Sorry
auch wenn ich jetzt etwas schreibe was Off-Topic ist aber die nachfolgende falsche Aussage kann und darf man hier nicht stehen lassen
Wenn die inneren Lippen einer Vulva auf Fotos zu sehen sind, erfüllt das den Tatbestand der Pornografie, daher werden leider sehr viele Lippen gnadenlos am Monitor beschnitten.
Das stimmt nicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH St 23,44; 37,55) hat den Begriff „Pornografie“ nach dem §184 STGB wie folgt definiert.
„Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“.
Unter „Pornografie“ versteht man die sexuellen Handlungen die einerseits ein wirkliches sexualbezogenes Geschehen abbilden oder andererseits auch die Darstellung eines fiktiven Geschehens erfassen.
Das Retuschieren der Bilder hat also andere Gründe die wir hier nicht weiter erörtern müssen.
Jetzt noch zum Thema:
Unsere Sie hat einen kleinen süßen Schmetterling
Mfg
mar_do