baendiger99:
Ich habe geputzt und Pizza gefahren im Studium. In den Semesterferien nur zusätzlich gearbeitet.
Oh, oh, hier wirds kriminell.
2 x 450 Euro bedeutet, du hast Steuern zu zahlen, weil du über der einkommensfreien Grenze bist.
Hast du das auch gemacht? Hast du auch die Versicherungsbeiträge damals ordentlich bezahlt, die dann fällig werden?
Bestimmt nicht, sonst hättest du nicht so viel gehabt. Das ist Schwarzarbeit!
Ich habe geschrieben, dass kriminelle Machenschaften bei mir nicht laufen!
§8 Satz 2 SGB IV:
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn [...] Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen. Wird beim Zusammenrechnen nach Satz 1 festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht nach § 37 des Zehnten Buches durch die Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 oder einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären.
3. nicht online guck, sondern spontan los geht und vor Ort fragt.
Du bist wohl ein Dorfbewohner. Da kannst du das so machen. Wir haben hier 90.000 Einwohner.
Willst du die alle abfragen?
Zudem ist sowas in größeren Städten unerwünscht. Man geht nicht einfach in irgendeine Firma oder einen Laden und fragt. Man macht zumindestens einen Termin und gibt vorher seine Unterlagen ab.
In welchem Assiviertel schaffst du den bitte?
ellesourit:
Und wer hindert Dich daran, Deinen Ausbildungs-/Studienort weiter weg zu wählen?
asservissement:
Man geht einfach mal davon aus, dass man ab ca. 20 ein festes Einkommen von statistischen 2000 Euro hat.
Dann kann man das so machen.
Ich habe kein festes Einkommen. Daher kann ich das nicht so machen.
Das wäre das Erste.
Das Zweite wäre, sich nebenbei eine Arbeit zu suchen.
Dies geht aber aus 2 gesetzlichen Gründen nicht.
1.
§8 BUrlG:
"Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."
Das bedeutet, wenn ich Urlaub hätte (egal ob Neben- oder Vollzeitjob) darf ich keine andere Arbeit ausüben, die Einkommen einbringt.
Ebenso darf ich laut juristischer Auskunft keine Tätigkeit ausüben, die "meine Erholung einschränken" könnte.
Ich weiß nicht, inwieweit Lehrveranstaltungen darunter fallen, da sie zwar kein Einkommen erzielen, aber dennoch die Erholung "stören" könnten (bitte seht das juristisch).
2.
§10 Satz 2 Abs. 4 SGB V:
Kinder sind versichert [...] ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
Das gleiche gilt auch bis 27 für das Kindergeld.
Daher darf ich juristisch gesehen kein eigenes Einkommen führen.
Das bringt sonst alles durcheinander.
Und für alle, die meinen ich würde hier nur faul herumsitzen.
Ich habe heute meine Kostenzusage für die Bildungsförderung erhalten.
Sowas gibts nur, wenn man sich mit Paragraphen auseinandersetzt und die Behörden entsprechend anschreibt. Auch sowas ist Arbeit, wenn auch unentlohnt für mein Einkommen, dafür habe ich was für die Zukunft.
Außerdem geht es hier in dem Thread nicht darum, wie ich ausziehe, oder warum ich es nicht tue (was ich mehrfach hier erklärt habe und jetzt auch noch mit Paragraphen), sondern darum, wie ich mit dem Problem mit meiner Mutter umgehe.
Ich habe euch gesagt, dass ein Auszug nur ein davonlaufen ist.