@****Too : das ist natürlich ziemlich mies, dass dich dieser Mann so belogen hat.
Aber so eine Situation ist hier nicht das Thema.
Hier geht es ja um die Frage, ob man, wenn man getrennt lebt (und das nicht nur behauptet, sondern tatsächlich ist), als Single gilt.
Ich denke, die steuerliche Seite ist da auch Recht eindeutig... In dem Jahr, in dem man sich trennt, kann man sich noch gemeinsam veranlagen lassen...im nächsten Kalenderjahr nicht mehr. Bei Trennung im Jahr 2018 --> ab 2019 also nicht mehr. Ab da gilt man sogar steuerlich als Single.
Und wie gesagt, wer dann sein eigenes Leben lebt, in einer eigenen Wohnung, da spielt es keine Rolle mehr, ob man bereits geschieden ist oder noch nicht. Zumindest nicht, was das Freiheitsgefühl, das "Single-Leben" angeht.
Dass dann die Scheidung noch ein weiterer Schritt ist mit all den Rentenpunkten, Zugewinnausgleich etc...das ist klar - hat aber nichts mit der Angabe hier im Profil zu tun.
Ich stimme aber auch denjenigen zu, die sagen, es kommt noch darauf an, wie weit weg man sich vom Ehepartner fühlt. Solange man sich noch zu eng verbunden ist, ist man noch kein Single. Doch einen "eindeutigen" Begriff für diese Lebenssituation haben wir hier im joyclub nicht zum Auswählen. Daher das meiner Meinung nach passendste: " Single".