„Der TE hat erläutert, er möchte das eigene Grundstück während der Bauphase filmen.
Selbst wenn er nur das eigene Grundstück filmen will, bewegt er dafür ein Luftfahrzeug in den Luftraum, welcher unmittelbar über der allgemeinen Grenze des Bewuchses gilt. Eigenes Grundstück ist nur der Grund selbst, der Luftraum darüber nicht.
Hinzu kommt, dass jedes Fluggerät innerhalb kürzester Zeit auch den Luftraum über dem eigenen Grundstück verlassen kann und auch in fremde Grundstücke unerlaubte Einblicke erlangen kann.
Wer das nicht beachtet und auch die eindeutige Rechtslage nicht respektiert, der hat auch nicht verdient, für sein "ich möchte nur..." ernst genommen zu werden.
„Dafür reicht eine Mavic Mini, die du mit 249g ohne Drohnenführerschein fliegen darfst.
Nach geltendem Recht nur ab einem Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Das ist bei einer Baustelle nicht gegeben.
Wer näher an Menschen fliegen will (und auch Bauarbeiter gelten als Menschen) braucht einen richtigen "Drohnen-Führerschein" und Technik mit einem höheren Niveau an Ausfallsicherheit.