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Okay, soweit habe ich verstanden. Das ist ja auch ein übersichtlicher Rahmen, was mit den Fotos passiert. Und für derlei Projekte ... würde ich auch meist mitgehen.
Darf ein Fotograf diese Fotos aber auch weiter verkaufen z.B. auf einer Bilderplattform? Gebe ich also alle Rechte ab?
*******ress Frau
1.005 Beiträge
Ja, prinzipiell schon. Es sei denn, ihr vereinbart vertraglich etwas anderes.
Der Fotograf
*********jects Mann
439 Beiträge
In der Regel wird in einem tfp Vertrag die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen, ist aber natürlich verhandelbar.
Aus einem regulären tfp Shooting Bilder zu verkaufen fände ich extrem fragwürdig.
*******pser Mann
64.695 Beiträge
In der Regel sind alle Bilder die im Rahmen eines TFP Shooting gemacht werden für die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.

In Einzelfällen kann im Vertrag geregelt werden ob und zu welchen Konditionen Bilder kommerziell vermarktet werden dürfen.

Hier ist das beiderseitige Einverständnis in schriftlicher Form erforderlich. Die entsprechenden Zahlungen (auch prozentual) sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.

Grundsätzlich würde ich kein Shooting ohne Vertrag machen auch dann nicht wenn ich mit den entsprechenden Personen eng befreundet wäre.
*******nic Mann
388 Beiträge
Hallo Constance, hallo Commandress,

Zitat von ******nce:
Darf ein Fotograf diese Fotos aber auch weiter verkaufen z.B. auf einer Bilderplattform? Gebe ich also alle Rechte ab?
Zitat von *******ress:
Ja, prinzipiell schon. Es sei denn, ihr vereinbart vertraglich etwas anderes.

Nee, andersrum wird ein Schuh draus: Du (Constance) gibst natürlich nicht automatisch alle Rechte ab, und Du (Commandress) hast nicht in der Regel automatisch alle Rechte.
In einem Vertrag wird vereinbart, wer was hinterher darf. Und wenn nichts dasteht, darf man es auch nicht.

Und wenn es - gerade bei TFP, bei dem der/die Fotografierte nur ein paar Bilder ausgedruckt in die Hand bekommt, der/die Fotografierende aber eine kommerzielle Verwertung (Ausstellung, Buchprojekt usw., selbst weitreichende Werbung auf der Webseite) mit diesen Bildern vornimmt - zu einem deutlichen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt, sind diese Vereinbarungen in ständiger Rechtssprechung mit großer Wahrscheinlichkeit angreifbar, Zitat: Ein solches Missverhältnis nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn die Wertdifferenz bei 100 % liegt (vgl https://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis#Deutschland).
Abgesehen davon finde ich es auch ziemlich unanständig, wenn man absichtlich unbalancierte Vereinbarungen anstrebt.
Als Fotografierender habe ich immer abgemacht, daß der/die Fotografierte dasselbe mit den Bildern machen konnte wie ich bzw. eine (nachträgliche) Beteiligung erfolgte.

Viele Grüße,
Thomas
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