Gegenseitige Achtung oder sogar Bewunderung,
Einfühlungsvermögen, Rücksichtnahme und Gesprächsbereitschaft,
die Bereitschaft, den Partner an den eigenen Sorgen, Wünschen, Problemen, aber natürlich auch an den eigenen Erfolgserlebnissen teilhaben zu lassen,
die Bereitschaft, dem Partner zuzuhören, in angemessener Weise zu reagieren und ihm zur Seite zu stehen,
die Bereitschaft, den Partner unaufdringlich nach seinen Wünschen, Gefühlen, Problemen und Plänen zu fragen und mit ihm darüber zu sprechen,
die Bereitschaft, den Partner bei positiven Veränderungen (besseres Aussehen, beruflicher Erfolg etc.) zu loben und zu bewundern,
die Fähigkeit, den Partner auch dann immer wieder der eigenen Liebe mit Zeichen, Worten und Taten zu versichern, wenn keine positiven oder sogar negative Veränderungen eintreten,
die Fähigkeit, mit Kritik am Partner zurückhaltend umzugehen und sie in einer Form vorzubringen, die nicht verletzend wirkt,
der Verzicht darauf, Schwächen oder Ängste oder Zweifel, die einem der Partner selbst offenbart hat, bei Konflikten als "Munition" gegen ihn zu verwenden,
die Fähigkeit zur Selbstkritik und die Bereitschaft, Kritik nicht gleich als persönlichen Angriff zu werten, sondern den Sachverhalt unvoreingenommen zu prüfen, denn schließlich machen alle Menschen Fehler,
die Bereitschaft und Fähigkeit, Fehlverhalten des Partners zu verzeihen bzw. – bei schwerwiegenden Verstößen gegen die innerhalb der Partnerschaft stillschweigend geltenden oder explizit ausgehandelten Regeln – zu vergeben,
die Bereitschaft und Fähigkeit, eigenes Fehlverhalten einzugestehen und um Verzeihung / Vergebung zu bitten,
die Bereitschaft zu fairen Absprachen bei strittigen Punkten, strittiger Aufgabenverteilung und sonstigen Interessenskonflikten,
die Fähigkeit, diese Absprachen auch einzuhalten,
die Bereitschaft und Fähigkeit, die Schwächen, Macken und Schrullen des Partners zu akzeptieren und nicht zu versuchen, ihn zu ändern,
die Bereitschaft, dem anderen Freiräume zu lassen und nicht zu erwarten, dass man die einzige wichtige emotionale Bezugsperson für den Partner ist,
die Fähigkeit, sich selbst nicht ausschließlich über den Partner zu definieren, sondern sich eigene Interessen und eine eigene Privatsphäre zu bewahren,
gemeinsame Aktivitäten, die beiden Partnern Spaß machen / Freude bereiten und den Alltagstrott unterbrechen sowie ein "Auftanken" ermöglichen, z. B. gemeinsame Urlaubsreisen, Ausflüge, Restaurantbesuche, sonstige gemeinsame Freizeitaktivitäten,
die Bereitschaft und Fähigkeit, auch Schicksalsschläge und negative Entwicklungen wie chronische Krankheiten oder nachlassende sexuelle Attraktivität oder Potenz zu akzeptieren und damit umzugehen zu lernen,
Zärtlichkeit, Küsse und Berührungen – und zwar nicht nur im Bett.