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Heimlich gefilmt und online gestellt - wie damit umgehen?

*****016 Frau
1.723 Beiträge
@*******r93

Entschuldige aber hier geht es nicht um Demütigen oder Ähnliches sondern:

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. ... So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Außerdem kommt noch die Veröffentlichung dazu.
Das gibt ein dickes Strafverfahren.
*******r93 Mann
184 Beiträge
Die TE fühlt sich gedemütigt, dass hat sie selbst geschrieben, Außerdem ist das psychologische Prinzip dahinter die Demütigung, als das was dich psychisch daran kaputt machen kann und das ist mir wichtiger als Gesetze, die wurden schon genannt. @*****016
Außerdem sollte man bei sowas on Topic bleiben, wenn du das also Weiterdiskutieren willst, dann bitte woanders (pm, eigener Thread, etc).
*******r93 Mann
184 Beiträge
Zitat von ******ech:


Die Opfer solcher Veröffentlichungen sind Abschaum, weil sie es schlimm finden heimlich gefilmt und ohne ihr Wissen öffentlich so gezeigt zu werden?
Der der es gegen den Willen einer anderen Person veröffentlicht ist Abschaum. Wenn jemand das schlimm findet, wenn Menschen sich beim Sex filmen ist meine Erachtens nach auch Abschaum.
Das ist weniger kafkaest.
*********rin87 Frau
934 Beiträge
Ich kann dich da sehr gut verstehen, da ich sowas leider auch erleben musste.
Der Unterschied ist, dass ich wusste gefilmt zu werden.
Klar sagen jetzt sicherlich einige ja dann selbst schuld usw, ich habe dem Mann aber vertraut und erst nach mehreren Treffen mal ein bisschen gefilmt. Hinzu kommt, dass er Polizist ist und ich ihm daher sowas noch weniger zugetraut habe.
Besonders schlimm fand ich es von einem anderen Mann auf dieses Video angesprochen worden zu sein.
Ich dachte ich höre nicht richtig als ich darauf aufmerksam gemacht wurde.
Er hat sich zwar 100 mal bei mir entschuldigt und das Video sofort gelöscht, aber ich hab mich trotzdem ziemlich scheisse gefühlt.
******_wi Paar
8.249 Beiträge
Zitat von *********rin87:
Ich kann dich da sehr gut verstehen, da ich sowas leider auch erleben musste.
Der Unterschied ist, dass ich wusste gefilmt zu werden.
Klar sagen jetzt sicherlich einige ja dann selbst schuld usw, ich habe dem Mann aber vertraut und erst nach mehreren Treffen mal ein bisschen gefilmt. Hinzu kommt, dass er Polizist ist und ich ihm daher sowas noch weniger zugetraut habe.
Besonders schlimm fand ich es von einem anderen Mann auf dieses Video angesprochen worden zu sein.
Ich dachte ich höre nicht richtig als ich darauf aufmerksam gemacht wurde.
Er hat sich zwar 100 mal bei mir entschuldigt und das Video sofort gelöscht, aber ich hab mich trotzdem ziemlich scheisse gefühlt.

Der hat sie doch nicht alle. Er weiß ganz genau, dass das illegal ist und ihn nebenbei seinen Job kosten kann. Und was macht ein gefallener Polizist nach seinem Rauswurf? Da geht nur noch schlecht bezahlte Security. Wie kann er das tun, ohne ganz sicher zu sein, dass du nichts dagegen hast?
*********rin87 Frau
934 Beiträge
@******_wi
Meine Vermutung ist, dass er "beleidigt" war weil ich ihm kurz vorher gesagt habe, dass ich jemanden kennengelernt habe und ich mich nur mit ihm treffen möchte.
Er meinte das wäre nicht der Grund und er hätte einfach geglaubt ich würde es nicht so schlimm finden weil ich ja schließlich eine Augenbinde tragen würde.
Das war schon echt sehr heftig für mich
******_wi Paar
8.249 Beiträge
Er kann froh sein, dass du das nicht angezeigt hast. An seiner Stelle würde ich bis zur Verjährung bibbern.
******tee Mann
640 Beiträge
@******ech

Natürlich verunsichert das Enorm, aber es ist so. Wenn nur ein geringer Zweifel daran aufkommt, wirdes ein spezialisierte Rechtsanwalt umdrehen und eine "Verleumdung seines Mandanten "daraus machen.

Ein Link zum Verläumdungstatbestand wurde ja bereits gepostet.

Der Rat einer Vorrednerin, sich einen Fachanwalt zu nehmen, ist hier genau richtig....
******_wi Paar
8.249 Beiträge
Zitat von ******tee:
@******ech

Natürlich verunsichert das Enorm, aber es ist so. Wenn nur ein geringer Zweifel daran aufkommt, wirdes ein spezialisierte Rechtsanwalt umdrehen und eine "Verleumdung seines Mandanten "daraus machen.

Ein Link zum Verläumdungstatbestand wurde ja bereits gepostet.

Der Rat einer Vorrednerin, sich einen Fachanwalt zu nehmen, ist hier genau richtig....

Verleumdung greift nur bei unbewiesener öffentlich gemachter Äußerungen von unzutreffenden oder unbewiesenen Behauptungen, insbesondere Fehlverhalten. Nicht jedoch bei Anzeige von unbewiesenen Behauptungen krimineller Handlungen, solange man nicht weiß, dass sie nicht zutreffen.
******tee Mann
640 Beiträge
Ja, aber eine Anzeige die man nicht beweisen kann ist auch strafbar.
*********rin87 Frau
934 Beiträge
@******tee
Ich würde mich sehr wundern wenn man nicht nachvollziehen könnte von welcher IP das Video hochgeladen wurde.
Das Problem für das Opfer ist die Beweislage. Man könnte einen Anwalt nehmen, viel Geld investieren und muss sich trotz der Schamverletzung noch wochenlang rumstreiten. Die Gerichte sind zur Zeit total überlastet. Da braucht man einen langen Atem.

Das folgende hört sich jetzt hart an, ist aber oft Realität. Ich möchte die TE auch nicht verletzen, bitte nicht persönlich nehmen.

Er, der Täter sagt vielleicht folgendes: Sie hat gewollt, das ich sie filme und weil sie darauf steht, wenn sie andere sehen, sollte ich das Video ins Netz stellen.

Sorry, bei so einer Aussage schluckt man erstmal. Aber wenn jemand schon das mit dem Video macht, dann ist ihm auch das zuzutrauen.

Sicherlich läßt sich die IP-Adresse rausfinden, aber wenn nur einer eine Kopie gemacht hat, bleibt das Video für immer im Netz. Es gibt Firmen, die machen mit Auftrag Löschungen im Internet. Kostet aber auch und muss wahrscheinlich richterlich begründet werden.

Die einzige Sicherheit die man hat, ist die, beim Sex keine Videos von sich machen lassen.
*********rin87 Frau
934 Beiträge
@**********effel
Hier ist ja das Problem, dass sie ohne ihr Wissen gefilmt wurde *snief*
Zitat von *********rin87:
@**********effel
Hier ist ja das Problem, dass sie ohne ihr Wissen gefilmt wurde :-(

Mein Beitrag war auch mehr allgemein gehalten. Ich mache der TE keinen Vorwurf, das was ihr passiert ist schlimm, ein absoluter Vertrauensbruch.

So oder so, beweise das mal als Opfer. Wenn man keine Zeugen hat, wird es verdammt schwer.
*******iron Mann
8.707 Beiträge
JOY-Angels 
Heimlich gefilmt und online gestellt - wie damit umgehen?
Hallo zusammen,
Hallo.
habt ihr es schon mal erlebt, dass ein Date euch heimlich photographiert oder gefilmt hat und es anschließend online gestellt hat?
Nein Das habe ich noch nicht erlebt.

Wir haben im Vorfeld darüber gesprochen und ich habe klar und deutlich gesagt, dass das ein absolutes Tabu für mich ist.
Ja das ist gut das du das gesagt hast.


Ich fand ein öffentliches Video von mir auf dem ich eine Augenmaske trage und nicht mitbekommen habe, dass ich gefilmt worden bin.
Die Videos hat er nach meiner Aufforderung gelöscht.
Das finde ich einen absoluten Vertrauensbruch. Schweinerei hoch drei!
Gut das er das Gelöscht hat.

Trotzdem: Ich fühle mich so unfassbar gedemütigt und hintergangen.
Ja das kann ich mir Vorstellen das würde mir ganz genauso gehen.
Gönne dir eine Pause, komme erst einmal zur Ruhe und finde Deine Mitte,
bis du wieder vertrauen zu fremden fassen kannst.

Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrung gemacht und wie seid ihr mit so einem derartigen Vertrauensmissbrauch umgegangen?
Nein so nicht aber ich bin auch hintergangen worden das im Prinzip
wie Schlussmachen mit Fieseren Mitteln.


Das es mit ihm beendet ist liegt auf der Hand.
Na davon geh ich mal aus, ansonsten hätte ich dir das empfohlen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Aber gern doch ich hoffe das du Irgend wann wieder Vertrauen fassen kannst

Hinweis vom Mod-Team:
Bitte achtet darauf, dass der Fokus des Themas auf den Umgang mit der Situation liegen muss. Was kann man tun, was ist hilfreich, um sich besser zu fühlen?

*******_nw Frau
7.610 Beiträge
Zitat von **********effel:
So oder so, beweise das mal als Opfer. Wenn man keine Zeugen hat, wird es verdammt schwer.

Ja, das ist schwer. Eines der Hauptprobleme warum die Verurteilungsquote bei Sexualstraftaten so erbärmlich ist. Und die Demütigung die damit einher geht dass man die Straftat nicht beweisen ann und der Täter gefühlt ein zweites Mal triumphiert ist alles andere als leicht zu ertragen.

Und dennoch ist es empfehlenswert, trotzdem anzuzeigen. Selbst wenn die Anzeige erfolglos bleibt, wenn derjenige solches mehrfach durchzieht kann irgendwann das Vorliegen mehrerer gleichlautender Anzeigen den Ausschag für eine Verurteilung geben.
******ech Frau
541 Beiträge
Zitat von **********effel:

Er, der Täter sagt vielleicht folgendes: Sie hat gewollt, das ich sie filme und weil sie darauf steht, wenn sie andere sehen, sollte ich das Video ins Netz stellen.

Und genau das wird er belegen müssen! Da reicht es nicht zu sagen, dass man das im Gespräch geklärt hätte... höhö.... Da sollte er schon Chatverläufe oä mit klaren Aussagen vorweisen können. Evt hat er im Video ja vorab gefragt und ihre Aussage gefilmt. Kann er seine Aussage nicht belegen, gibt es schlicht keine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Materials.

@TE Vielleicht gibt es Selbsthilfegruppen zu diesem Thematik, wo du dich mit anderen Betroffenen austauschen kannst. Wird sicher ein langer Weg, wieder vertrauen zu können...
Dann steht aber Aussage gegen Aussage. Ich weiß, es ist ein fürchterliches Dilemma. Und nach Aussage der TE hat er das Video ja zwischenzeitlich gelöscht.

Moralisch hat er richtig Mist gebaut, aber ob er dafür rechtlich auch zur Verantwortung gezogen werden kann?

Selbsthilfegruppen oder Ansprechpartner sollte es geben. Gibt es ja auch, wenn in der Schule gemoppt wird und Videos hoch geladen werden.

siehe auch hier → https://irights.info/artikel/cyber-mobbing-gegenmassnahmen/28563

unter "Die Bilderflut im Netz" zweiter Absatz
Zitat von *****016:
@*******r93

Entschuldige aber hier geht es nicht um Demütigen oder Ähnliches sondern:

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. ... So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Außerdem kommt noch die Veröffentlichung dazu.
Das gibt ein dickes Strafverfahren.

Genau darum geht es hier. Das mit dem Demütigen ist tatsächlich etwas was so empfunden wird und strafrechtlich hier nicht relevant. Auch wenn es natürlich furchtbar ist, was hier passiert ist. Rein rechtlich hat das auch nichts mit Verleumdung oder Verbreitung falscher Tatschen zu tun, sondern mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lt. §201a StGB. Und ja, ich würde auch empfehlen das anzuzeigen. Ich vermute, daß die TE weder die einzige noch die erste ist, bei der der Täter entsprechende Veröffentlichungen vorgenommen hat. Und auch hier die Empfehlung einen Fachanwalt zu konsultieren um mögliche Kopien der Veröffentlichung aus dem Verkehr zu ziehen. Wer weiß, wie oft das schon runter geladen wurde. Von Selbstjustiz würde ich abraten, da gerät man selbst zu leicht mit dem Gesetz in Konflikt. Und dafür gibt es das Recht bei uns.

Für die Zukunft würde ich auch vorsichtiger bei privaten Treffen sein. Bei Unbekannten Menschen am besten im Club oder zur Not in angemieteten Räumlichkeiten, die man auch erst zusammen betritt. Und selbst da weiß man nicht, was sich so in Taschen verbirgt oder wo das Handy aufnimmt. Ich wäre da auch sehr vorsichtig.

Dir liebe TE alles Gute um das zu Verarbeiten und dem Täter das weitere Handwerk zu legen.

Die Sub
von Soulfire
*******fter Mann
1.313 Beiträge
Eine etwas andere Situation, aber rechtlich durchaus vergleichbar.
Es hat mal jemand einschlägig Vorbestraftes ungefragter Weise Fotos meiner Kinder im www veröffentlicht. Ich habe zunächst die Beweise "gesichert" (Linksammlung, Bildschirmfotos, Websites gespeichert), bin zum Anwalt für Medienrecht gegangen und habe es ihm überlassen.
Die rechtliche Lage war eindeutig, aber dennoch hat es viele, viele Monate gedauert bis es zum Prozess kam. Der wurde auch glatt gewonne, wobei ich meine Anwalts- und die Gerichtskoten jedoch vorab auslegen "durfte". Die waren nicht gering, zumal es nicht so einfach war, den Wohnsitz des Beklagten herauszubekommen. Dieser war nach gewonnenem Prozess zunächst pleite, sodass ich erst ein, dann ein zweites Mal den Grichtsvollzieher beuftragte.
Er entschied sich dem Treiben ein Ende zu setzen und entfernte seine Gene aus dem Genpool der Menschheit. Und ich... ich blieb auf ca. 3.000 Euro Gesamtkosten sitzen.

Schlussfolgerung: Man muss es sich leisten können, sein Recht durchzusetzen. Und selbst dann ist es unter Umständen kein billiges Unterfangen.
Würde ich es wieder tun? Klar, und wenn es die letzten Moneten wären, die ich hätte.
******_wi Paar
8.249 Beiträge
Zitat von ******_wi:
Zitat von ******tee:
@******ech

Natürlich verunsichert das Enorm, aber es ist so. Wenn nur ein geringer Zweifel daran aufkommt, wirdes ein spezialisierte Rechtsanwalt umdrehen und eine "Verleumdung seines Mandanten "daraus machen.

Ein Link zum Verläumdungstatbestand wurde ja bereits gepostet.

Der Rat einer Vorrednerin, sich einen Fachanwalt zu nehmen, ist hier genau richtig....

Verleumdung greift nur bei unbewiesener öffentlich gemachter Äußerungen von unzutreffenden oder unbewiesenen Behauptungen, insbesondere Fehlverhalten. Nicht jedoch bei Anzeige von unbewiesenen Behauptungen krimineller Handlungen, solange man nicht weiß, dass sie nicht zutreffen.
Zitat von ******tee:
Ja, aber eine Anzeige die man nicht beweisen kann ist auch strafbar.

@******tee
Wo steht das? Welcher Paragraph sagt das aus? Welches Urteil lässt das folgern?
*****r71 Mann
77 Beiträge
Zitat von *****016:
@*******r93
§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. ... So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Ich muss dich ein klein wenig korrigieren, aber wirklich nur ein klein wenig:

Nach §201a StGB sind heimliche Aufnahmen nur im "höchstpersönlichen Lebensbereich" oder "in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" strafbar. Bei Spy-Aufnahmen vom Geschlechtsverkehr, im Schlafzimmer, in der Kaufhausumkleide usw. ist das natürlich der Fall.

Wenn ich aber jemanden irgendwo im öffentlichen Raum fotografiere, greift §201a StGB nicht, da das nicht der höchstpersönliche Lebensbereich ist. Da ist das Fotografieren selbst legal und erst das Veröffentlichen der Fotos bedarf unter Umständen des Einverständnisses (§22, 23 Kunsturhebergesetz). Ein Verstoß gegen §22, 23 KunsUrhG ist allerdings keine Straftat, da tritt nicht der Staat als Kläger auf, sondern der/die Geschädigte muss selbst auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz klagen.
*******_nw Frau
7.610 Beiträge
Zitat von *****nek:
Da ist das Fotografieren selbst legal

Könnte man auch noch differenzieren wenn man wollte ... Upskirts und Vergleichbares sind auch außerhalb des höchstpersönlichen Lebensbereiches nicht legal, auch wenn man sie nicht veröfentlicht.
*****a42 Frau
13.644 Beiträge
JOY-Team 
Guten Abend ihr Lieben,

bitte beachtet, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann.
Die Antworten sollten sich auf den persönlichem Umgang beziehen.

Was kann man in dieser Situation tun?
Was haben diejenigen untereuch getan, die derartiges erleben mußten?

Die rechtliche Seite kann nur ein Anwalt genau klären
Habt bitte Verständnis, dass alles weitere nicht erlaubt ist.

Liebe Grüße
sandra42
JOY Team
**********llbar Mann
266 Beiträge
Zitat von *******ene:
Hatte mal so ein Erlebnis. Ich habe damals die Polizei eingeschaltet und ihn mit Erfolg angezeigt. Anschließend hat mein Mann sich ihn noch vorgeknöpft. Es gibt leider viele Spinner und Psychos. Man muss halt aufpassen.
Die Anwälte sagen fast immer es hat keinen Erfolg. Mein erster Anwalt war einfach zu schlapp, den habe ich dann schnell wieder das Mandat entzogen und der 2 Anwalt war einfach nur genial. Es ist einfach Wahnsinn was für Unterschiede es gibt.

Auf jedenfall rate ich in einem solchen Fall sofort zur Anzeige, einer solchen Tat, erst recht wenn diese heimlich oder wissentlich, gegen den Willen der Betroffenen stattgefunden hat. Also die Aufzeichnung des Bild- Videomaterials.
Objektiv handeln, statt emotional!
Damit meine ich, die Person (Täter) nicht warnen oder ansprechen darauf, bevor man diese zur Anzeige bringt, damit der Täter nicht die Möglichkeit bekommt, die Beweise schnell zu vernichten, diese zu löschen.
Erst Anzeigen und somit die Beweise der Polizei vorweisen können, damit diese als Beweise nachgewiesen werden können.
Dem Täter nicht vorher ermöglichen, Beweise zu vernichten.

Keine Scham!
Für das geschehene sich nicht durch Scham behindern lassen, die Unannehmliche Situation nicht verschweigen oder still behandeln. (Dadurch gewinnt der Täter)

Den Täter nicht, damit davon kommen lassen! Keine Angst vor der Anzeige!
Es gibt für Fälle sexueller Gewalt, bei der Polizei Vertrauenspersonen und geschultes weibliches Personal, um den Betroffenen Personen zu helfen.

Auch wenn es zum bloßstellen, der Betroffenen Person, im Internet verbreitet wird, wenn dies eindrücklich entgegen dem Willen der Betroffenen, veröffentlicht wird, ist dies ja trotzdem keine kleine Verfehlung, die Person (Täter), wollte der Betroffenen Person, damit wohl offensichtlich, nicht unbedeutenden Schaden zufügen, darauf sollte man "NUR" konsequent mit einer Strafanzeige reagieren.

Viel Mut und Entschlossenheit, um dem Täter nicht zu ermöglichen, der Anzeige zu entgehen.
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