Eine erhebliche Störung des Betriebsablaufes ist nicht Voraussetzung für eine Abmahnung. Es ist ausreichend, denke ich, wenn es den Arbeitgeber stört
Ne... auch wenn dem Arbeitgeber mein Haarschnitt nicht gefällt, reicht das noch lange nicht für eine Abmahnung (immer unter der Voraussetzung, dass dies nicht die Arbeitsleistung beeinträchtigt, eine Headbanger-Matte an der Ständerbohrmaschine ist sicher nicht angebracht). Zum Glück sind die Arbeitnehmer heute nicht mehr auf Biegen und Brechen auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen. Auch ihnen werden gewisse Rechte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zugestanden.
und die darüber getragene Kleidung dem branchenüblichen Usus entspricht
Und warum sollte das nur auf Unterwäsche beschränkt sein?
Was sind "unerlaubte Schuheinlagen" und inwiefern sollten die disziplinär anstößig sein?
Im Prinzip das gleiche wie Beckenbodentrainer... Da gibt es ja die tollsten Einlagen zum Thema Reflexzonenmassage. Auch die kann zu sexueller Stimulation führen..
solange sie nicht zum aktuellen Tagesthema im Betrieb gemacht werden, weil dies als Form der sexuellen Belästigung ausgelegt werden könnte.
Da geh ich mit. Wenn es Auswüchse dieser Form annimmt, ist sicher auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Davon war aber eigentlich nicht die Rede.