Poppen in der Öffentlichkeit und die §§
Na dann bröseln wir das mal etwas auf:
Wenn es in der Öffentlichkeit geschieht
und sich dadurch jemand gestört fühlt, ist
§ 183a StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses zutreffend.
Da derartige Handlungen aber für den unfreiwilligen Betrachter je nach Art der Ausführung auch als Beleidigung aufgefasst werden können, kommt u.U. auch
§ 185 StGB - Beleidigung in Frage. Die im vorgenannten Paragrafen genannte Strafverschärfung durch Tätlichkeit dürfte verwirkt sein, sobald sich jemand durch
Exhibitionistische Handlungen nach § 183 StGB belästigt fühlt.
Der Besitzer der Location oder seine Angestellten können ein Hausverbot aussprechen. Wer trotz ausgesprochenem Hausverbot die Location nicht verlässt oder dort wieder angetroffen wird, kann mit Ärger aufgrund von
§ 123 StGB - Hausfriedensbruch rechnen.
Noch unangenehmer:
Vor einiger Zeit wurden seitens unserer Regierung gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, dass einem Sexualstraftäter (und das ist ein Exhibitionist oder ein öffentlich poppendes Paar nunmal im Sinne des Gesetzes) nach
§ 81g StPO unter Umständen (Wiederholungstäter, Kinder belästigt, ect.) die DNA abgefordert und in der Sexualstraftäter-Datenbank hinterlegt werden kann. Und dies gilt nicht wie früher nur bei den wirklich krassen Verbrechen wie Vergewaltigung oder Kinderschänderei, sondern nun auch bei "soften" Straftaten mit sexuellem Bezug.
Dann kommt da noch die zivilrechtliche Seite:
Der Eigentümer der Therme hat gegen das bööööse Paar einen Unterlassungsanspruch gem.
§ 1004 BGB. Ebenso könnte aus hygienischen Gründen (das kommt auch tatsächlich vor, wenn ein Kleinkind im Whirlpool mal reinscheißt) ein Wasserwechsel nötig sein. Die hiermit verbundenen Kosten (Wasser, Personalaufwand, Desinfektion, Nutzungsausfälle, ect.) könnte der Thermenbetreiber als
Schadensersatz nach § 823 BGB durchsetzen, was wohl nicht billig wäre. Sollte der Betreiber einen Rechtsanwalt für die Durchsetzung seiner Ansprüche einschalten, so wären diese Kosten ebenfalls als Schadensersatz von dem schon so gebeutelten Paar zu zahlen.
Und? Angst bekommen? Also wir nicht, denn Ferkeleien mit Kick machen manchmal einfach zu großen Spaß. Nur öffentliche Schwimmbäder muss man ja nicht vollsiffen, es ist nämlich echt nicht lecker, unfreiwillig in den Körpersäften hormongesteuerter Sexbestien zu baden.
Und nun viel Spaß, wird ja bald wieder warm. Nur nicht von den Falschen erwischen lassen...
** Selbstverständlich ist dies keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt der RA Eures Vertrauens **
P.S.: Den hochroten Kopf der Lady hätten wir zu gerne gesehen
(Und den wasserfesten Ausweis auch.)