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Beziehung,Ehe , ohne Patietenverfügung keine Rechte

Beziehung,Ehe , ohne Patietenverfügung keine Rechte
Hallo !

Mann erlitt Schlaganfall nicht schön is aber so.
dann trotz 25 Jahre Ehe wurde das gemeinsame Konto gesperrt,Richter eingeschaltet und die Ehefrau war mittellos und hatte viel Theater.

Leute wenn euren Partner etwas passiert - habt Ihr eine Patietenverfügung ? Wisst Ihr was das ist ?
Quelle: http://www.patientenverfuegungen.eu


Die Patientenverfügung dokumentiert die Entscheidung des Patienten über die Einleitung oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen.

Voraussetzung ist immer ein irreversibles Grundleiden mit tödlichem Verlauf für den Fall, dass der Tod in kurzer Zeit eintritt (Hilfe beim Sterben) oder der Patient dauerhaft in einem Koma liegt, z.B. wegen schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder dauernden Ausfalls lebenswichtiger Organfunktionen (Hilfe zum Sterben).
*******der Frau
70.978 Beiträge
eine patientenverfügung sowie eine vollmacht sollte der haben. dazu muss man aber auch einen menschen einsetzen, dem man wirklich vertraut. oftmals ist es so, dass in der patientenverfügung nicht mal der ehepartner eingetragen werden sollte, denn oftmals ist dieser nicht entscheidungswillig genug, um den letzten schritt wirklich zu gehen. es setzt schon ein grosses maß an selbstbewußtsein vorraus, um auch wirklich den wunsch des "kranken" durchzusetzen.

wie vorher schon geschrieben worden ist, hat die patientenverfügung nichts mit bankvollmachten etc zu tun, sondern hat nur was mit "vollmacht für den gesundheitszustand" zu tun.

das darf hier nicht verwechselt werden.

lg
luder
*****_st Frau
386 Beiträge
Ich denke, daß gemeinsame Konto war dann doch nicht so gemeinsam. Sie war dann wohl kein Kontoinhaber!

Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Paare getrennte Konten haben. Und im Ernstfall merkt man es dann.

Wir haben zwar auch 3 Jahre gebraucht, um den anderen beim Konto mit eintragen zu lassen, aber bei uns war es reine Faulheit. Und wenn man gesund, munter und frisch verliebt ist, dann denkt man eben nicht an Regenwolken. Aber genau das ist der Zeitpunkt es zu tun.

Patientenverfügung wurde ja schon erklärt.

Übrigens glaube ich nicht, daß die Frau völlig mittellos war. Bei den Banken arbeiten auch nur Menschen und bei Gericht auch. Ich denke und hoffe, daß solche Fälle ganz schnell geklärt werden.

Ich kenne den Fall zwar auch von meiner Oma, aber da war kein Partner mehr da, sondern "nur" noch die Erben. Da wurde das Konto auch erstmal eingefroren und es konnte nur mit Erbschein aufgelöst werden. Finde ich persönlich richtig. Sonst kann ja jeder machen was er will.
Also ne Patientenverfügung habe ich, genau wie Schatzi auch, allerdings hat das ja nix mit der Kontovollmacht zu tun - wie eh schon erwähnt wurde.

Die muss man schon extra regeln.

Was auch extra geregelt werden will ist, die testamentarische Verteilung des Nachlasses - und auch diesen haben wir mitterweilen gut geregelt.
solche "patientenverfügung" kenne ich auch.
meine mutter hat solch ein dokument unterschrieben und ich
besitze eine kopie davon.
soviel ich weis, wird aber immer noch rum gestritten, ob diese
verfügung in deutschland "rechtens" ist.
manche "gelehrte" sagen, es bedeutet aktive sterbehilfe.
lg

kvc
der gestern abend darüber ein bericht im fernsehen gesehen hat.
@ KVC

Ganz genau so ist es. In Prinzip hilft sie Dir nicht viel, wenn es dabei um Deinen letzten Wunsch geht.
@spielluder und Co
Hallo, eine Patientenverfügung hat außer Lebensverlänbende Maßnahmen
etwas mit Recht und Vollmacht der Besitztümer zu tun. Mein Schwiegervater lebt noch und ich weiß wie es war !

Die Entrscheidungsgewalt sämtlicher Maßnahmen,rechtlich,finanziell und gesundheitlioch werden dadurch abgedeckt und nicht durch die EHE!!!!

Im Ernstfall hat der EHEpartner keine Verfügungsgewalt sondern der Richter !!!!!
Das Wort
"Patientenverfügung" sagt es doch ... ein gesunder Mensch verfügt darüber wer sich um die Aspekte seiner gesundheitlichen Belange bekümmert wenn er selbst nicht mehr im Stande dazu ist... Hierzu zählen u. a. das Abstellen von lebenserhaltenden Maschinen, Organspende, etc.

Exisitiert eine derartige Verfügung nicht und kommt es bei den nächsten Angehörigen zu Streitereien bzw. zu keiner Einigung wie verfahren werden soll, so wird das Gericht zur Entscheidung hinzugezogen.

Bankkonten haben mit einer Patientenverfügung nicht das geringste zu tun.

Was ich mir jedoch vorstellen könnte, wäre, dass bezogen auf den Eingangsthread bspw. Stiefkinder der Stiefmutter oder Lebensgefährtin des Vaters (die keine Patientenverfügung und keine Verfügungsgewalt über das Bankkonto besitzt) der Frau "niedere Beweggründe" unterstellen und das Ganze daher vor Gericht bringen. In diesem Falle würde sämtliches Vermögen erst einmal eingefroren bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.
*******der Frau
70.978 Beiträge
Hallo, eine Patientenverfügung hat außer Lebensverlänbende Maßnahmen
etwas mit Recht und Vollmacht der Besitztümer zu tun.

sorry aber ich arbeite in einem bereich, wo ich jeden tag zig mal den unterscheid zwischen einer vollmacht (wo es auch wieder verschiedene gibt) und der patientenverfügung erklären muss.

eine patientenverfügung hat überhaupt nichts mit finanzangelegenheiten, aufeinhaltsbestimmungsrecht, veräußerungen von privateigentum und vieles mehr zu tun.
eine patientenverfügung hat lediglich was damit zu tun, wenn der vollmachtsgeber der patientenverfügung sich nicht mehr zu der behandlung seines gesundheitszustandes äußern kann.
deshalb heißt das eine auch patientenverfügung und das andere vorsorgevollmacht.

eine rechtswirksame vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der vollmachtgeber bei der beurkundung über seinen freiem willen verfügte, also geschäftsfähig war . eine patientenverfügung kann dagegen schon bei einwilligungsfähigkeit rechtswirksam eingerichtet werden.

lg
luder
*******lfe Paar
212 Beiträge
eine Patientenverfügung ...
ist sicher sinnvoll, wenn man bestimmte Behandlungsdinge nicht wünscht und vor allem dann, wie in unserem Fall - wir sind nicht verheiratet, aber 23 Jahre zusammen.
Es setzt sehr großes Vertrauen vorraus, alle Angelegenheiten gegenseitig regeln zu können, Finanzen, Immobilien usw., aber wir haben das, auch in der Familie und haben daher zudem eine notarielle Generalvollmacht für den jeweils Anderen, die alle denkbaren Fälle einschließt.
*********1987 Frau
9 Beiträge
individuallität
Hallo ihr lieben
ich bin krankenschwester und hab ein bisschen ahnung wie das auch im krankenhaus so mit partnerschaften abläuft

wenn dein partner erkrankt und ihr weder verlobt oder verheiratet seid sieht es echt schlecht aus.
gut zu wissen ist aber dass ihr in solchen fällen immer eine partnerverfügung beantragen könnt. das Formuntschafts gericht bzw Amtsgericht lehnt das selten ab.

wenn ihr verheiratet seid, frägt der Arzt immer dich befor er was tut. das wird nicht so genau genommen ob du eine verfügung hast oder nicht. und eine verfügung hilft nicht das mir das konnto nicht gespärrt wird das sind zwei paar stiefel.

man kann leuten nicht immer alles glauben!!!

fakt ist das ihr als ehe leute generell viele rechte habt.

anderst sieht es aus mit sterbehilfe was eine patientenverfügung eigentlich aussagt.

ohne eine patientenverfügung könnt ihr nicht entscheiden ob euer partner weiterleben soll oder nicht.

wichtig: die letzte entscheidung trifft in deutschland der artz im falle immer für das recht auf leben.

bei weiteren fragen stehe ich gerne zu verfügung

liebe grüße
mel
@sweet mel
dast richtig - aber nur Fast

@*****lfe GANZ GENAU ERKANNT.

Mein Ziel in diesem Fread ist es genau dieses Mißverständnis zu klären,das eine Patientenverfügung NUR für OPs und ähnl. da ist ,Stimmt so NICHT !
*********s1985 Frau
38 Beiträge
Muss man diese Verfügung nicht beim Anwalt oder so beglaubigen lassen? Sinnvoll ist es, so etwas zu seiner gesunden zeit zu machen, ich selbst möchte kein sapperndes etwas mal nach einem Unfall oder so sein.
*******lfe Paar
212 Beiträge
ja und nein ...
eine Patientenverfügung muss nicht beglaubigt sein ...
eine Gerneralvollmacht für alle Geschäftsfälle sehr wohl durch einen Notar, schon beispielsweise wegen möglicher Immobiliengeschäfte.
Ups
Winterelfe hat es genau auf den Punkt gebracht. So jetzt für alle. Ich habe hier so ein Formular da steht:

Gesundheitssorge/Pflege

Behörden (also alles an Gänge was dort zu erledigen ist)

Post & Fernmeldeverkehr

Vertretung vor Gericht

Untervollmacht

Betreuungsverfügung

Aufenthalts und Bestimmungsrecht

weiteres

Zitat Ende -

von einen Betroffenen hier der weiß was passiert ist weil keine da war. Konto einfrieren ect.
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