Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
SubRosaDictum
3269 Mitglieder
zur Gruppe
Ägypten
889 Mitglieder
zum Thema
Frauen in sexy Unterwäsche oder lieber ganz nackt?68
Wenn mein Mann und ich gemeinsam online Shoppen, und man Vorschläge…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Nackt...

*******and Mann
625 Beiträge
So siehts nämlich aus...
cialex2002
§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Naja ich weiss nicht, da steht ja nichts von Wiederholung und so... Warscheinlich ist es also davon abhängig, wie belästigt sich die belästigte Person zeigt
smurf
Nun mal langsam

Das Jahr gibt es bei hartnäckigen Wiederholungstätern, die nicht einsehen wollen,
dass es sich nicht gehört, im Stadtpark vor irgendwelchen Leuten auf dem Weg aufzutauchen und sich einen runterzuholen.
...ich denke dieses Jahr Haft trifft eher Exhis, die schon "bekannt" sind, öfter "auffällig wurden"...
Gut zu wissen *g* Danke! Weil alleine durch Studieren der Paragrafen kommt man nicht wirklich weiter *g*

LG, Alex
...und ich verstehe so langsam, was man hier mit Exhibitionismus meint. Ein Paar Mädels haben mir von sowas schon erzählt. Also wenn ich einfach nur nackt bin, auch wenn im Stadtpark, und ziehe mich zurück, wenn mich jemand sieht und verfolge sie/ihn nicht, habe ich nichts schlimmes zu befürchten, stimmt?
@smurf
Jemand, der einfach so und noch dazu auf seinem Privatgrund nackt ist, hat definitiv keine Haftstrafe zu befürchten, egal wie daneben der Nachbar ist.

Sorry, aber hie irrt sich der Schreiber gewaltig.
Wie schon zuvor von anderen Usern geschrieben, kann ... es kommt auf die Umstände / Nachbarn an. Und wenn einer zufällig über den Zaun schaut. Lieber etwas vorsichtig sein und für Blickschutz sorgen.

Wohl dem, der ein uneinsehbares Grundstück hat.

Aber mal ehrlich, reizt nicht gerade das Verbotene ?

Erotische Grüße
Hannelore und Peter
*******and Mann
625 Beiträge
Schwierig zu beantworten...
...wenn dich niemand dabei sieht, wenn sich niemand dadurch belästigt fühlt und
es zur Anzeige bringt, dürfte da im Prinzip nichts von kommen. Das Problem dabei ist,
daß man nicht immer alle Richtungen im Auge behalten kann, um früh genug auf eventuell vorbeikommende Personen zu reagieren.

Jemand (wie ich), der darauf aus ist so gesehen zu werden ist das egal,
jemand (wie du), der so etwas eigentlich vermeiden will wohl eher nicht.

@ pehabi:
pehabi

Wohl dem, der ein uneinsehbares Grundstück hat.
...ich schließe daraus, daß ihr ein ebensolches Grundstück besitzt und
die tollsten Dinge dort veranstaltet...
Jemand, der einfach so und noch dazu auf seinem Privatgrund nackt ist, hat definitiv keine Haftstrafe zu befürchten, egal wie daneben der Nachbar ist.
Sorry, aber hier irrt sich der Schreiber gewaltig.

Inwiefern? Mir ist kein einigermaßen aktuelles Urteil bekannt, dass jemand allein wegen "normalem" Nacktsein auf seinem Grundstück (d.h. nicht an der Grundstücksgrenze stehen und ...) zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. (Nein, auch nicht auf Bewährung. Und: Urteile älter als 35 Jahre zählen nicht, aus naheliegenden Gründen.)

Wenn du etwas Gegenteiliges weißt, lass es uns wissen, aber bitte mit Verweis auf das Urteil. Andernfalls darf ich dich bitten, das mit dem "gewaltigen Irrtum" zurückzunehmen. Danke.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.