also sorry mal,
nur weil der Gyn die Untersuchung vorschlägt, heißt das noch lange nicht, das dann bei der Erbringung der Leistung keine Bezahlung fällig würde.
Grundlose Untersuchung? Das ist immer relativ.
Oft findet der Arzt dann vielleicht etwas und ohne die Untersuchung??? Tja Pech gehabt.
Zwingend ist so eine Ultraschalluntersuchung aber auch nicht. Also handelt es sich um eine klassische IgEL Leistung deren Bezahlung natürlich dann auch fällig wird, wenn sie durchgeführt wurde.
Das darf sich die Patientin als mündige Kundin dann gerne selbst aussuchen.
Macht man beim Bäcker mit den Bröttchen ja schließlich auch oder?
Gruß
Brauchst Dich nicht zu entschuldigen
Ich meinte, ob der FA vorgeschlagen hat, einen Termin für einen zu machen, da Symtome vorliegen. (Ein Arzt sollte im Übrigen IgEL-Leistungen dann empfehlen, wenn er sie wirklich für sinnvoll hält, ggf. von ihnen abraten.)
Ein Ultraschall ist bei jungen Frauen keine Kassenleistung. Weder der über die Vagina noch der der Brust. Wenn aber Symptome da sind (Unterbauchschmerzen, Knötchen in der Brust) wird der durchgeführt. Diese Maßnahme wird dann als notwendig angesehen und ist dann keine Zusatzleistung. Genauso wie sich Dein Hausarzt bzw. ein Internist auch nicht die Lymphknoten oder andere Organe "einfach so" ansieht.
Einen Ultraschall im Rahmen der jährlichen Vorsorge (Frauen, die die Pille nehmen oder unter anderen Beschwerden leiden, gehen durchaus öfter zum FA) ist EINFACH SO nicht möglich. Wenn es der jeweilige FA trotzdem einfach macht, hat man halt Glück "mit seinem".
Wünscht es sich die Patientin, einen gemacht zu bekommen, obwohl sie nicht über Schmerzen klagt, die Tastuntersuchung nix Auffälliges zeigt und der Abstrich auch unauffällig ist, finde ich es durchaus legitim, das der FA Geld dafür verlangt.
Alles andere fände ich Abocke.