Surfing
Auf´m Ärzte-Auftritt <ahbe ich mal hauptsächlich Mädchen gesehen, beim Auftritt von Iggy Pop habe ich selbigen singend auf der Mewnge gesehen und reichlich Leuten da oben an den Arsch gepackt.
Der Arsch ist nun mal de facto die Stelle, die bei der berühmten Kackstuhlhaltung durchhängt. Da hilft dann nur wieder hochdrücken, oder auch mal runterziehen. Und ich habe schon viele geile Frauenärsche hochgedrückt. Auch sind schon ein paar mal Frauen mit Brust unten rübergekommen. Die haben ishc oder wurden einfach gerollt. Da greift man da zu, wo es nötig ist. Aber auch weniger schöne Männerärsche.
Sich selbst zu bücken, damit man nichts damit zu tun hat, erachte ich für das dümmste, was geht. Wenn eine Person von da oben runtersegelt und vor deinen Füßen landet, musst du die schließlich auch wieder hochkreigen (und nicht nur selbst Frottage-bedingteinen hochkriengen).
Nach mehreren Musikfestivals habe ich mich mit Sanitätern und Arbeitern aus dem Graben unterhalten, die mir einhellig das bestätigten, was ich mir vorher schon dachte. Meistens sind es immer wieder die gleichen, die´s zum Sport erheben, viel über der Menge zu sein. Bei der dritten Ankunft im Graben plumpsen die auch schon mal in den Graben, weil die Graben-Roadies keine Lust auf ständig die gleiche Fratze haben, die auch noch mit dem Fuß zutritt. Jede Person, die sich über den Köpfen der anderen befindet, stellt ein akutes Sciherheitsrisiko dar. Ein Veilchen oder ein gebrochenes Schlüsselbein oder Hände können da ebenso Folge sein, wie Verletzungen im Nackenbereich(Kommt ein Surfer von hinten geflogen, sehe ich den oder die nicht und er sie oder es stellt für mich eine akute, aus dem Weg zu schaffende Gesundheitsbedrohung dar.
Glücklicherweise wurde das Crowdsurfen (selten handelt es sich um echtes Stage-Diven) auf fast allen mir bekannten Großveranstaltungen verboten. Das geht so weit, dass ich schon ein paar Bälger heulenderweise auf ´nem Zeltplatz vor dem Haupteingang getroffen habe, denen die Zutrittsberechtigung (Bändchen) entfernt wurde. Die hatten die AGB´s des Veranstalters UND explzite Hinweise im www einfach mal als für sich nicht geltend eingestuft.