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Sklavenvertrag

Was haltet ihr davon?

Dauerhafte Umfrage
*******9113 Mann
52 Beiträge
Themenersteller 
Sklavenvertrag
erstellt für Sklaven die ihre Einstellung zur
Lebenseinstellung gemacht haben.
Ist nicht mein Entwurf nur übernommen,
habe ihn bei meiner Informationssuche über
das Thema gefunden.


1.) Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihr 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und seinen Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur vom Herrn gekündigt werden.

2.) Die Sklavin hat ihrem Herrn unverzüglich ihren gesamten Besitz zu übergeben.

3.) Der Sklavin ist es nicht erlaubt außer ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beschäftigung zu haben. Sie hat ausschliesslich ihrem Herrn zu dienen.

4.) Die Sklavin hat jederzeit und an allen Orten die vereinbarte Dienstkleidung zu tragen.In ihrer Freizeit ist absolute Nackthaltung angeordnet, es sei den der Herr wünscht etwas anderes.

5.) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: BH, Slip, Strumpfhosen, Hosen, Kleider und Röcke, sofern es sich nicht um Minis handelt, es sei den der Herr wünscht es.

6.) Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

7.) Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf Andere übertragen.

8.) Die Sklavin muss sich jedem Mann oder jeder Frau hingeben, die von ihrem Sklavinstatus Kenntniss hat und der Herr es erlaubt. Sollte sie jedoch bei einer solchen Begegnung einen Orgasmus haben wird es eine harte Bestrafung geben.

9.) Der Herr kann ihre Sklavin zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.

10.) Der Sklavin ist es nicht gestattet während der Züchtigung Laute von sich zu geben. Nichtbefolgung zieht weitere Strafen nach sich, ausgenommen es wird vom Herrn gefordert.

11.) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt in demütiger, unterwürfiger Haltung zu antworten.

12.) Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig und in demütiger und unterwürfiger Haltung auf die Entscheidung ihrer Herrin zu warten, Rechte hat die Sklavin keine.

13.) Die Sklavin verpflichtet sich, sämtliche persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken zu vergessen. Sie übernimmt die Wertvorstellungen seines Herrn und wird diese kompromißlos leben.

14.) Der Herr schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen. Er hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.

15.) Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin findet keine Verwendung.
****ub Mann
1.137 Beiträge
Abgesehen davon, das mal von "Herr", dann aber wieder von einer "Herrin" die Rede ist - ich halte da nicht viel von. Mag einige Leute geben, die solche (logischerweise rechtsunwirksamen) Verträge mögen, weil der Sklave sich auf diese Weise wirklich an die Herrschaft weitergibt, aber prinzipiell ist's nur ne Spielerei... ein Gimmick...

Besonders §15 stösst mir etwas sauer auf. Bin da eher ein Freund von SSC, und auch, wenn es nicht eingesetzt wird, so sollte es im Hintergrund IMMER ein Safeword geben.

Keine Stimme abgegeben.
*******9113 Mann
52 Beiträge
Themenersteller 
Ja es ist ein Spiel
... doch es ist wie bei jedem anderen Spiel der Punkt sich an die regeln zu halten. Es gibt einige die leben ihre devote Ader als Lebenseinstellung aus und für diese hat so ein Vertrag sicher eine symbolische Bedeutung. Klar ist das er keinenfalls rechtlich ist, er stellt er ein Symbol für die (z.B.) Meister-Sklavin Beziehung dar.
au ja, ich hab so was auch gemacht
1.) Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihr 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und seinen Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur vom Herrn gekündigt werden.

Mein Mann hat sich mit einem einzigen Wort dazu verpflichtet. Er sagte JA. Und das vor fast genau 16 Jahren.

2.) Die Sklavin hat ihrem Herrn unverzüglich ihren gesamten Besitz zu übergeben.

Gemeinschaftskonto und Frau entscheidet, wann das neue Auto gekauft werden darf. Nur so geht es richtig!!!


3.) Der Sklavin ist es nicht erlaubt außer ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beschäftigung zu haben. Sie hat ausschliesslich ihrem Herrn zu dienen.

Ja mein Gott, ich wäre eine schlechte Frau, wenn er noch Zeit für außerhäusliche Aktivitäten hätte. Reichen die Aufgaben nicht, die ich ihm verpasse, um abends totmüde ins Bett zu fallen?


4.) Die Sklavin hat jederzeit und an allen Orten die vereinbarte Dienstkleidung zu tragen.In ihrer Freizeit ist absolute Nackthaltung angeordnet, es sei den der Herr wünscht etwas anderes.

Genau, ich wünsche zweckmäßige Kleidung für Gartenarbeit, Büro, Ausgehen... Frau legt eh die Kleidung bereit, weil Herr nix passendes findet.


5.) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: BH, Slip, Strumpfhosen, Hosen, Kleider und Röcke, sofern es sich nicht um Minis handelt, es sei den der Herr wünscht es.

Auch richtig. Wäre ja noch schöner, wenn ich ihn in meinen Sachen erwische. Das würde aber auf die Pfötchen geben!!! Hosen darf er aber, ich bin ja ein gnädiger Hausdrache.

6.) Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

Anspruch ja eh nicht. Kann mich nicht erinnrn, dass da in bewusstem Vertrag was von Orgasmus stand.


7.) Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf Andere übertragen.

ja, es ist nicht einfach, immer für alles alleine die Verantwortung zu haben. Sogar das Verfügen kann streßig sein. Mag wer mal ablösen?


8.) Die Sklavin muss sich jedem Mann oder jeder Frau hingeben, die von ihrem Sklavinstatus Kenntniss hat und der Herr es erlaubt. Sollte sie jedoch bei einer solchen Begegnung einen Orgasmus haben wird es eine harte Bestrafung geben.

Ausgeliehen habe ich ihn bereits sehr oft. Für Bäume ausschneiden, Tapezieren, Graben schaufeln, PC reparieren, Kirschen pflücken. Und er war so gut und hatte nie einen Orgasmus dabei. Somit erübrigte sich jede Bestrafung.


9.) Der Herr kann ihre Sklavin zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.

Also ich hab immer meine Lust. Und wenn nicht, nun, dann gibt es auch mal Strafe. Aber die sieht dann nicht ganz so aus, wie ihr es euch wieder vorstellt. Schämt euch für eure unzüchtigen Gedanken.


10.) Der Sklavin ist es nicht gestattet während der Züchtigung Laute von sich zu geben. Nichtbefolgung zieht weitere Strafen nach sich, ausgenommen es wird vom Herrn gefordert.

Laute sind schon aus bautechnischen Gründen nicht erlaubt. Das Trockenmauerwerk zum Kinderzimmer ist sehr hellhörig und das Kind hat extrem gute Ohren. Zumindest in diesem Bereich der Geräuschkulisse

11.) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt in demütiger, unterwürfiger Haltung zu antworten.

Macht er. Immer! Ist halt ein Braver!

12.) Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig und in demütiger und unterwürfiger Haltung auf die Entscheidung ihrer Herrin zu warten, Rechte hat die Sklavin keine.

Richtig so. Frau hat das Sagen im haus. Wäre ja noch schöner, wenn der Mann mal was alleine entscheidet.


13.) Die Sklavin verpflichtet sich, sämtliche persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken zu vergessen. Sie übernimmt die Wertvorstellungen seines Herrn und wird diese kompromißlos leben.

ich liebe genau diesen Paragraphen, der mir ein schönes, friedliches, diskussionsloses Leben beschert.

14.) Der Herr schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen. Er hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.

Er muss regelmäßig zum Zahnarzt, zur Vorsorgeuntersuchung und natürlich hat er auch die Freiheit, sind impfen zu lassen, wenn er meint, dass Frau langsam in die Tollwutphase kommt. Dauerhaft gekennzeichnet ist er mit einem goldenen Ring am Finger

15.) Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin findet keine Verwendung.

Nun, ich will mal nicht so sein. Aber das Safewort ist schweineteuer, wenn er es denn mal aussprechen will. Denn er lautet: Scheidung

Mein Fazit: ich lebe diesen Vertrag und finde den vernünftig und in Ordnung.

PS: wer das ernst nimmt, sollte mit einem goldenen Ring dauerhaft gekennzeichnet werden

Dany, die unter der Hitze enorm leidet und die eindeutig zuviel Kaffee getrunken hat.
Mehr dazu fällt mir nicht ein @ D. *haumichwech* *top* *haumichwech* *top* *haumichwech* *aua* *aua* *aua*
****ub Mann
1.137 Beiträge
[b]LOL[/b] Klasse, dann habe ich das mit dem Vertrag ja völlig falsch verstanden. Danke dir, firstlove, für die Erklärung. *g*
Die Erklärung von firstlove ist echt super *haumichwech*

Wenn man das so sieht, haben so ziemlich viele männliche wesen diesen Sklavenvertrag am tag ihrer Hochzeit unterschrieben *grins* und das meist ganz freilwillig - haben wohl das kleingedruckte nicht richtig gelsen............... *haumichwech*
Also...
... ich find die Erklärung von firstlove echt super :D.

Trotzdem muss ich nochmals schnell auf den ernsten Pfad zurückkommen. Wer in der Schweiz BDSM ohne Vertrag praktiziert, begibt sich a) auf Glatteis, das dann b) noch extrem dünn ist. Die Schweiz hat das Sexualstrafrecht vor einiger Zeit ziemlich verschärft, was BDSM eigentlich tabuisiert bzw. fast verbietet. Ausser man ist sich einig! Aber wie würdest Du das, ich spreche ausdrücklich als Dom, vor Gericht beweisen, wenn Du nichts schriftlich hast? In Deutschland verhält sich das klar anders, aber auch ihr untersteht dem Strafgesetzbuch.

Und zum Abschluss noch an Firstlove. Dort wo Dein Mann "JA" gesagt hat, musste mit 100%-iger Sicherheit auch noch eine Unterschrift geleistet werden, oder *ggg* ...
*******rden Frau
505 Beiträge
Ich (er) habe mir über einen Vertrag auch so meine Gedanken gemacht und bin zu dem Schluß gekommen, dass er überflüssig ist. Ja, ich verstehe, dass er manchmal zum "Spiel" mit dazu gehört. Ist sicher auch irgendwie aufregend für Sklave/Sklavin sich so zu übereignen (rechtlich hat er natürlich kleine Bewandnis).
Bei uns ist es so, dass es Regeln gibt - eine Menge Regeln, vielleicht sogar zu viele Regeln. Diese sind auch schriftlich festgehalten, damit meine Sklavin sich diese immer mal wieder durchlesen kann. Wir "spielen" allerdings kein BDSM, sondern wir leben es - 24/7. Da brauche ich keine schriftliche Willenserklärung meines Gegenübers. Wir wissen beide, was und das wir es wollen. Wenn einer von beiden sich grundsätzlich nicht mehr an die Regeln hält, dann können wir unsere Beziehung nicht weiter aufrecht erhalten. So einfach ist das bei uns...
****ub Mann
1.137 Beiträge
@*******usn
Verhält es sich hier anders mit dem Strafrecht? Nein, im Grunde begibt sich Dom auch hier auf dünnes Eis. BDSM ist eine nicht geahndete Straftat, weil sie auf beiderseitigem Einverständnis beruht. Wo kein Kläger, da kein Richter. ABER: Sub kann diese Einwilligung auch nachträglich entziehen, z.B. weil Dom die hilflose Situation Sub's ausgenutzt und etwas getan hat, was Sub partout nicht wollte. Ist dann aber für beide Seiten schwierig, das vor einem Gericht zu beweisen, aber in der Regel würde das Gericht wohl eher dem Opfer glauben. Solche Gesetzgebung ist nicht mein Fall, da es dem Missbrauch im Grunde Tür und Tor öffnet, aber es ist wohl anders nicht gesetzlich möglich.

Das kann ein echt grosses Problem werden für Dom. Darum sollte Sub sich den Meister nicht nur mit Bedacht wählen, sondern Dom sollte Sub auch mit sehr viel Bedacht wählen.
********chen Frau
167 Beiträge
Aber wäre so ein Vertrag in der Schweiz den überhaupt gültig und als Beweis vorbringbar?

Hier in Deutschland verstößt er ja vor allem gegen § 138 I BGB, weil er sittenwidrig ist. Gibt es in der Schweiz nicht ein ähnliches Konstrukt?

LG Anna
*********9_rp Paar
332 Beiträge
@firstlove
Deine erklärung finde ich super.

Da sieht man mal was es alles bedeuten kann. *ggg*
Zum Thema...
... Vertrag, nur folgendes. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass er im Grund überflüssig sein sollte. Aber...

... es gab bzw. gibt in der CH einen Präzedenzfall in Form eines Bundesgerichtsentscheides. Dort hat eine Sub ihren Dom wegen sexueller Nötigung angezeigt. Dieser konnte dann aber mittels eines Vertrages die Anklage abwenden.

@****ub
Dein Einwand, trau, schau wem ist mit Sicherheit die beste Lösung! Als Beispiel folgendes. Eine Dir bekannte Dame möchte sich aufs Feld des BDSM wagen und fragt Dich an, ob Du ihr die Tore öffnen würdest. Das hätte bei uns deutlich schlimmere Konsequenzen als bei Euch! Ich wollte auch nur auf diesen Teilaspekt hinweisen und ihn nicht über alles stellen!

@********chen
Die Sittenwidrigkeit eines Vertrages ist in der CH im ZGB (Zivilgesetzbuch) geregelt und wurde mit obigem BG-Entscheid klar ausgelegt. Geh mal auf Wikipedia und gib BDSM ein. Ein Grossteil ist dort erklärt.

Wie eingangs erwähnt. Verträge werden zur Sicherheit abgeschlossen, damit man sich später wieder an alles erinnern kann. Man war sich ja bei der Vertragsunterzeichnung einig. Mein Fazit, in einer guten Beziehung unnötig, bei keiner (wirklichen) Beziehung (oder in der CH) zumindest hilfreich ;-).

DG Pit

P.S. Meine Meinung zu einem Thema ist selten abschliessend ;-)...
*******9113 Mann
52 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag
Auch ich finde diesen Vertrag in einer dominant-devoten "Beziehung" überflüssig ist, denn wenn man sich schon auf so eine gemeinsame Ebene begibt ist höchstes Vertrauen & große Sorgfalt notwendig und sollte zumindest eine Grenze festgelegt werden.
BDSM kann eine Lebenseinstellung sein, wie ich es schon kennenlernte, jedoch geschieht dies immer auf Sympathie und vertrauensbasis, eine Sub die jemand nicht will wird sich auch wenn sie devot ist ihm nicht unterwerfen!

Dominante Grüße

PS.: ist aber erstaunlich was es im Web nicht alles zu finden gibt, sogar ein Sklavenmarkt [b]fg[/b]
****_nw Frau
691 Beiträge
Zeugen
Wir haben keinen Vertrag, da bei uns 24/7 nicht angesagt ist, aber ich habe, um meinen Schatz in solch spannenden Fällen zu schützen wie:
"sub landet nach Unfall ohnmächtig im Krankenhaus, Arzt sieht Striemen und lässt die Herren in Grün Ermittlungen einleiten, weil Sub keine Erklärung abgeben kann"
vor einem Zeugen (einem guten Freund von mir) erklärt, dass ich mit diesen Praktiken einverstanden bin. Er kann dann notfalls für meinen Mann aussagen.
Vielleicht geht das ja auch in der Schweiz?

Ps: ich stoße mich ein Bisschen an dem Wort Spielen in Eurem Text, anna_norden.
Wir "spielen" allerdings kein BDSM, sondern wir leben es - 24/7.
Wir spielen auch nicht, wir leben es nur bewusst anders als Ihr es tut.
Sklavenhaltung per Unterschrift...
... und nicht Vertrag müsste dies heißen... denn ein Vertrag hat immer Rechte und Pflichten für beide Seiten. Auf die Sittenwidrigkeit mag ich garnicht weiter eingehen.
Gerade da ich D/S als Lebensform und nicht als eine reine sexuelle Spielart erlebe, geht es um eine freiwillige Unterordnung, die ein verantwortungsvoller Herr auch immer überprüfen wird, denn ER will mich nicht als höriges Hascherl, er will, dass ich aus meiner Persönlichkeit heraus bewusst und aus freiem Willen heraus meine Unterordnung lebe, dass ich ihn anerkenne, weil ich in der "Arbeit" mit ihm immer wieder die Erkenntnis erlange, dass er zurecht mir übergeordnet ist, dass er es "verdient" hat, dass ich mich ihm unterordne...
Dass für unsere Beziehung bestimmte Regeln gelten, ist nichts anderes, wie in jeder "normalen" Beziehung auch.

Wer solche Verträge braucht, um seine Macht zu demonstrieren, ist dieser TOP tatsächlich dann top??? *zwinker*
Gut erkannt, Schillernde!
Wer solche Verträge braucht, um seine Macht zu demonstrieren, ist dieser TOP tatsächlich dann top???
Nee, der ist halt ein Spießer... aber vielleicht sein Gegenstück ebenfalls? Wer weiß...
Seid nicht so erhaben...
... die Abstimmung ist nahezu unentschieden...

Für den einen kann die Unterschrift unter einen Vertrag (welcher Wortlaut der auch immer haben mag) einen Kitzel darstellen. Für andere nicht! Also soll jeder das rausnehmen, was ihm gefällt...

DG Pit
Geehrter Minus-N,
ich schreibe hier stets nur meine subjektive Meinung, also wozu die Aufregung? Hier nimmt sich doch eh jeder raus, was ihm gefällt, und ich natürlich ebenso. Erhabenheit oder den Anspruch auf solche sehe ich darin nicht, und habe ich auch nicht.

IN MEINER SUBJEKTIVEN VERBLENDUNG möchte ich dennoch allen Vertragsliebhabern zu bedenken geben, dass so ein Vertrag eine leicht bürokratische, naiv-regulatorische (vulgo: spießige) Komponente hat, die unsereinem den Spaß an der Sache nimmt. Wir fühlen uns an Lenin erinnert: "Die Deutschen würden auch dann noch eine Bahnsteigkarte kaufen, wenn sie eine Revolution machen" (oder so ähnlich).
@ culor
Sag ich doch, höhöhö...
****ub Mann
1.137 Beiträge
@masculor
Bahnkarte, um zur Revolution zu kommen? Ja, aber schön (wie die Engländer) hinten anstellen. Und nicht vergessen: Punkt 12 hat der Bahnkarten-Chefverkäufer Pause, da geht dann erstmal nichts mehr. Eventuell werden wir die Revolution also mal wieder Dank einiger Zuspätkommer verschieben müssen. Hmm, wir könnten ja mal eine Revolution für den 10.8.2006 festlegen, so um 15 Uhr - ganz spontan, versteht sich. Jeder, der mitmachen will, möge sich bitte vorher bei den Organisatoren ihr dreiseitiges "Mitmachformular" abholen und dieses ausgefüllt und staatlich beglaubigt zurücksenden. Vielen Dank.

Ja, ich mag unsere deutsche Bürokratie und Ordnungsvernarrtheit! *zwinker*
Heiliger Bürokratius
... was habe ich denn hier für eine Diskussion auf einmal? Lach!

Ich bin nicht gleich erhaben, nur weil ich der Meinung bin, dass ich als Sub ganz gern auch noch ein wenig mitdenken können soll / will und nicht einfach vertrags- / regelgetreu handeln soll.
Das wär ja auf Dauer gruselig...

Und wenns andere anders haben wollen, sollen sie. Nur werd ich doch meine Ansicht dazu hier wie alle anderen auch schreiben dürfen. Und es ist mir auch wurscht, ob die Umfrage 50-50 oder wie auch immer ausgeht. Ich habe es nicht nötig, meine Meinung nach Umfrageergebnisse zu gestalten. Das kennen wir von der Politik zur Genüge, das brauch ich nun wirklich nicht für mich.
@ Schillernde...
... und trotzdem musst Du später danach leben *roll* !
also ich bin der meinug ein Vetrag oder eine Auflistung von Regeln ist umbedingt erforderlich, sollte aber auf jede Sklavin abgestimmt werden. Ich denke man sollte dort unterschiede machen, denn jeder Mensch ist anders drauf von seinen Vorstellungen und neigungen. Aber ansonsten:


Vertrag=unbedingt
Lg *top*
Also es wäre ganz sicher geil und aufregend mal sowas zu machen, aber irgednwie vollkommen zu hart für meinen geschmack. Hat jemand sowas auch noch 70% softiger?! *zwinker* Wäre über eine Mail dankbar.
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