ein ganz anderes Rechtverständnis und andere Rechtsauffassung haben.

Sie posten z.T. was im Forum, obwohl sie gar nicht wissen oder einschätzen können, daß sie sich damit selbst belasten können.

Ich habe ja schon mal einen sehr langen Bericht geschrieben, weil ein BDSM´ler hier behauptet hat, daß BDSM in Deutschland verboten ist und alles unter Anklage steht.

BDSM: Gesetzliche zulässige BDSM ?

Ich sehe das Forum eben auch als eine Aufklärung in rechtlicher Hinsicht, weil ich mich eben z.T. damit auskenne.

Und ich habe schon desöfteren hier Usern per PN geraten, nicht über gewisse heikle Postings im Forum zu berichten oder auch Bilder in eindeutigen Posen reinzustellen.

Wer weiß wer sich hier alles tummelt. Von Fakes, ungeprüften Profilen ohne Fotos bis hin zu total anonymen Profilen.

Ich habe hier auch schon genug gesagt, daß ich hier niemanden "anscheiße" wenn er nicht selbst dran schuld ist.

Erfahre ich in einem Posting von einer Straftat oder dem Verdacht einer Straftat, dann melde ich es dem Support.

Der Support ist dafür zuständig und bittet die Mitglieder auch um deren Hilfe dabei.

Von mir aus kanns auch ein anderer tun. Hauptsache es wird was getan.

Dazu gehört allerdings eine Straftat auch zu erkennen, was allerdings ein Unrechtsbewußtsein vorraus setzt.

Nicht umsonst heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Naja, nicht alles hier ist lustig.

Von mir aus können sich hier so viele Fakes oder was auch immer tummeln, wenn sie über ihre Wichseinlagen, Beischlafaktionen oder was auch immer für Stories reden.

Meinst du vielleicht ich hechel hier durchs Forum oder die Profile und suche nach Fakes ? Ist mir doch scheiß egal, solange sie mir nicht über den Weg laufen.

Wie gesagt die TE ist ein solcher Ausnahmefall und jetzt ist auch gut.


Ich suche doch nur ne maso Sub. *smile*
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