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Bad Dragon Lieferung abgelehnt

********aask Mann
4 Beiträge
Themenersteller 
Bad Dragon Lieferung abgelehnt
Also, erst mal hallo an jeden der diesen Beitrag liest.

Ich habe ein Problem… Ich habe vor circa 2-3 Monate ein Paket von Bad dragon bestellt aber als es ankommen sollte habe ich es bei meinem Paketdienst abgelehnt damit es wieder zurückgesendet wird und ich mein Geld wieder zurückbekomme. Der Grund für dass zurücksenden hat damit zu tun dass ich kein Interesse mehr an diesem Produkt hatte und es mit auch leider im Nachhinein zu teuer war.
Circa ein Monat nach dem zurücksenden habe ich noch immer kein Geld zurückbekommen… habe daraufhin mal den Support angeschrieben doch der kam nur mit einer nicht aussagekräftigen Antwort ohne richtigen Innhalt.

Bis heute habe ich immer noch nichts bekommen und stehe jetzt ohne einem Großen Dildo da und circa 300€ weniger in der Tasche *snief*

Habt ihr mit einer Ablehnung von bad dragon Produkten Erfahrung und könnt mir vielleicht weiterhelfen?

Ich danke jedem über eine konstruktive Antwort :)))
****tb Frau
51.535 Beiträge
JOY-Team 
Die Verkaufsbedingungen von BD sehen diese Option der Ablehnung nicht vor. Vermutlich hat dein Paket den Paketdienstleister noch nicht wieder gen USA verlassen, da dieser die Zollgebühren für dich verauslagt.

LG xxxotb
****a56 Frau
2.686 Beiträge
Kann xxxotb nur zustimmen, hast du schonmal die AGB durchgelesen?

medea
*****alS
7.393 Beiträge
Zitat von ********aask:
Ich habe vor circa 2-3 Monate ein Paket von Bad dragon bestellt aber als es ankommen sollte habe ich es bei meinem Paketdienst abgelehnt damit es wieder zurückgesendet wird und ich mein Geld wieder zurückbekomme. Der Grund für dass zurücksenden hat damit zu tun dass ich kein Interesse mehr an diesem Produkt hatte und es mit auch leider im Nachhinein zu teuer war.

Sorry, aber so funktioniert Rückgabe nicht. Du hast beim Kauf einen Vertrag abgeschlossen. Du bezahlst, und bekommst dafür Ware. Der Vertrag ist bindend. Sofern dir der Verkäufer nicht extra ein Recht eingeräumt hat, vom Vertrag zurück zu treten, ist der auch erstmal endgültig.
Bereust du den Vertragsabschluss, ist das zunächst dein Problem. Einfach die Ware nicht anzunehmen, verpflichtet den Verkäufer nicht, dein Geld zurück zu zahlen.
******s_X Mann
1.065 Beiträge
Annahme verweigert ist kein Rücktritt vom Vertrag.

Entweder vor Auslieferung (Versand beim Verkaufer) die ordentliche Kündigung oder falls von den AGB des Verkaüfers vorgesehen Rücksendung des Vertragsbestandteil.

In diesem Fall hat der Verkäufer sein Vertragsumfang voll erfüllt und Anrecht auf sein Geld.

Du selbst hast die Ware nicht angenommen und bist dadurch eben nicht vom Vertrag zurückgetreten.

Sogar ein deutsches Gericht wird dir sagen Du kanns nur auf die Kulanz von BD hoffen, das Sie Geld zurücküberweisen.
********aask Mann
4 Beiträge
Themenersteller 
Ohh, Habe mir die AGB‘s vorher nicht durchgelesen, dummer Fehler von mir *snief*
Also zusammengefasst habe ich mir jetzt selber die Ware und das Geld entnommen perfekt haha *ggg*

Na dann bleibt mir wohl keine andere Wahl als darauf zu warten was BD mir auf meine E-mail antwortet.
Vielleicht sind die ja so nachsichtig und überweisen mir das Geld zurück.

Danke an euch für die schnellen Antworten *g*
*****alS
7.393 Beiträge
Alternativvorschlag: kontakttiere den Transportdienstleister (DHL?) und frage, wo das Paket ist. Eventuell können die es einfach erneut zustellen.
******_09 Mann
35 Beiträge
Es gibt da zwei Seiten.
Die Verweigerung der Annahme war nicht besonders clever ohne in den Bedingungen nachzusehen wie Du von Deinem Recht des Rücktritts Gebrauch machen kannst.
Denn zunächst einmal gilt für Dich als Verbraucher deutsches Recht und das besagt Du kannst im Falle des "Fernabsatzes" (also Versender,...) 14 Tage lang vom Kauf zurücktreten und das ohne Angabe von Gründen. Einschränkungen gelten bei verderblicher Ware und bei extra für Dich nach Deinen Wünschen hergestellten Produkten.
Es ist dabei unerheblich wo der Geschäftssitz des Versenders ist, dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB ausschließen.
Du hast ggf. das Problem das durchzusetzen, weil der Verkäufer in den USA sitzt.
Soweit das Rechtliche.
Wenn Du Dir auf der Homepage mal durchliest was da zu Retouren steht, sieht es allerdings so aus, als hast Du gute Karten. Es wird ein Rückgaberecht eingeräumt, allerdings mit 20% Abschlag. Kann halt sein, dass das Paket noch nicht wieder in den USA ist.

Noch eins - wenn man sich vorher überlegt ob einem ein Produkt das Geld wert ist, wird dieser Quatsch mit hin und herschicken weniger. Vor allem kannst Du nicht einmal wissen ob das Produkt sein Geld wert ist, Du hattest es ja nicht mal ausgepackt.

Nach "Hilfe" muss auch Kritik erlaubt sein.
*****alS
7.393 Beiträge
Zitat von ******_09:
Denn zunächst einmal gilt für Dich als Verbraucher deutsches Recht und das besagt Du kannst im Falle des "Fernabsatzes" (also Versender,...) 14 Tage lang vom Kauf zurücktreten [...]
Wenn Du Dir auf der Homepage mal durchliest was da zu Retouren steht, sieht es allerdings so aus, als hast Du gute Karten. Es wird ein Rückgaberecht eingeräumt,

Ablehnen des Pakets ist aber Weder ein Rücktritt, noch eine Rückgabe. Der Vertrag ist noch nicht einmal komplett abgeschlossen, bevor die Ware nicht zugestellt ist.

Es lässt sich sicher klären - aber annehmen und dann ganz normal eine Retoure abzuwickeln wäre vermutlich cleverer gewesen.
********aask Mann
4 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe heute bei UPS angerufen und die haben gemeint dass es wieder zurück zum Absender gesendet wurde.
Also werde ich mal abwarten und mit BD in Kontakt bleiben, ich vermute dass es noch etwas dauern könnte bis es angekommen ist und bezüglich der Rückerstattung habe ich von BD eine Mail bekommen dass sie es sobald es noch nicht geöffnet wurde mir rückerstatten wird, wie *wizard_06 auch gesagt hat mit den 20% Abschlag. Sieht also im großen und ganze schon mal gut für mich aus *g*

Und ja ich weiß es war extrem dumm von mir es einfach abzulehnen… dieser Fehler passiert mir dafür nie wieder *zwinker*

Nochmals danke für eure Hilfe und schnelle Rückmeldung, da hat sich es doch sehr gelohnt mir einen account auf dieser Seite anzulegen *g*
******_wi Paar
8.235 Beiträge
Das Fernabsatzgesetz gilt nur innerhalb der EU. Wenn der US-Verkäufer als Gerichtssitz die USA vorgibt, greift das Recht nicht für den EU-Verbraucher.

Angesichts des teuren Versands (und Rückversands!) sind 20% Abzug absolut fair. Schließlich hast du nur Arbeit verursacht.

Daher kann es durchaus sein, dass die ursprünglichen Versandkosten, die Kosten für den Rückversand (UPS macht das nicht aus Liebe zu dir kostenfrei) und Zollgebühren abgezogen werden, bevor weitere 20% abgezogen werden.

Zoll: Wenn das Paket bereits den österreichischen Zoll passiert hat, ist es fraglich, ob UPS die Erstattung beantragt und erhalten hat. Ebenso, wie das auf der anderen Seite in Bezug auf die Rückeinführung behandelt wird. Da kann es also weitere Reibungsverluste geben. Entfällt natürlich, wenn aus einem Lager in der EU verschickt wurde.
********aask Mann
4 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******_wi:
Angesichts des teuren Versands (und Rückversands!) sind 20% Abzug absolut fair. Schließlich hast du nur Arbeit verursacht.

Daher kann es durchaus sein, dass die ursprünglichen Versandkosten, die Kosten für den Rückversand (UPS macht das nicht aus Liebe zu dir kostenfrei) und Zollgebühren abgezogen werden, bevor weitere 20% abgezogen werden.

Würde es absolut ok finden wenn 20% oder auch mehr abgezogen werden wie du auch gesagt hast habe ich nur Arbeit verursacht, in der Hinsicht sehe ich es absolut ein für die Zollgebühren und Versandkosten aufzukommen.
Hätte es auch nachvollziehen können wenn sie es nicht annehmen und mich einfach im dunkeln stehen lassen würden.
Profilbild
**********RAGON
16 Beiträge
Was auch kaum jemand weiss:

selbst die echt happigen PayPal-Gebühren (wie auch bei Stripe & Co. für Kreditkarten), welche bei Auslandsverkäufen gleich nochmals höher sind, werden in solchen Fällen dem Verkäufer nicht zurückerstattet.
Nicht einmal, wenn sich der Kunde bereits vor Versand entschliesst, den gekauften Artikel nicht zu wollen und man ihm den Kauf zurückerstattet *schock*
*****ina Frau
8.961 Beiträge
Warum auch?

Der Zahlungsdienstleister hat seine Leistung doch erbracht...
Profilbild
**********RAGON
16 Beiträge
Ja, das mag ein berechtigter Aspekt sein, es ging mir auch mehr darum zu erwähnen, dass sich die Kunden all' dieser Kosten nicht bewusst sind, welche dem Verkäufer in solchen Fällen entstehen. Vom Handling der Rückläufer und dem Umverpacken etc. ganz zu schweigen....
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