Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Rund um den PC
428 Mitglieder
zur Gruppe
Helping Hands
4730 Mitglieder
zum Thema
Wann gebt ihr eure Handy-Nummer raus?634
Wie schnell gebt Ihr bei einem Kontakt eure Handy-Nummer heraus? Z.
zum Thema
Das Handy bei der Partnersuche: Fluch oder Segen?63
Bei der Suche nach ihr/ ihm, hilft das Handy weil es mittlerweile…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Brauche Hilfe bei Handy Garantie/Wandlung/Gewährleistung..

*******r_hb Mann
15 Beiträge
Themenersteller 
Brauche Hilfe bei Handy Garantie/Wandlung/Gewährleistung..
Ich habe ein Problem. Ich habe ein Handy gekauft, mit einer Rechnung vom November 2008.Die Rechnung ist von einem Vertragsabschluss. Ist alles soweit Inordnung. Die Rechnung stammt aber aus einem Shop (D2) der
aus einer anderen Stadt ist, sehr weit von mir. (Hamburg)

Das Handy lief bis jetz problemfrei, jetz habe Ich es einmal eingeschickt in einem Shop (D2) in Bremen, danach war kurzzeittig alles ok, jetz treten dieselben Fehler wieder auf. Ich war heute da und möchte es nochmal einschicken, da sagte der Shop Mitarbeiter zu mir, Ich habe eigentlich keine lust es einzuschicken, weil derjenige wo Sie das Handy gekauft haben eh die Provision bekommen hat. Und Ich sage Ihnen auch gleich,das
wenn Sie es 3 Mal eingschickt haben, Sie kein neues von mir bekommen,damit verwehre Ich ihnen die Gewährleistungsansprüche weil dieses der Händler bei dem Sie es erworben haben machen muss.
Ich sagte zu Ihm, aber D2 ist doch D2 ob in München oder Hamburg. Dann erklärte er mir das er ja nicht die Provision kassierte und der andere D2 Shop das Handy ja vielleicht extern erworben hat und es nur mit einer Vertragsbindung zu guten Preis verkauft hat, also habe Ich ein neues bei Ihm zu beantragen. Er wird es nicht tun und verwehrt mir alles weitere.

Das Handy habe ICh bei Ebay erworben und Ich habe keine Daten von dem,der den Vertrag abgeschlossen hat, weil es wohl über 2 Hände schon ging. Ich möchte da auch nicht hinterherrescherschieren.

Ich habe D2 eine Email geschrieben mit dem Anliegen und die sagten das Ich kein Vertragskunde bin und Ich mich an die Wenden soll wo ich es gekauft habe. (Was fürn schwachsinn,bei dem Ebay verkäufer?)
Ich habe auch direkt bei Nokia angerufen und den erzählt an wen Ich mich den wenden kann und die haben mir 2 Adressen gegeben,die Nokia Partner sind und die werden mir dann weiterhelfen.(Aber was werden die tun?)

ICh meine es ist doch egal bei wem Ich es erworben habe, aber wer gibt mir jetz das neue? Der Shop in dem es gekauft wurde ?

Könntet Ihr mir da vielleicht weiterhelfen, mit Gesetzes Grundlagen usw.. damit Ich einen schönen Brief formulieren kann ? (Ich bin echt am verzweifeln)


Vielen Dank für eure Hilfe
*******sher Frau
38.486 Beiträge
JOY-Team 
da zu antworten ist etwas schwer .

aber ein tipp versuch es doch mal bei der verbraucherzentrale .
die müsste doch auch bei dir in der stadt sein.
Die haben rechtsanwälte die auch helfen können.
********uder Frau
2.526 Beiträge
aus einer anderen Stadt ist, sehr weit von mir. (Hamburg)

Hamburg ----Bremen....*lol* Sehr weit weg*schmunzel*
Das ist mit dem Metronom ein Katzensprung.



ICh meine es ist doch egal bei wem Ich es erworben habe, aber wer gibt mir jetz das neue?
Egal ist 88*roll*
Die Gewährleistung bekommt man aber nur dort wo man es gekauft hat was ja auch logisch ist irgendwo.....



*herz* Schmuseluder *herz*
Ich habe Nichts erwartet und wurde trotzdem enttäuscht
**********rdude Mann
399 Beiträge
es ist doch ein nokia gerät, oder?
da stellt sich mir die frage, wie alt das modell ist (produktionsdatum)

wenn es noch keine 2 jahre hat, kann man in jedem nokiashop die reparatur in anspruch nehmen. hat bei mir bisher immer reibungslos geklappt.

gruß nemesis_atf
mal vom profi
wenn das telefon aus einem original D2 shop ist kannst du den service in jedem original D2 shop in anspruch nehmen.

zu erkennen ist das immer an der rechnung. wenn dort ein inhaber zu erkennen ist handelt es sich um eine partneragentur!
dann solltest du dich an diese wenden, ggf auch telefonisch.

das herstellungsdatum hat nichts mit den garantieansprüchen gegenüber nokia zu tun. ausschlaggebend ist hier das kaufdatum laut original kaufbeleg. hier schaut nokia allerdings darauf das es ein maschinell erzeugter beleg ist und kein handgeschriebener!
**********wo_nw Paar
448 Beiträge
da stellt sich mir die frage, wie alt das modell ist (produktionsdatum)
Relevant ist einzig und allein das Kaufdatum, ab diesem Tag läuft die Garantie/Gewährleistung.

Das Handy habe ICh bei Ebay erworben und Ich habe keine Daten von dem,der den Vertrag abgeschlossen hat, weil es wohl über 2 Hände schon ging. Ich möchte da auch nicht hinterherrescherschieren.

Ich habe D2 eine Email geschrieben mit dem Anliegen und die sagten das Ich kein Vertragskunde bin und Ich mich an die Wenden soll wo ich es gekauft habe. (Was fürn schwachsinn,bei dem Ebay verkäufer?)
Unverständlich, was daran Schwachsinn sein soll, natürlich ist der erste Ansprechpartner der "Verkäufer". In Deinem Fall etwas schwierig, da Du es privat (gebraucht) gekauft hast.

Ich habe auch direkt bei Nokia angerufen und den erzählt an wen Ich mich den wenden kann und die haben mir 2 Adressen gegeben,die Nokia Partner sind und die werden mir dann weiterhelfen.(Aber was werden die tun?)
Selbstverständlich solltest Du Dich an eine der genannten Adressen (Nokia-Vertragspartner) wenden. Wenn Dir das zuviel ist, hast Du wohl Pech gehabt.
So ist das halt in unserer Geiz-ist-geil-Gesellschaft. Das was man beim Kauf gespart hat, investiert man später in den Ärger.
1. Du kannst ab Nov 2008 (Kauf durch Erstbenutzer) 24 Monate die Garantieleistungen von Nokia in Anspruch nehmen. Ich würde es in Bremen auf der Kornstraße versuchen. Die scheinen selber reparieren zu dürfen.

2. Sofern der Verkäufer aus Hamburg die Gewährleistung nicht auf 12 Monate eingeschränkt hat, hast du ihm gegenüber auch noch 24 Monate Gewährleistungsanspruch.

3. Mit deinem D2-Shop in Bremen hast du einen Werksvertrag über die Reparatur abgeschlossen (§ 631 Abs 2 BGB). Also hast du ihm gegenüber einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten - aber nur für die Reparatur (§ 633 ff BGB) - die wurde anscheinend nicht korrekt ausgeführt.

Das beste Vorgehen mit wenig Stress wird das erste sein.

Das war natürlich keine Rechtsberatung. Irrtümer vorbehalten.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.