Laut dem Gesetz von 2013 (betrifft § 1626a BGB) hat immer noch die Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht, aber sie kann das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr so leicht verhindern, wie es vorher der Fall war. Der Veter kann es auch gegen ihren Willen einklagen.
Davon, dass sie gesetzlich verpflichet ist, es einzuklagen, lese ich nichts. Dann könnte man ja auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht festlegen wie bei ehelich geborenen Kindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html
Aber auch ohne Sorgerecht hat der Vater des Kindes ein Umgangs- und Besuchsrecht.
Davon, dass sie gesetzlich verpflichet ist, es einzuklagen, lese ich nichts. Dann könnte man ja auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht festlegen wie bei ehelich geborenen Kindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html
Aber auch ohne Sorgerecht hat der Vater des Kindes ein Umgangs- und Besuchsrecht.