Zitat von *********ariya:
„@****_75
Soweit ich weiß, ist es keine Straftat, wenn eine Frau nackt durch die Stadt läuft, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und wird auch nur bestraft, wenn Anzeige erstattet wird.
Anders bei Männern. Nackter Mann = Exhibitionist! Soviel zur Gleichberechtigung 😉
Eine kurze Aufklärung über die Gründe, warum das juristisch so gehandhabt wird, sinnvoll ist und nichts mit Gleichberechtigung zu tun hat: Das Gesetz berücksichtigt die Motivation.
Bei beiden Geschlechtern gilt Blankziehen als Belästigungsdelikt, bei Männern als Exhibitionismus mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft belegt, weil die Aktion vorsätzlich ein Erschrecken des Opfers verursachen soll, also eine negative Wirkung beabsichtigt, und das Opfer zusätzlich mit einem Machtgefälle und potenziellem körperlichen Übergriff konfrontiert wird. Hieraus zieht der Exhibitionist seine Erregung.
Bei Frauen, die blank ziehen, liegt dagegen nur die Erregung öffentlichen Ärgernisses vor, da der aggressive Unterton und das Gefährdungsmoment der Opfer in aller Regel komplett fehlt. Man erschrickt nunmal nicht und rennt schreiend weg, wenn einem eine blanke Brust entgegengehalten wird. Es ist damit auch keine Bedrohung intendiert, und das macht den Unterschied.
Natürlich können auch Frauen höher bestraft werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind - ich denke mal, ggü Kindern, als Beispiel.
Das hat also schon nachvollziehbare Gründe.