Im Prinzip ja...
cialex2002
Aber die strafrechtliche Verfolgung ist doch nur in öffentlichen Stellen zu befürchten, oder?
...was du zuhause tust ist egal, ich glaube mich erinnern zu können einmal gelesen zu haben, daß das auch für deinen Garten gilt.
Wenn du - eventuell - deinen Steifen in der Öffenlichkeit präsentierst,
und sich die Frau/Frauen davon belästigt fühlen und dich daraufhin anzeigen,
dann ermittelt die Polizei (
dich vielleicht als Täter), du wirst verhaftet und nach § 183 angeklagt, wenn die Frau/Frauen deinen Auftritt nur lächerlich/jämmerlich oder amüsant und unterhaltsam finden und dich daraufhin
nicht anzeigen, passiert nichts.
Wenn du dich nun allerdings von der Polizei direkt sehen läßt erfolgt automatisch die Verhaftung/Anzeige. Wenn du dich nackt außerhalb von dafür ausgeschriebenen Arealen aufhälst und keine sexuelle Motivation/Absicht ersichtlich ist, kommst du wohl mit einer Ordnungswidrigkeit davon, so wie dieser Mensch (
hab' den Namen vergessen), der schon ewig und drei Tage nackt joggen geht, mindestens ebensolang damit/deswegen vor Gericht ist und ab und an immer mal wieder in den Medien auftaucht.