Stunden später:
Es gibt noch ein paar Dinge, die vielleicht für den einen oder anderen Betroffenen/Angehörigen interessant sein könnten:
Das Rückkopplungspfeifen kann aus verschiedenen Gründen auftreten.
1. ein nicht mehr passendes Ohrstück/Otoplastik. Dies kann sein, da das Ohr bis zum Lebensende wächst und sich verändert. Sei es einfach so, oder dass man stark zu- oder abnimmt oder eben an den Zähnen etwas verändert wird, da sich dann der Kieferstand verändern kann.
2. zu kleiner Dome/Schirm um die Rückkopplung vermeiden
3. ein defekter Hörschlauch
4. ein mit Ohrenschmalz zugesetzter Gehörgang
5. das Hörgerät erkennt Musik fälschlicherweise als Rückkopplung und versucht dagegen an zu steuern
Lösungsmöglichkeiten:
1. Neufertigung der Otoplastik (logisch)
2. größerer Dome, oder ab einem gewissen Grad der Hörminderung eine Otoplastik
3. austausch
4. der HNO muss ran
5. Neueinstellung des Gerätes
Auch müssen die Schläuche, die dicker sind regelmäßig getauscht werden. Wenn sie hart werden leiten sie nicht mehr so gut und man hört schlechter, auch, weil der Durchmesser abnimmt. Auch wird der Schallschlauch kürzer, wodurch zeitweilig das Ohrstück auch weiter aus dem Ohr gezogen werden kann und auch dadurch manchmal das Pfeifen entstehen kann.
Messung:
Es sollte vorher immer ein komplettes Audiogramm (Sowohl Ton- als auch Sprachaudiogramm; zuerst das Tonaudiogramm) gemacht werden, auch um zu ermitteln, welche Erwartungen noch zu setzen sind. Wenn eine Hörminderung lange Zeit nicht oder unterversorgt ist, kann es passieren, dass das Gehirn das Verstehen mit der Zeit vergisst/einstellt. Und wenn das passiert, dann kann man nur noch den Wert erreichen, den man im besten Fall noch messen kann. Man misst im Regelfall den Bereich, bei dem jemand anfängt zu verstehen mit Mehrsilbern/Zahlen, danach misst man mit den Zahlen die Schwelle, bei der es dem Kunden gerade eben unangenehm wird. Danach misst man mit einsilbigen Worten das Sprachverstehen. Danach kann man dann sagen, was zu erwarten ist.
Wahl der Hörgeräte:
Auf Grund der Hörmessung, welche immer deutlich ausführlicher ist als beim HNO, kann man dann eine Empfehlung aussprechen. Ist die Hörminderung sehr gering, dann geht man auf ein HdO (Hinter-dem-Ohr), entweder mit Otoplastik oder mit einem Hörschlauchsystem. Dies ist auch abhängig davon, wie gut die Motorik des Kunden ist. Man nimmt in diesem Fall in der Regel kein IO (Im-Ohr), da die Nachteile ähnlich sind wie bei Oropay und Co. Sprich, man hört seine eigene Stimme zu stark und auch die Kaugeräusche etc. sind unangenehm und man hört mehr sich selbst als das Außen.
Wenn die Hörminderung etwas stärker ist, dann kann man alle drei Varianten wählen, wenn die Anatomie es zulässt (Wie enganliegend sind die Ohren oder wie groß ist der Gehörgang?). Wenn sie jedoch zu stark ist, dann ist ein IO auch nicht mehr möglich, da die Leistung nicht mehr ausreicht.
Es kann auch mal sein, dass der Kunde, wie in meinem anderen Beitrag geschrieben, zu früh Lautes als unangenehm einstuft, dann wird eine Anpassung auch schwieriger, da die Geräte ja eine gewisse Dynamik benötigen und irgendwie die Verstärkungsleistung unterbringen müssen. Um es mal einfach auszudrücken.
Auch kann es sein, dass man nicht mit den ersten ein oder zwei Geräten hin kommt, dann muss man leider weiter testen.
Was man auch wissen sollte ist folgendes:
Es gibt sehr unterschiedliche Verträge mit den Kassen, sie zahlen unterschiedliche Summen und haben auch unterschiedliche Vorgaben, welche erfüllt werden müssen.
Allerdings ist es bei allen so, dass sie eine Variante bezahlen, bei denen der normale Kassenkunde 10Euro gesetzliche Zuzahlung pro Ohr zu leisten hat. In allen drei oben genannten Varianten.
Auch ist zu beachten, dass die Kassen eine Pauschale für die Reparaturen zahlen. Wenn man also ein Kassengerät hat, sind damit alle Reparaturen abgegolten.
Aber egal welche Art und welches Gerät man hat, in dem ursprünglichen Kaufpreis sind Hörteste und Nacheinstellungen sowie Servicekontrollen mit inbegriffen.
Wenn man den Akustiker wechselt, sei es wegen Umzugs oder weil man mit dem anderen nicht mehr zufrieden ist, dann kann der neue Akustiker diese Pauschale, bzw. den Restbetrag, überweisen lassen von dem vorigen. Die meisten Akustiker machen dann die Nachsorge (Hörteste als auch Nacheinstellungen) aus Kulanz kostenfrei, es kann aber auch, dass sie etwas berechnen. Das ist eine Individuelle Entscheidung der jeweiligen Firma.
Soviel ersteinmal für heute.