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Vibratoren leider sehr kurzlebig...

Man muss kein Elektriker sein, um dies zu können, denn generell wird nichts an der Elektronik verändert, sondern, zum Beispie,l an der Fernbedienung, wird einfach das alte Kabel abgelötet und ein neues dran gelötet (an dem z.Bsp. das Vibroei dranhängt). Bei Elektro-Motoren ist es sowieso egal ob du + und - vertauscht, da sie ausschließlich die Drehrichtung bestimmen.
und ich
dachte es geht hier nicht um recycling sondern um kaputte toys und gewaehrleistung bzw. garantie.
ich hatte bei einigen auch das problem, da ich aber nicht immer alle gleichzeitig verwende und auch schon passierte, dass die batterie voll war und ich als ich es benutzen wollte feststellte, dass sie leer ist. schraube ich immer hinten den deckel ab. seitdem brauch ich nicht mehr so viel batterien.
grundsaetzlich wuerde ich bei billigen toys nicht reklamieren. aber bei 70 eur hat man vielleicht schon einen grund (jeder legt selbst fest wo teuer und billig ist.) ich hab noch nicht reklamiert bis jetzt.
*******hris Paar
99 Beiträge
Ganz wichtig ist es,
die Batterien nach Gebrauch rauszunehmen !!!!!
keine ahnung was ihr da treibt, mein sexspielzeug funktioniert alles seit dem ersten tag bis heute
****on Mann
7.104 Beiträge
keine ahnung was ihr da treibt, mein sexspielzeug funktioniert alles seit dem ersten tag bis heute

Naja...so einen echten Mann wirft auch so schnell nichts um *lol*



el_don.
naja ich hab noch keinem mann ne batterie in den arsch geschoben aber wäre mal ne idee.
Wieso kommt mir jetzt das alberne Duracell-Häschen in den Sinn?
****h30 Mann
543 Beiträge
hoiza schrieb:

kurzlebig kann man da wirklich nicht sagen. der eroscilator (ruth wertheimer) ist zwar teuflisch teuer, hat dafür ein extrem langes kabel, einen kräftigen motor und ist seit jahren morgendlich im einsatz (nein, nicht bei mir).
von der intimscheuerleiste magic wand rat ich eher ab. gibts eh nur in ami-land, benötigt wegen der differenten stromspannung zu euro-land einen umsetzer und haut rein, dass jede mumu streikt. dafür ist er allerdings unkaputtbar.


So weit ich weiß geht dieses Gerät auf die elektrische Zahnbürste zurück. Wenn man die Möglichkeit hat viele Stückzahlen einer elektr. Zahbürste über Jahrzehnte zu verkaufen um dann ein neues Produkt basierend darauf zu entwerfen, dann hat man eine Menge Vorteile um ein stabiles Gerät zu entwerfen.

Die Geschichte soll ja so laufen, dass der Erfinder der elektr. Zahnbürste, Philippe-G. Woog seinen Sohn in der Qualitätskontrolle einstellte, und dieser merkte, dass einige zurückgeschickte Zahnbürsten zum Masturbieren benutzt wurden. Dieser Teil der Geschichte erscheint mir etwas schwer zu glauben, obwohl am Geruch könnte man schon was merken, naja.

Jedenfalls hat Senior dann den Eroscillator erfunden, nachdem er schon 1954 die elektr. Zahnbürste erfunden hatte.

Patent für eine späte elektr. Zahnbürste von Woog (Motor)
http://www.google.com/patents/about?id=Rk4zAAAAEBAJ
Patent für den Eroscillator
http://www.google.com/patents?id=IGAlAAAAEBAJ


Der Photograph Ron Harris benutzt heute noch für seine Models elektr. Zahnbürsten mit entfernten Borsten von Broxodent(der Firma von Woog) in seinen Videos.

Ob nun Oszillation besser als Vibration ist weiß ich nicht, einige schwören ja darauf.
Können wir nur bestätigen.....
Kauft euch nen Nobra,dann habt ihr keine Probleme mehr

Aus eigener Erfahrung bestätigen wir gerne

*bravo* *diegroessten* NOBRA *diegroessten* *bravo*

LG v. cocochephe
*****ans Mann
55 Beiträge
Hightech Fehlanzeige
In einem Vibrator ist ein kleiner Motor (diese werden auch in Spielzeug für Kinder verwendet - Batteriebetriebene Autos usw.) auf dem ein kleines Gewicht so einseitig montiert wurde, dass es eine Unwucht erzeugt.
In Waschmaschinen sorgt die Technik dafür, dass solche Unwucht nicht vorkommt. Sonnst würde die Waschmaschine spätestens beim Schleudern durch die Gegend hüppeln.
Bei unseren Autos lassen wir die Reifen "Auswuchten" um ruhig und bequem zufahren.
Die aber beim Vibrator gewollte "Unwucht" ist ein Widerspruch. Diese Unwucht belastet den kleinen Spielzeugmotor, lässt ihn somit schneller verschleißen. Dadurch werden ältere öfter gebrauchte Vibratoren auch leider laut.

Batterien nach dem Gebrauch entfernen ist anzuraten. Die Geschwindigkeit des Motors und damit die Heftigkeit der Vibration werden durch einen Drehwiederstand geregelt. Auch dieser ist auch sehr einfach gebaut. Nun bedeutet aber keine Vibration leider nicht gleichzeitig auch kein Stromverbrauch.

Gesetzlich hat man einen Garantie- sowie Gewährleistungsanspruch. Auch bei Nonameprodukten aus China, selbst diese MÜSSEN die Händler umtauschen bzw. Reparieren. Von Händler darf man sich nicht einschüchtern lassen, als Händler sind sie verpflichtet, und wenn sie sich auf den Kopf stellen *ggg*

Die größte Hürde ist allerdings eure eigene Scham, welche euch zurück hält und dazu treibt das Ding lieber wegzuwerfen als zum Händler zu gehen. Da es viel der Nutzer/-innen so handhaben interessiert es die Hersteller auch nicht, ganz im Gegenteil, wenn immer neue gekauft werden nutzten diese noch billigere Komponenten, damit sie noch schneller kaputt gehen. Und der Absatz ist stetig vorhanden.

Das ist Sexspielzeug, das wird benutzt .Wenn man sich einen Vibrator für 70€ kauft, dann sollte man auf die falsch Scham verzichten und auf sein Recht bestehen. Im Laden wird euch dann keiner den Vorwurf machen wollen, das ihr das Sexspielzeug auch benutzt habt.

Also immer schön reklamieren und umtauschen.
****on Mann
7.104 Beiträge
Auch bei Nonameprodukten aus China, selbst diese MÜSSEN die Händler umtauschen bzw. Reparieren.

Im Worst-case aber nur innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf *achtung*.

Es sei denn, der Hersteller! gewährt eine längere Garantie. Bei Billig-Chinaprodukten eher unwahrscheinlich *zwinker*.



el_don.
Wenns über einen Händler läuft, sind ja dem seine AGBs ausschlaggebend. Und EIS wirbt ja z.B. mit 5 Jahren Garantie. In dem Fall wird es wohl er deren Problem sein, wenn der Hersteller ihnen dann keinen Ersatz liefert.
*****ans Mann
55 Beiträge
Kleingedruckte
Hallo el_don,

okay nicht immer, sicherlich werden da die eher kurzen 6 Mon. zur Anwendung kommen.
Ich finde aber auch davon sollte man sich nicht vom Versuch des Umtausches abhalten lassen.

Gruß Wilgans
****el1 Mann
206 Beiträge
Egal...
....welcher Hersteller, bei B.Uhse gibt es eine sehr sehr gute Kulanzregelung.
Das hängt natürlich auch ein wenig mit der Bereitschaft des jeweiligen Shopbetreibers zusammen.

Das hat nichts mit der Herkunft der Toys,Wäsche, DVD usw. zu tun.

LG
****un Paar
14.774 Beiträge
also weil wir u.a. vibratoren auch im sortiment unseres geschäfts führen mal kurz :

diese geräte gehören zu den elektro-kleinartikeln und haben eine garantiezeit von 2 jahren.
liegt die kaufquittung vor und es gibt einen berechtigten garantiegrund einfach das gerät zum geschäft/verkäufer in diesem falle geben und um reparatur bitten.
weil sich meistens eine solche reparatur nicht lohnt, gibt es gleich einen neuen als ersatz.
egal aus welchem hersteller-land dieses gerät kommt, die garantiebedingungen sind immer gleich.
kein geschäft/verkäufer hat die geräte direkt aus dem ausland bezogen. die lieferanten haben immer ihren sitz in europa und unterliegen auch den europäischen gesetzen.
Kann ich mir...
Wenns über einen Händler läuft, sind ja dem seine AGBs ausschlaggebend. Und EIS wirbt ja z.B. mit 5 Jahren Garantie. In dem Fall wird es wohl er deren Problem sein, wenn der Hersteller ihnen dann keinen Ersatz liefert.

beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Hersteller 5 Jahre Garantie gibt...zumal ein Produkt in diesem Sektor wohl kaum 5 Jahre in gleicher Ausführung gefertigt wird. Mit dem Umtausch dürfte es nach 2 Jahren schon äusserst eng werden. Denke, hier setzt man ebenfalls auf die Hemmschwelle...was zu funktionieren scheint. 5 Jahre Garantie auf Artikel dieser Art ist einfach unrealistisch...
****on Mann
7.104 Beiträge
egal aus welchem hersteller-land dieses gerät kommt, die garantiebedingungen sind immer gleich.

Ich widerspreche nur ungern, aber hier unterliegt ihr einem Irrtum.

Nach deutschem Schuldrecht gibt es keine gesetzliche Garantie sondern nur Gewährleistung.
Garantie ist immer eine freiwillige Herstellerleistung, Gewährleistung dagegen eine gesetzliche Vorgabe gegenüber dem Händler.

Wenn ein Hersteller/Importeur nur eine begrenzte Garantiezeit anbietet, hat man als Kunde nach 6 Monaten nur den Händler und sein kulantes Verhalten zur 'Rettung'.

Wie schon ein paarmal beschrieben muss der Käufer nach 6 Monaten nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. In der Praxis quasi unmöglich...

Sicherlich werden die meisten Hersteller sich der üblichen (aber nicht vorgeschriebenen) 2-jährigen Garantiefrist anschließen um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Um sicher zu gehen sollte man aber immer beim Kauf nachfragen, da man sonst nur in den ersten 6 Monaten eine wirkliche rechtliche Absicherung hat....solange der Händler nicht pleite geht *zwinker*.




el_don.
Auszug aus den AGBs von Eis:

Wir bieten Ihnen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung insgesamt 10 Jahre Garantie gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.


Sofern der Ersatz desselben Modells nicht mehr möglich ist, steht es uns frei, Ihnen in diesem Falle ein entsprechendes Folgemodell zu liefern.


Ich bin nur Laie, was so Produktrecht angeht, aber das klingt doch schon nach richtiger Garantie, oder?
****un Paar
14.774 Beiträge
garantie und gewährleistung - eben nachgelesen - sind verschiedene paar schuhe. dann ist es nach ablauf von 6 monaten kulanz.

also wir als seriöses geschäft geben mit rückendeckung unserer seriösen lieferanten eine frist von 2 jahren, schlusspunkt.
****on Mann
7.104 Beiträge
garantie und gewährleistung - eben nachgelesen - sind verschiedene paar schuhe. dann ist es nach ablauf von 6 monaten kulanz.

Das wollte ich so ausdrücken und genau genommen muss sich der Kunde dann auch an den Hersteller wenden und nicht mehr den Händler, aber das dürfte schwierig zu erklären sein *zwinker*.

Leider wird in diesem Bereich (sogar von Anwälten) viel Halb- und Unwissen verbreitet und die Verbraucher unnötig aufgestachelt...der Händler dann als Sündenbock für alles, daher der Einwurf.



el_don.
Stimmt...
Wir bieten Ihnen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung insgesamt 10 Jahre Garantie gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

allerdings wäre das für mich die letzte Konsequenz. Wenn ich nur unter solchen Bedingungen noch etwas verkaufen könnte, würde ich vorher die Hütte schliessen...
****un Paar
14.774 Beiträge
also wir brauchen unsere öhm hütte nicht schliessen, weil wir händlerverträge haben . unsere lieferanten wollen über uns seriöse geschäfte gern weiter ihre ware verkaufen, deswegen haben wir

1. relativ wenig reklamationen der verkauften ware.
2. können immer sofort die reklamierte ware an den lieferanten zurückschicken und bekommen sofort ersatz geliefert.
ist ein teil nicht mehr llieferbar gibt es entsprechend angebote für gleichwertige ware !!
****on Mann
7.104 Beiträge
Wir bieten Ihnen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung insgesamt 10 Jahre Garantie gemäß der nachfolgenden Bestimmungen. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

Schon die Formulierung dass diese Garantiezeit "mit Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist" erst einsetzt, zeigt dass hier etwas mit heißer Nadel gestrickt wurde.

Welchen Schutz hat denn der Kunde in der Gewährleistungsfrist nach 6 Monaten und bis Ablauf der 2 Jahre?? *hae*

Hier greift vielleicht die Herstellergarantie oder eben auch nicht...genau genommen müste man das defekte Gerät bis zum Ablauf der 2 Jahre liegen lassen und kann es dann erst als Garantiefall zu EIS einsenden...

Sinn macht das keinen *kopfklatsch*.


el_don.
****un Paar
14.774 Beiträge
also kunden kommen mit ihrer in online-shops gekauften ware zu uns ins geschäft und möchten reklamieren, was natürlich nicht geht. weil sie von onlinegeschäften immer wieder enttäuscht wurden.

die online-shops haben deshalb bei uns einen sehr schlechten ruf. eine reklamation wird erst nach langer wartezeit und nach mehrmaligen erinnerungen bearbeitet, so daß schnell mal 3 monate ins land gegangen sind. auch die versandkosten eines defekten gerätes bekommt der kunde dort nicht ersetzt.

bei sogen. dildo-fee´n ist das problem, daß nicht wenige damen diese tätigkeit nur einen kurzen zeitraum ausüben und dann nicht mehr auffindbar sind oder sich nicht mehr zuständig fühlen, wenn es ums reklamieren geht.
*****977 Mann
4.484 Beiträge
vileicht nutzt ihr die Sachen ja nur zu oft hintereinander

mir wurde auch gesagt bei meinem anzughosen dich dürfte die nur 1 mall die Woche tragen und restliche Woche muss sie dan wieder in den Schrank das die nicht von sonne ausgelblichen wird
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