Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
FKK Strand Talsperre Pöhl
2576 Mitglieder
zur Gruppe
Location-ONE
2108 Mitglieder
zum Thema
Sich Bekannten nackt zeigen - ein Problem für euch? PART II449
Da zum thema schon zahlreiche meinungen abgegeben wurden, es…
zum Thema
Sich Bekannten nackt zeigen,ein Problem für euch?183
Uns würden gerne interessieren, ob ihr ein Problem damit habt, sich…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Smartphone am FKK-Strand - bei Günzburg

********iebe Mann
10.237 Beiträge
wenn der TE wircklich so damit rumgefuchtelt hat, hätte ich es auf schwimmfähigkeit getestet

... und ihm dann ein neues gekauft.
**********rinus Mann
1.350 Beiträge
Sehe ich auch so wie Drachenliebe. In einem Saunaclub mag es noch möglich sein, mithilfe der Hausordnung jede Nutzung eines Telefons zu verbieten - aber an einem öffentlichen FKK-Strand? Sorry, ist immer noch ein freies Land. Und wenn es irgendwem nicht passt, dass ich mit meinem Handy rumfuchtele, kann er mich gefälligst zivilisiert darauf ansprechen. Aber es mit körperlicher Gewalt konfiszieren? Geht gar nicht.
********2015 Mann
139 Beiträge
Stammtischniveau
wenn der TE wircklich so damit rumgefuchtelt hat, hätte ich es auf schwimmfähigkeit getestet
Auch ich würde hier solches Stammtischgerede von der realen Rechtssituation unterscheiden wollen.
Ansprechen ist angemessen und richtig, Gewalt anwenden geht gar nicht und ich halte solches Auftreten hier auch für pubertär (auch wenn manche eigentlich drüber weg sein sollten...).
....kein Fundamentalismus und keine Gewalt, nur gesunden Menschenverstand . In privaten Orten gibt es Regeln und muss respektiert werden. An öffentlichen Orten Ich glaube, dass Diskretion dutiful ist. Unterhaltung am Telefon oder Nachrichten schreiben ist normal. Richten Sie das Telefon auf die Menschen wie ein Gewehr mehr ist, die Bilder sind so viele Jäger. Jäger müssen civilly gesagt werden, die nicht willkommen sind.
********en10 Mann
34 Beiträge
selbst erlebt am Schweinchenstrand
Ich war vor ca. 2 Jahren am Strand von Cape de Agte, (für die die es nicht wissen, da wird am Strand viel gepoppt) da fuchtelte jemand mit seinem Smartphone rum.
Plötzlich rotteten sich 5-6 Männer zusammen entrissen dem mann das Handy, schauten in seine Tasche, enteckten dort eine Spiegelreflexcamera mit großem Objektiv drauf , nahmen im kurzerhand alles weg , und warfen es ins Meer.
Fast der ganze Strand klatschte Beifall und johlten!
2 Tage später enteckte man einen mit einer Videobrille, das gleiche Spiel!- Brille im Meer, Mann hat sich gewehrt bekam noch Schläge! fast alle anwesenden am Strand klatschten wieder und johlten!
Ich bewerte diesen Vorfall mit Absicht nicht, ich erzähle nur wie es war.
Doch, das Handy hat dort was zu suchen
Es gibt weder ein Gesetz was das verbietet noch einen Grund. Wer Fotos machen will kann das auch ohne Smartphone und ja, sogar ein Fotoapparat kann gerne am FKK bedient werden. Wer Angst hat, der muss dann einfach einfach zuhause bleiben.

Oder anders: Was ich selber denk und tu, trau ich jedem andren zu.
... keine Diskussion für mich. Kamera, in was auch immer , haben in Sauna FKK Club nichts zu suchen. Strafbar dürfte das auf Grund des Rechtes am eigenen Bild auch sein.
*********uest Mann
2.133 Beiträge
Themenersteller JOY-Angels 
Danke nochmals für...
...Eure Beiträge bis hierher.

Zusammenfassend sehe ich ein, dass es gute Gründe gibt, das Smartphone am FKK-See möglichst gar nicht oder nur sehr vorsichtig/zurückhaltend zu benutzen, um niemanden zu verunsichern.

ABER:
Im Unrecht war nicht ich, sondern der Typ, der mich da hinterrücks überfallen und mir mit Gewalt das Phone entrissen hat.
Denn es passierte an einem öffentlichen Ort, an dem es keine Reglementierungen gab (kein Club, keine Sauna, kein geschlossener Bereich, sondern einfach ein See mitten im Wald). Außerdem wäre das Recht am eigenen Bild erst dann ein Thema, wenn ich fotografiert/gefilmt UND die Aufnahmen veröffentlicht hätte. Weder das eine noch das andere hatte ich im Sinn...
*****_sh Frau
5.478 Beiträge
Ich war über die Schilderung, wie rabiat der ältere FKKler wurde, erschrocken.

Aber vor allem durch die Schilderung von Dickerchens Erlebnissen am Cap d´Adge bin ich nachdenklich geworden.
Die Meute am Cap d´Adge hat ja nicht einfach so - aus unserer Sicht unverständlich - reagiert. Es wurde geschildert, dass sich inzwischen ein Frust unter den Strandbesuchern angesammelt hatte.

Lieber TE, kann es sein, dass du erstmalig an diesem FKK-See in Günzburg warst? Weiß der Henker, was den FKK-Stammgästen bereits für kompromittierende Situationen zugemutet wurden.....

Das rechtfertigt nicht die wüste Gewalt des FKK-Freundes.
Dennoch bin ich dadurch neugierig geworden, inwieweit Spinner/ Idioten/ Perverslinge die Idylle an einem FKK-See verderben können durch Einsatz von Kamera-fähiger Elektronik.
Ich werde jetzt nicht quer durch Deutschland reisen, um an dem See bei Günzburg meine Recherchen zu betreiben. Aber wenn du den Wüstling noch mal siehst, frage ihn doch mal, was ihn so impulsiv hat werden lassen.
Oder der Wildgewordene ist ein Jähzorniger, der auch in anderen Alltagssituationen ausrastet. Dann wäre dies ja kein FKK-See-spezifisches Problem, sondern eins, dem man mit der mobilen Gummizelle begegnen müsste.
@Seehase_61
Nein, das ist keineswegs strafbar.
*********uest Mann
2.133 Beiträge
Themenersteller JOY-Angels 
@Allex_sh...
Ja, ich war zum ersten Mal an diesem See, und aller Voraussicht nach auch zum letzten Mal...

Mit dem Angreifer war kein sachliches Gespräch möglich. Aber die Dame, mit der ich den Sachverhalt schließlich wie unter zivilisierten Menschen klären konnte, berichtete mir nicht von vorangegangenen Vorfällen an diesem See. Sie sagte lediglich, dass man an FKK-Stränden, was Handys anginge, eben allgemein sensibel sei.
*****_sh:
Dennoch bin ich dadurch neugierig geworden, inwieweit Spinner/ Idioten/ Perverslinge die Idylle an einem FKK-See verderben können durch Einsatz von Kamera-fähiger Elektronik.
Ich werde jetzt nicht quer durch Deutschland reisen, um an dem See bei Günzburg meine Recherchen zu betreiben.

Dazu müsstest du auch nicht quer durch Deutschland reichen, eine passende Bilder-Suche bei Google würde ausreichen, um zu erkennen, dass es eine weit gefächerte Szene gibt, die sich für den Tausch von FKK-Fotos interessiert.

Und dann kannst du dir überlegen, ob du, deine Partner(in) und deine Kinder da auch auftauchen sollen.

Und spätestens an der Stelle sollte eigentlich jedem klar sein, dass eine Kamera an einem FKK-Strand nichts zu suchen hat, auch dann nicht, wenn an der Kamera noch ein Smartphone dran ist.

Wer damit auffällt, der erweckt den Anschein, dass er die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt und wie immer wenn jemand die Rechte Anderer verletzt und kein Ordnungshüter zur Hand ist, muss man dann eben auch mit entsprechenden Überreaktionen der vermeintlich Betroffenen rechnen.
****_00 Mann
342 Beiträge
Da sind viele urbane Legenden im Umlauf
die Rechtslage ist hier aber m.E. einigermaßen klar.

Zuallererstmal ist die Anwendung von Gewalt seitens des FKKlers, um einem das Handy wegzunehmen, in diesem Fall selbstverständlich strafbar. In Frage kommen Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung. Was genau einschlägig ist, hängt von den Details ab. Selbst wenn das Fotografieren strafbar wäre, könnte man noch Ärger wegen Selbstjustiz kriegen.

Eine Notwehrhandlung kommt nicht in Frage. Selbst wenn der Handynutzer einen Rechtsbruch begangen hätte oder der Angreifer das zumindest annehmen durfte (was beides sehr unwahrscheinlich ist), wäre jede Form der körperlichen Gewalt ohne vorherige freundliche Bitte in diesem Fall ein klarer Notwehrexzeß. Jedenfalls solange, wie nichts darauf hindeutet, daß eine solche Bitte mit unmittelbarer körperlicher Gewalt beantwortet worden wäre.

Entgegen weit verbreiteter Legenden ist auch das ungefragte Fotografieren anderer Menschen nicht generell verboten. Soweit das Foto nicht ohnehin von der Panoramafreiheit gedeckt ist (was immer dann der Fall ist, wenn das Foto öffentlich sichtbares zeigt und die abgebildete Person nur "Beiwerk" zum Bildmotiv ist), gibt es nur drei einschlägige Rechtsnormen.

Die erste ist das Hausrecht. Das greift in allen Einrichtungen mit beschränktem Zugang - also Bädern, Clubs, Discos, Veranstaltungen. Der Hausherr hat hier das Recht, Fotografieren generell oder unter definierten Bedingungen zu verbieten, und kann zuwiderhandelnde Personen rauswerfen. Mehr allerdings auch erstmal nicht - ein Anspruch auf Herausgabe oder Löschung von Bildern oder ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus dem Hausrecht also nicht. Und ein (übrigens durchaus zur Notwehr berechtigender!) Hausfriedensbruch wirds erst, wenn eine Bitte, freiwillig zu gehen, erfolglos war.

Die zweite, das Kunsturheberrechtsgesetz, wird landläufig mit "Recht am eigenen Bild" betitelt. Das regelt aber mitnichten die Erstellung von Bildern, sondern nur deren Verbreitung und Zurschaustellung. Das bloße Fotografieren erfüllt diesen Tatbestand noch nicht, weshalb sich dafür auch kein Unterlassungsanspruch oder Verbot konstruieren läßt.

Die dritte einschlägige Rechtsnorm ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz, das aber nur dann in Frage kommt, wenn bereits die Bilderstellung eine für das "Opfer" nicht hinzunehmende Persönlichkeitsverletzung darstellt.
Aufgrunddessen wird ein Fotografierverbot von den Gerichten im Allgemeinen nur dann bejaht, wenn sich die abgebildete Person in einem besonders geschützten oder intimen Raum befindet - also z.B. in der Umkleidekabine oder auf dem Klo - oder wenn es sich um besonders schutzbedürftige Personen (z.B. Kinder, Unfallopfer) handelt. Dabei sind immer auch andere Grundrechte wie die Kunst- und Pressefreiheit abzuwägen.

Da ein "wilder" FKK-Strand öffentliches Gelände ist, haben wir schonmal keinen schutzbedürftigen Raum. Hingegen hat auch ein Hobbyfotograf sehr wohl ein Grundrecht auf die freie Ausübung seiner Kunstform. Daß aus der boßen Nacktheit oder Anwesenheit eine besondere Schutzbedürftigkeit zu konstruieren wäre, ist verdammt dünnes Eis.

Schlimmer noch: Nacktes Auftreten an öffentlichen Plätzen oder gar Sex in der Öffentlichkeit kann durchaus im Einzelfall als Erregung öffentlichen Ärgernisses verfolgt werden. Und ein Handybesitzer kann durchaus das Recht haben, als Geschädigter zur Beweissicherung Fotografien anzufertigen.
*******366 Frau
155 Beiträge
Es nervt
Ich bin vor einer Woche noch einmal an die Ostsee gefahren, um die Sonne und das Meer zu genießen.
Ich hatte mich mit einem Bekannten aus Hamburg verabredet der aber spät aus der Firma rauskam, und deshalb erst ab 14 Uhr zu erwarten war. Als Frau alleine FKK zu machen ist eh manchmal anstrengend, aber diesmal war es wirklich nervig. Es waren bis zum Mittag allein 3 "Landschaftfotografen" mit ihrem Smartphone oder was auch immer unterwegs. Später kamen dann nochmal ein paar vorbei und "telefonierten" in meiner Nähe. Inzwischen hatte ich mir aber schon etwas angezogen und meinem Bekannten einen Treffpunkt im nahen Strandkaffee vorgeschlagen. Der Tag war hinüber. Und was ich hier z. T. eben alles gelesen habe, haut dem Faß den Boden aus. Ich muß mich von niemanden nackt filmen oder fotografieren lassen, nur weil ich FKK mache. Wer meint: "wem es eben nicht passt soll doch weg bleiben" soll sich auch nicht wundern wenn es irgendwann nichts mehr zu filmen gibt. Mich jedenfalls nicht mehr, ich werde mich nicht mehr hüllenlos in der Öffentlichkeit sonnen. Schade und es ist zum verzweifeln.
Und leroyjethro nur ein ganz vorsichtiger Tipp, schau dir doch einmal die Rechtslage an, ich denke du bist auf dem Holzweg. Solltes du meine kleine Nichte beim Baden am FKK Strand fotografieren, weil du meinst es ist erlaubt, dann brauchst du anschließend einen Strafverteidiger. Ich bitte um Entschulding, ich habe hier noch nie einen ähnlchen Text geschrieben, aber ich bin wirklich wütend.
****_00:
... wenn es sich um besonders schutzbedürftige Personen (z.B. Kinder, Unfallopfer) handelt.

Es wird sicher ein Leichtes, ein Kind am Strand auszumachen, um ein rasches Handeln zu rechtfertigen und den Rest diskutiert ein guter Strafverteidiger so weit weg, dass das Verfahren eingestellt wird (wenn es überhaupt so weit kommen sollte).
****_00 Mann
342 Beiträge
Auch freie Kunstausübung ist ein Grundrecht
das sollte man übrigens in dieser Debatte nicht so ganz vergessen. Und auch ein Amateurfotograf darf dieses Grundrecht prinzipiell durchaus für sich beanspruchen.

Vergessen hab ich noch den Spezialfall von Veranstaltungen, bei denen man nach billigem Ermessen damit rechnen muß, daß dort fotografiert wird. Das sind z.B. die meisten Straßen- oder Sommerfeste, normale Geburtstagsparties, Hochzeiten, Vereinsausflüge, Jugendfreizeiten und so weiter. Dort muß man es in der Regel hinnehmen, von Fremden, denen das vom Veranstalter erlaubt wurde, fotografiert zu werden (besonders geschützte Räume wie Klo wieder außen vor). Eine Einverständniserklärung der Abgebildeten braucht der Fotograf erst, wenn er die Bilder verbreiten oder zur Schau stellen will (dann greift das KunstUrhG, das dem "Modell" recht weitgehende Ansprüche einräumt).

Und selbst diese Einverständniserklärung ist unnötig, wenn der Fotografierte an Aktionen teil nimmt, deren unmittelbarer Zweck das Erstellen von Bildern zur Verbreitug ist. Wer sich z.B. auf einer Hochzeit zum Gruppenbild mit Braut hinstellt, kann die Verbreitung dieses Bildes durch das Brautpaar normalerweise nicht verhindern. Das gilt selbstverständlich auch bei einer FKK-Hochzeit.

Fotografieren am FKK-Strand natürlich nicht die feine englische Art, aber es ist eben auch kein Kapitalverbrechen, in den allermeisten Fällen nicht verboten und nur sehr bedingt überhaupt durch den Fotografierten verbietbar. Für jemanden, der sich freiwillig an einem öffentlichen Ort nackt auszieht, dürfte es auch schwierig werden, ein besonderes Schutzbedürfnis herbeizukonstruieren.

Eine echte Handhabe hat man meist erst, wenn zumindest eine Verbreitungsabsicht belegbar ist. Dann kann man diese mit guten Chancen nach KunstUrhG untersagen und auch durchaus Schadensersatz fordern. Allerdings auchdas nicht immer - als sog. Person der Zeitgeschichte liegt die Latte da z.B. verdammt hoch, und die o.g. Regeln bezüglich Veranstaltungsfotos gelten auch dann.

Ach ja: Kinder sind im Gegensatz zum offensichtlich oben erweckten Eindruck nicht per se besonders schutzbedürftige Personen was Bilderstellung betrifft. Da muß schon noch ein Schutzinteresse nach "billigem Ermessen" dazukommen, z.B. eine kompromittierende Situation. FÜr ein einfaches nacktes Baby am Badestrand, wie sie in normalen Strandbädern im Sommer zu Dutzenden rumkrabbeln, muß das nicht unbedingt gegeben sein.
****_00 Mann
342 Beiträge
Einen Strafverteidiger...
...braucht bei solchen Aktionen eh höchstens der Anti-Handy-Rabauke. Auch unzulässiges Fotografieren ist meist keineswegs eine Straftat, sondern lediglich eine unerlaubte Handlung, gegen die man zivilrechtlich vorgehen muß. Das heißt, man kann auf Unterlassung, Schadensersatz und vielleicht noch Schmerzensgeld klagen, mehr nicht.

Strafrechtlich relevant wirds erst in Fällen von Stalking, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung, Mobbing oder dergleichen. Davon ist ein einfaches Handyfoto am FKK-Strand aber nun wirklich meilenweit entfernt.
Lorirei366
Was nervt sind so Menschen, die gleich mit tendenziellen Kinderpornovorwürfen um die Ecke kommen. Du solltest mit solchen Andeutungen deutlich vorsichtiger sein denn damit bewegst du dich auf ganz dünnem Eis.

Ich habe es nicht nötig dich zu fotografieren oder irgendwen. Wenn ich Bilder haben will habe ich das Internet. Und danke, ich brauche von dir sicher keinen Rat in Rechtsangelegenheiten denn dein Vorposter bestätigt etwas ausführlicher meine Kernaussage, dass du einfach Pech hast, wenn du mit auf einem Bild drauf bist.

Und de facto fotografiert nicht jeder, der sein Smartphone benutzt. Und ja, wenns dir nicht passt, bleib halt weg.
@Dermitdemseil
seufz ganz ehrlich, was erwartest du dir davon hier regelmäßig den harten zu geben? Ich habe ja die Erfahrung, dass Menschen die sich hier als diejenigen aufspielen, die das vermeintliche Recht in die eigene Hand nehmen, in Wahrheit zahnlose Tiger sind.
*******366 Frau
155 Beiträge
Deine Aussage ist klar,
und ich hoffe ich habe jetzt keinen wunden Punkt getroffen. " Es gibt weder ein Gesetz was das verbietet noch einen Grund. Wer Fotos machen will kann das auch ohne Smartphone und ja, sogar ein Fotoapparat kann gerne am FKK bedient werden." Es gibt so etwas wie Anstand, Rücksichtnahme usw. Wenn ich jemanden sehe, der andere unbkleidete Menschen fotografiert, die sich ungestört sonnen, oder einfach nur Nackt baden oder Ballspielen wollen empfinde ich es als massive Belästigung.
Allein der Satz das ein Fotoapparat gerne am FKK-Strand bedient werden kann, müßte hier eigentlich für Empörung sorgen. Es war keinesfalls meine Absicht hier mit der Kinderpornografie zu kommen, aber es laufen da auch Minderjährige rum, wenn du da deine Kamera "gerne bedienst" kann es zu Mißverständnissen kommen. Wegen Leuten wie dir bleiben wir von Stränden weg.
Und nochmal: Wikipedia: Bildrechte: Greift eine Maßnahme in die Intimsphäre ein, wird ein letztlich unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung betroffen.
Und: Dirks legal: Auch am Strand muss man es nicht dulden, dass andere Nacktfotos der eigenen Person anfertigen, ohne dass man hierzu vorher zugestimmt hätte. Wer möchte, mag dann § 28 Abs. 1 BDSG hier nicht direkt, aber entsprechend anwenden und zum selben Ergebnis kommen. Also viel Spaß bei der "Panoramafotografie"am FKK Strand. Aber es ist auch egal, ich bleibe zuhause, andere auch, ihr geht Knipsen weil ihr es ja dürft, und alles ist gut
Hast Du denn Anstand?
Ich kann kein Anstand und Rücksichtnahme bei Menschen erkennen, die Aufgrund ihrer persönlichen Ängste andere Menschen ihrer Freiheit berauben wollen.

Selbstverständlich kann ich am FKK einen Fotoapparat für Urlaubsfotos oder generell für Fotos bedienen. Es ist nichts besonderes oder neues, dass Menschen am FKK Fotos machen und wenn du dahinter eine sexuelle Intention siehst, dann solltest du vielleicht eher über deine Persönlichkeit denn über die der anderen nachdenken.

Nein es kann nicht zu Missverständnissen kommen bei normalen Menschen. Das kommt nur bei Menschen vor, die überempfindlich sind und hinter jedem Fremden einen Feind oder Verbrecher sehen.

Die Leute bleiben nicht wegen mir vom Strand weg, ganz sicher nicht. Und selbst wenn dem so wäre, es wäre mir tatsächlich egal. Etwas, was vor 20 Jahren noch niemanden störte, wird heute zum Riesen Problem.

Selbstverständlich kann man am FKK knipsen und die Leute müssen es dulden.

Ich knipse nicht am FKK. Behält deine Unterstellungen für dich. Von Pseudomoralisten lasse ich mir aber sicher nicht verbieten, auf meinem Smartphone zu spielen oder zu schreiben und selbst wenn mir danach wäre, damit zu knipsen.

Und überhaupt: FKK ja, aber es soll bloß niemand sehen. Ich finde das ja auch immer etwas lächerlich *g*
****_00 Mann
342 Beiträge
§28 BDSG greift m.E. aus mehreren Gründen nicht
Das Erstellen von Fotos für den persönlichen Gebrauch ist kein "Geschäftszweck". Schon deshalb ist §28 BDSG raus, obwohl Fotos von Personen durchaus personenbezogene Daten darstellen können.

Die Ausübung der Kunstfreiheit ist außerdem durchaus ein schutzwürdiges berechtigtes Interesse des Fotografierenden, es handelt sich dabei immerhin um ein Grundrecht. Es steht also dem Schutzinteresse der unfreiwillig Fotografierten ein schutzwürdiges berechtigtes Interesse des Fotografierenden entgegen, das durchaus erhebliches grundrechtliches Gewicht hat.

Weiterhin sind die "Daten" bereits vor dem Fotografiervorgang allgemein zugänglich (soweit wir von einem öffentlichen Gelände reden, zu dem jeder Zutritt hat), es hat sie sogar jeder Betroffene selbst öffentlich zugänglich gemacht (dadurch, daß er sich ausgezogen hat).

Dem gegenüber steht im Wesentlichen ein diffuser "Anstand", den wohl jeder ein bißchen anders definieren wird, und der sachlich nur schwach begründbare persönliche Unwille, sich überhaupt fotografieren zu lassen. Die bloße Angst vor unerlaubter Verbreitung greift hier als rechtliches Argument nicht, denn diese wird ja anderweitig durchaus im Sinne der Betroffenen geregelt.

Und eine Straftat haben wir natürlich immer noch nicht - es gibt halt einfach keinen Tatbestand "unerlaubtes Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit" im StGB. Und das st dann doch mit Verlaub auch durchaus gut so.

Was sollten wir daraus lernen?

1. Zum Anstand gehört auch Toleranz gegenüber denen, die etwas anderes als man selbst für (un)anständig halten. Gerade bei den Nutzern dieser Plattform sollte das eigentlich eine Binsenweisheit sein.

2. Aggressivität und Gewalt ist in jedem Fall mal eine schlechte Idee und geht unter Garantie mit maximalem Schaden nach hinten los.

3. selbstverständlich darf man ggf. auch mal freundlich(!) und respektvoll(!) artikulieren, daß man hier nicht fotografiert werden möchte oder daß man ein Handy an diesem ort als fehl am Platz empfindet. Man muß aber eben auch akzeptieren, wenn andere das anders sehen.

4. nicht jedes Problem muß gleich mit der juristischen Keule gelöst werden. Und gar nicht so selten sind diese juristischen "Keulen" auch einfach nur Wunschdenken vno Betroffenen, das einer etwas näheren Betrachtung nicht stand hält.
Und genau wegen solchen Leuten nehmen eben Andere das Recht in die eigene Hand!
Wer es nicht rafft und trotz ausdrücklicher Aufforderung meint, keine Rücksicht nehmen zu müssen, der darf dann eben selbst auch nicht auf Rücksicht hoffen.
Der läuft dann eben mal versehentlich gegen eine parkende Faust oder findet die Teile seines Smartphones versehentlich im Sand wieder.

Da trifft es dann auch keinen Falschen.
Der zahnlose Tiger
Muss halt nur aufpassen, dass er nicht an den falschen Gerät, der vielleicht genauso ein Straftäter ist wie er selbst.
****_00 Mann
342 Beiträge
Sorry, aber...
...wer das Recht in die eigene Hand nimt, derlei rechtfertigt oder sogar noch dazu aufruft, hat sich in meinen Augen komplett disqualifiziert.

Du bewegst Dich da übrigens auf riskant dünnem Eis, solche Sprüche öffentlich zu posten. Lies selbst: https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

Ich kann nur davor warnen, eine derartige "Rechtfertigun"g gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuführen. Damit gibt man praktisch Selbstjustiz zu, zumindest aber einen Tatvorsatz. Das dürfte gute Chancen auf gesiebte Luft geben.

Ohne Selbstjustiz reden wir hier über irgendwas in der Ecke von Nötigung, schwerem Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Mit Pech ist bei den schwereren dieser Vergehen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. Inclusive der Unannehmlichkeiten drum rum wie Jobverlust, Ärger mit der Familie und den Nachbarn, Anwaltskosten und und und. Und zivilrechtlicher Schadensersatz und Schmerzensgeld wird natürlich auch noch fällig.

Wer sich z.B. verleiten läßt, so einen Angriff mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand vorzutragen - da reciht es schon, z.B. einen Stein zu werfen oder eine Damenhandtasche zu schwingen - ist damit schon mindestens bei einer gefährlichen Körperverletzung. Für die gibts keine Geldstrafe mehr und nur mit Glück Bewährung.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.