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Eure Erfahrungen: Kostenübernahme GaOP - übernimmt die KK?

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**********22020 Frau
48 Beiträge
Themenersteller 
Eure Erfahrungen: Kostenübernahme GaOP - übernimmt die KK?
Halli Hallo ihr Lieben :))

ich hätte da mal eine, auf dieser Plattform vielleicht eher ungewöhnlichere, Frage an euch, allerdings mag ich den üblichen Verdächtigen wie Juristen, Therapeuten, Gutachtern und meinen geliebten Mitarbeitern des MDK und meiner Krankenkasse davon aktuell nicht allzu viel mitteilen.

Und zwar schaut es bei mir momentan folgendermaßen aus: Rechtskraft TSG-Beschluss §§ 1 und 8 am 11.02.2020, Hormontherapie seit 25.02.2020, Indikationsstellung GaOP und MAP am 12.09.2020, Kostenübernahmeerklärung GaOP am 28.06.2021, Warteliste GaOP seit 28.06.2021, Kostenübernahmeerklärung MAP am 12.11.2021, Mamma-Augmentationsplastik am 21.12.2021. Inzwischen hat sich mein "Verlangen" bzw. Wunsch nach der GaOP innerhalb der letzten 6 Monate (nach Vorliegen der Kostenübernahme für die GaOP) doch sehr stark reduziert. Grundsätzlich komme ich mit meinem Penis inzwischen, auch in sexueller Hinsicht, sehr gut zurecht und habe diesbezüglich keinen Leidensdruck, was wohl insbesondere auf ein inzwischen gesundes Selbstwertgefühl und -bewusstsein zurückzuführen ist. Dazu kommt, dass ich mit meinem Penis ein voll funktionsfähiges Geschlechtsorgan habe, dass ich darüber hinaus durchaus auch als sehr ästhetisch bezeichnen würde. Allerdings kann ich mir mit einer Vagina auch schöneres vorstellen. Diesbezüglich würde das Eintreten der potentiellen Komplikationen der GaOP und deren Folgen (insbesondere Darmverletzung, Sensibilitätsverlust als auch Nekrosen) die Situation für mich allerdings tausendmal schlimmer machen im Vergleich zur jetzigen. Dazu kommt dass ich mir die GaOP im Gegensatz zum Penis selber ausgesucht hätte und somit auch selber Schuld an potentiellen Komplikationen oder einem ästhetisch unzufriedenstellendem Ergebnis wäre, womit ich einfach nicht leben könnte. Kurz gesagt ist für mich die Nutzen-Risiko-Analyse nicht eindeutig positiv genug um die GaOP durchführen zu lassen.

Meine Frage wäre nun, ob die Kostenübernahmeerklärung meiner Krankenkasse für die GaOP dadurch ihre Gültigkeit verliert und wie ich gegenüber der Krankenkasse die Nicht-Inanspruchnahme der genehmigten Leistung am besten "verkaufen" sollte um in einem eventuellen erneuten Antragsverfahren möglichst wenig Probleme zu bekommen. Habt ihr da eventuell ein paar Erfahrungswerte? Zitat aus der Kostenübernahmeerklärung: "Unsere Kostenzusage gilt bis Ihre Mitgliedschaft endet oder Ihre Leistungen ruhen." Allerdings ist nun ja eine - gegenüber dem Zeitpunkt des Antragsverfahrens - veränderte Situation dahingehend eingetreten, dass die notwendige Anspruchsvorraussetzung des Leidensdrucks entfallen ist. Dies läuft ja den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Krankenbehandlung aus §§ 12, 27 SGB V zu wieder. Wobei ich mich gerade auch frage, ob hier nicht auch alternativ völlig unabhängig von dem Vorliegen eines Leidensdrucks bzw. einer Erkrankung, auf der Anspruchsgrundlage der Behandlung einer Entstellung eine Leistungspflicht der GKV greifen könnte und dies im Fall der Fälle ein gangbarer Weg sein könnte...

Ach und noch etwas mal vollkommen Offtopic: Habt ihr eigentlich auch dieses Bedürfnis eure Kindheit und damit die geschlechtstypische Prägung, die wir nie erfahren haben, durch eine Art "Nachspielen der Kindheit" ein wenig nachzuholen? Mir fällt immer mehr auf, dass dies auch einer der meinem Little-Dasein zugrundeliegenden Faktoren ist.

LG Melina
Ich glaube, alle Genehmigungen von Kostenübernahmen durch die Krankenkasse sind auf einen Jahr befristet (vielleicht erkundigst Du Dich diesbezüglich genau bei der Krankenkasse oder dem Arzt).
Danach musst Du sowieso einen neuen Antrag stellen und das ganze Prozedere von vorne wiederholen.
Insofern kannst Du absagen, ohne gross zu begründen oder auf eine spätere Zeitpunkt verschieben und die Leistung innerhalb von einem Jahr in Anspruch nehmen.
Ich würde einfach sagen, dass ich eine Überlegungzeit noch brauche. Es sollte kein Problem sein.
**********_Noir Frau
1.113 Beiträge
Du kannst Deine Kostenzusage problemlos bei der Krankenkasse verlängern.
Einfach da anrufen und Bescheid geben.
Innerhalb weniger Tage hast Du dann eine verlängerte Kostenzusage.
Es kann dafür ganz profane Gründe geben. Zum Beispiel eine lange Warteliste beim Arzt.
Das Du unsicher bist und warten willst, ist im Übrigen auch vollkommen ligitim.
Du hast so gesehen nur einen Versuch.
****tb Frau
51.535 Beiträge
JOY-Team 
Das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt eine Online-Rechtsberatung in konkreten Fällen. Hier kann es also nur um eine hypothetische Betrachtung gehen *zwinker*

Zitat von **********22020:
Zitat aus der Kostenübernahmeerklärung: "Unsere Kostenzusage gilt bis Ihre Mitgliedschaft endet oder Ihre Leistungen ruhen."

Bedeutet: Wenn du von deinem Krankenkassen-Wahlrecht Gebrauch machst oder - sofern du freiwillig versichert bist - die Beitragszahlung länger als 2 Monate einstellt, erlischt die Kostenzusage. Solange dein Leidensdruck anhält, ist die Indikation gegeben und du kannst den Antrag erneut stellen.

Die Entscheidung für oder gegen eine OP solltest du gemeinsam mit deinen Ärzten und Behandlern treffen. Wenn du für deine Entscheidung noch mehr Zeit brauchst, sprich mit deiner Krankenkasse und rechne mit einer Zusage der Verlängerung.

Alles Gute für dich *blume*
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**********22020 Frau
48 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank euch dreien :)) Dass die Kostenübernahmeerklärungen generell auf ein Jahr befristet sind ist mir tatsächlich neu, insbesondere da mir bisher keine entsprechenden Normen im SGB V bekannt sind und meine Krankenkasse auf dem Bescheid, abgesehen von dem obigen Zitat, dahingehend keine Aussagen getroffen hat. Aber das hört sich doch soweit schon einmal alles ganz gut an, dass man sich dahingehend zumindest keine allzu großen Gedanken machen muss. :))

@**********_Noir und @****tb:In meiner Entscheidung die OP nicht durchführen zu lassen bin ich mir sogar ziemlich sicher, ich denke halt nur daran wie ich diese Entscheidung meiner Krankenkasse verkaufen kann um mir selber möglichst wenig Steine in den Weg zu legen, falls sich meine Entscheidung irgendwann in den nächsten Jahrzehnten doch mal ändern sollte. :))
@**********22020

Sorry, falls meine Infos nicht ganz korrekt sind.

Ich denke es, weil ich mehrmals bei der Krankenkasse Leistungen in Anspruch genommen habe, die nicht unter den "Standardprogramm" fielen.
Es waren solche, wo immer ein Gutachter einbezogen wurde. Ich glaube das betrifft deinen Fall auch.
In die Zusage auf Kostenübernahme war nirgendwo einen Frist festgelegt, allerdings wurde ich von dem Arzt darüber informiert, dass in gewissen Abständen immer wieder von der Krankenkasse einen neuen Gutachten verlangt wird, um zu überprüfen, ob die Indikationen für die Notwendigkeit der Therapie oder der Behandlung weiterhin bestehen.

Deswegen denke ich nicht, dass eine Zusage für eine Behandlung, die über längere Zeit abgebrochen wurde, nach "Jahrzehnten" immer noch gültig ist .
Wie gesagt, frag lieber nach.
Alles Gute.
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**********22020 Frau
48 Beiträge
Themenersteller 
Japs das lief bei mir auch nicht anders... Selbst um auszurechnen, dass Differenz der im Arztbrief angegebenen Brust- und Unterbrustumfänge bei Weitem kein A-Cup erreichen, wurde der MDK hinzugezogen, obgleich die Krankenkasse von Vornherein mitgeteilt hatte dass diese nach einer BSG Entscheidung das alleinige Merkmal zur Indikationsstellung sind... Es wurde einfach gnadenlos alles an den MDK weitergereicht, nur den Rechtsstreit vor dem Sozialgericht, den sie letztlich verloren haben konnten sie nicht den MDK bearbeiten lassen. *rotfl* *rotfl*

Ahh okiii, wie gesagt Dankeschööön :))
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