Ich bin ja ein Freund klarer Deffinitionen, daher glaube ich das zu selten Fremdworte in allgemeingültigen Werken nachgeschlagen werden.
Vor langer Zeit gab es mal einen Herrn Duden, der es nicht lassen wollte und viele Begrifflichkeiten zu erklären. Die Gesellschaft einigte sich darauf diese erklärdenden Deffinitionen anzuerkennen und das schon vor Ewigkeiten ...
Die AKT ist nicht anderes als die Abbildung eines menschlichen, nackten Körpers. Dabei ist es irrelevant ob nun nur ein Teil nackt ist und der Rest des Körpers durch Kleidung doder sonstige Stilmittel bedeckt.
PORNOGRAFIE sei dagegen die "anstößige" Abbildung des menschlichen Körpers, im Zusamenhang mit sexuellen Aktivitäten.
Was als "anstößig" zu bezeichnen ist entscheidet die Gesellschaft, die ja in ihrer Toleranz wandelbar ist. Da jedoch der mensch an sich anscheinend zu dumm ist sich zu einigen wird allgemeingültig die Pornografie durch Justitia geregelt. Demnach ist schon das Abbilden eines errigierten Gliedes Pornografie. Natürlich auch das Abbilden des Geschlechtaktes, oder alle anderen Bildnisse die den direkten Geschlechtsakt, in all seinen Facetten, zeigen.
Es kann also auch sein, das ein Foto eines Paares, welches sich intensiv mit Zungen im Gesicht vergnügt als Pornografie ausgelegt wird.
Wie dem auch sei, ich kann mit den Deffinitionen gut leben, da es mir wurscht ist wie mans nennt. Ausschlaggebend ist immer nur das Bild an sich. Und wenn jemand es schafft ein errigiertes Glied gekonnt im Bild festzuhalten, eine triefende Pussy oder gar einen Camshot ... alles egal, denn auf die Ausarbeitung und Präsentation kommt es an.
Denn nur was anstößig wirkt, ist dies auch ....
... meine bescheidene Meinung