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Poly, offene Beziehung und verheiratet?

*********elle Frau
304 Beiträge
Themenersteller 
Poly, offene Beziehung und verheiratet?
Viele viele viele Jahre war ich davon überzeugt, dass ich eine monogame Beziehung und auf jeden Fall Heiraten möchte. Doch seit dem ich gemerkt habe, dass ich zum einen daran interessiert wäre polyamore zu sein und zum anderen bisexuell leben will und wenn dann eine offene Beziehung führe möchte stelle ich das Ganze zunehmend in Frage.

Daher stellt sich mir die Frage kann man eine offene Beziehung haben und dennoch Heiraten? Nennt man das dann überhaupt verheiratet sein?

Ich weiß eigentlich ist es egal, wie etwas genannt wird da es nur wichtig ist, dass man glücklich ist. Aber man muss halt doch gegenüber anderen beschreiben, welche Form einer Beziehung etc. man hat oder haben möchte.

Wie würdest du es also gegenüber einer anderen Person definieren, dass du als bisexuellen Person in einer offenen, evtl. polyamoren Beziehung lebst und gleichzeitig "verheiratet" bist?
****4me Frau
6.067 Beiträge
Ich war verheiratet, wir hatten eine offene Beziehung und ich bin Bi und Poly und das passt alles super zusammen. Wieso sollte es auch nicht?
Guck dir vielleicht dazu mal Saskia Michalski (Insta und auch Podcast) an. Sie leben ihre Poly - Bi Beziehung mit Ehe sehr transparent
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Ich würde es gar nicht definieren, ob ich verheiratet bin oder nicht. Ich würde einfach sagen, das ist kein Mann, dass ist meine Frau. 😀

Der Status, ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet ist nur relevant (in meinen Augen), wenn es um rechtliche, behördliche und Vorsorge Themen geht.
*****alS
7.395 Beiträge
Ich bin polyamor. Ich habe aktuell Liebesbeziehungen zu drei Frauen - und ich bin mit einer davon verheiratet. Das ist gar kein Problem. Es ist nur denke ich klar, dass das dann irgendwie immer eine hierarchische Polybeziehung ist - meine Ehefrau hat eine Sonderstellung, die schon rein rechtlich sonst niemand erreichen kann. Aber mit ihr lebe ich auch im selben Haushalt und mit den anderen beiden nicht, von daher wäre das auch sonst nicht vollkommen gleichgestellt.
******air Paar
68 Beiträge
Rein faktisch betrachtet : das Eingehen der Ehe ist zuvorderst ein Rechtsakt (hat mit einem "Akt" in erotischem Zusammenhang nichts zu tun).

Habe es bei meiner Ex im Scheidungsverfahren dann nachhaltig verstanden (a la "nach Paragraph XYZ BGB ... sind Sie verpflichtet ... " usw. na ihr wisst schon). Ja, es ist auch Thema der Versorgung ... wünscht man seinem Partner nach dem Ableben doch eine gewisse finanzielle Sicherheit.

Was ich allerdings bis heute im BGB nicht gefunden habe ... das da irgendwo irgendetwas von Liebe drin steht ... rein gar nichts... kann mir da vielleicht mal jemand weiterhelfen wo dazu was im BGB steht *frage*

Soviel zum ultimativen Zusammenhang Ehe und Liebe ... nichtsdestotrotz, ich habe die große Liebe dann doch gefunden und bin sogar die Ehe wieder eingegangen *grins*
****54 Mann
3.576 Beiträge
Zitat von ******air:
Was ich allerdings bis heute im BGB nicht gefunden habe ... das da irgendwo irgendetwas von Liebe drin steht ... rein gar nichts...

Das liegt vielleicht daran, dass Juristen es nach Möglichkeit vermeiden, sehr unscharf definierte Begriffe zu verwenden, die zudem einer Dynamik unterliegen, die sich schlecht mit der Verbindlichkeit vereinbaren lassen, die der Vertragsstatus Ehe bietet. Leider ein nicht auf andere Weise und auch nicht zu mehreren Personenen erreichbarer Rechtsstatus. Da sollte sich was ändern.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Wie möchte ich denn Liebe einklagen? Ich kann doch etwas nur im BGB hinterlegen, was ich im Zweifel auch vor Gericht erwirken kann. Ich kann doch keinen verklagen, mich zu lieben.
****ord Frau
310 Beiträge
Es gehen alle Konstellationen. Und sogar mit Kindern. Warum denn auch nicht?
Je nach dem ist es nur eine gewaltige Organisation. Und es müssen sich alle darüber einig und im klaren sein.
Die Ehe an sich bedeutet ja für jeden was anderes. Für den einen ist es eine rechtliche Absicherung.
Für den anderen eine Finanziele. Wieder für andere ist es eine Alpha Geschichte .Wahrscheinlich gibt es noch ganz viele Gründe.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Es nennt sich dann einfach offene Ehe *g*
*****alS
7.395 Beiträge
Zitat von *******in78:
Es nennt sich dann einfach offene Ehe :-)

Dem würde ich widersprechen. Offene Beziehung unterscheidet sich ja auch von Polyamorie - in der Regel versteht man unter "offener Beziehung" eine Liebesbeziehung bei der beide Partner rein sexuelle Kontakte zu anderen Menschen haben "dürfen". Parallelen Liebesbeziehungen sind da in der Regel nicht gemeint. Für "offene Ehe" gilt das selbe.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
@*****alS stimmt auch wieder 😀
*********otze Frau
692 Beiträge
Naja, es stehen auch Rechte im Gesetz die nicht einklagbar sind.

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Versuch mal einen Elternteil zum Kontakt mit seinem Kind zu zwingen wenn der nicht gewünscht wird.

Von daher könnte man auch Liebe ins Gesetz schreiben.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Das ist nicht vergleichbar. Es ist einklagbar, nur nicht vollstreckbar.

Alles was im Gesetz steht, kann eingeklagt werden, aber ob eine Vollstreckung stattfinden kann, ist wieder etwas anderes.
*********elle Frau
304 Beiträge
Themenersteller 
In Sachen Polyamorie würde ich gerne eine Beziehung mit einer männlichen Person und gleichzeitig zu einer weiblichen Person haben. Und wenn das möglich wäre würde ich mit beiden Zusammenleben.

Sex hätte ich dann mit beiden getrennt von einander.

Solllte sich das so ergeben wäre das schön, wenn nicht wäre es auch ok.

Es wäre anfangs eine offene Beziehung mit einer Person bis ich vllt die zweite richtige kennenlerne.

In Punkto heiraten bin ich halt unsicher geworden ob das dazu passt. Und natürlich auch ob ich das wirklich will
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Eine Ehe beruht darauf, sich abzusichern und ich finde daran jetzt auch nichts schlimmes. Sie dient auch mit zum Schutz der Kinder.

Solange der Staat zum Beispiel die Erziehung von Kindern nicht als Rente anrechnet, wird es im Alter eng.

Die Gesetze bedürfen sicherlich noch einer Überarbeitung, um sie zeitgemäßer zu gestalten. Bis Ende der 79er konnte der Mann aber der Frau verbieten arbeiten zu gehen und wovon hätte sie später leben sollen? Ich sehe das an meiner Oma.

Zum Lieben brauche ich keinen Schein, zu leben und im Zweifel nicht in Armut zu versinken, hier sieht es wieder anders aus.
*********elle Frau
304 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******in78:
Eine Ehe beruht darauf, sich abzusichern und ich finde daran jetzt auch nichts schlimmes. Sie dient auch mit zum Schutz der Kinder.

Solange der Staat zum Beispiel die Erziehung von Kindern nicht als Rente anrechnet, wird es im Alter eng.

Die Gesetze bedürfen sicherlich noch einer Überarbeitung, um sie zeitgemäßer zu gestalten. Bis Ende der 79er konnte der Mann aber der Frau verbieten arbeiten zu gehen und wovon hätte sie später leben sollen? Ich sehe das an meiner Oma.

Zum Lieben brauche ich keinen Schein, zu leben und im Zweifel nicht in Armut zu versinken, hier sieht es wieder anders aus.

Ich hätte gerne Kinder aber kann leider nicht schwanger werden. Adoption oder Pflegekind wären beides Optionen die für mich in Frage kommen würden. Aber ein gemeinsames Kind wäre halt schon was anderes.
****4me Frau
6.067 Beiträge
Zitat von *****alS:
Zitat von *******in78:
Es nennt sich dann einfach offene Ehe :-)

Dem würde ich widersprechen. Offene Beziehung unterscheidet sich ja auch von Polyamorie - in der Regel versteht man unter "offener Beziehung" eine Liebesbeziehung bei der beide Partner rein sexuelle Kontakte zu anderen Menschen haben "dürfen". Parallelen Liebesbeziehungen sind da in der Regel nicht gemeint. Für "offene Ehe" gilt das selbe.

Würde ich so pauschal nicht sagen, denn am Ende hat jede (offene) Beziehung auch noch mal ihre eigenen Regeln.

Mein Ex-Mann und ich hatten eine offene Beziehung. Da ich Polyamor bin (in Abgrenzung zu polyamor leben), habe ich mich nach einer Zeit auch in meine Affäre verliebt und am Ende habe ich ihn auch von Herzen geliebt. Wir haben aber nie eine polyamore Beziehung geführt. Meine Affäre war nicht mein Partner, trotz Liebe.
Denn nur weil ich Polyamor fühle, muss ich nicht unweigerlich auch Polyamor leben.
*******nger Frau
72 Beiträge
ich bin da ganz der Meinung von @****4me. Jede Beziehung hat da seine eigenen Regel welche auch denke ich je nach Lebenssituationen wechseln.

Wir leben von Anfang an in unserer Art Offen. Und auch das hat sich nach unserer Heirat nie geändert. Momentan sind wir wieder in einer Phase der Änderungen und es ist immer Arbeit aber es lohnt sich.

Wenn du von Anfang an immer offen Kommunizierst was du möchtest wird es sicher möglich sein deine wünsche zu erleben/zu leben.
******ico Paar
5.742 Beiträge
Noch mal kurz juristisch:
Da es seit 1969 in der BRD (DDR ein Jahr früher) keinen justiziablen Ehebruch mehr gibt, Sex mit anderen als dem bzw der Ehepartner/in also auch nicht per se Scheidungsgrund ist, gibt es zur Frage des Eingangspostings keinerlei Widerspruch.
In der Ehe sind also bei uns (zum Glück) alle Sexualitätsformen möglich und zu tolerieren, von Asexualität über Bi und Poly und Offen bis Promiskuität, solange keine kriminellen Betätigungen dabei im Spiel sind (nicht-einvernehmliche Gewalt z.B. und anderes)
Rico
****cco Mann
292 Beiträge
Zitat von ******ico:
Noch mal kurz juristisch:
Da es seit 1969 in der BRD (DDR ein Jahr früher) keinen justiziablen Ehebruch mehr gibt, Sex mit anderen als dem bzw der Ehepartner/in also auch nicht per se Scheidungsgrund ist, gibt es zur Frage des Eingangspostings keinerlei Widerspruch.
In der Ehe sind also bei uns (zum Glück) alle Sexualitätsformen möglich und zu tolerieren, von Asexualität über Bi und Poly und Offen bis Promiskuität, solange keine kriminellen Betätigungen dabei im Spiel sind (nicht-einvernehmliche Gewalt z.B. und anderes)
Rico

Stimmt, heute kann alles Scheidungsgrund sein, von Ehebruch, bis deine Nase passt mir nicht mehr.
*****alS
7.395 Beiträge
Zitat von ****cco:
Stimmt, heute kann alles Scheidungsgrund sein, von Ehebruch, bis deine Nase passt mir nicht mehr.

Das war nie anders. Aber das braucht ein Trennungsjahr und den Nachweis, dass die Ehe zerrüttet war (oder eine beidseitige Erklärung).

Ehebruch war hingegen lange ein Grund, die Scheidung einseitig und ohne Trennungsjahr zu vollziehen.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Früher gab es die Schuldfrage bei einer Scheidung, das ist zum Glück abgeschafft worden.

Aber ich ziehe mich hier mal lieber zurück, mir wurde deutlich gemacht, das ich nicht erwünscht bin.
*********elle Frau
304 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******in78:
Früher gab es die Schuldfrage bei einer Scheidung, das ist zum Glück abgeschafft worden.

Aber ich ziehe mich hier mal lieber zurück, mir wurde deutlich gemacht, das ich nicht erwünscht bin.

Wenn sie das glauben bitte.

Ich äußere mich dazu nicht denn dann wird mir Intoleranz und mangelnde Selbstreflexion vorgeworfen.
****62 Frau
2.748 Beiträge
Zitat von *******in78:
Früher gab es die Schuldfrage bei einer Scheidung, das ist zum Glück abgeschafft worden.

Aber ich ziehe mich hier mal lieber zurück, mir wurde deutlich gemacht, das ich nicht erwünscht bin.

@*******in78
Wer hat das denn deutlich gemacht, dass du nicht erwünscht bist? Lesen kann ich davon nichts.
*******in78 Frau
4.379 Beiträge
Huch ich dachte, ich hätte den Beitrag noch löschen können.
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