So siehts nämlich aus...
cialex2002
Naja ich weiss nicht, da steht ja nichts von Wiederholung und so... Warscheinlich ist es also davon abhängig, wie belästigt sich die belästigte Person zeigt
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Naja ich weiss nicht, da steht ja nichts von Wiederholung und so... Warscheinlich ist es also davon abhängig, wie belästigt sich die belästigte Person zeigt
smurf
Nun mal langsam
Das Jahr gibt es bei hartnäckigen Wiederholungstätern, die nicht einsehen wollen,
dass es sich nicht gehört, im Stadtpark vor irgendwelchen Leuten auf dem Weg aufzutauchen und sich einen runterzuholen.
...ich denke dieses Jahr Haft trifft eher Exhis, die schon "bekannt" sind, öfter "auffällig wurden"...Nun mal langsam
Das Jahr gibt es bei hartnäckigen Wiederholungstätern, die nicht einsehen wollen,
dass es sich nicht gehört, im Stadtpark vor irgendwelchen Leuten auf dem Weg aufzutauchen und sich einen runterzuholen.