„@******h15
Grundsätzlich = vom Grundsatz her ja, aber nicht zwingend.
Gerade Grundsätzlich würde ich das mit
bezeichnen wollen.
Im freien Sex zu haben, ist im Unterbewußtsein erwischt zu werden schon verankert.
Das Paar will beim Sex nicht wirklich entdeckt werden, der Kitzel besteht dennoch in dem gewissen Risiko.
Schon bei geöffneten Fenster Sex zu haben, um eventuell gehört zu werden, kann einen gewissen Reiz verursachen.
Wer den Kitzel nicht sucht wird im geschlossenen Haus, bei Fenster zu und blickdichte Gardinen seinen Sex haben........... aber niemals im Garten mit noch so hoher Hecke.
Das ist viel zu pauschal gedacht.
Wir zB. stehen
nicht auf
heimliche Zuschauer*innen und auch nicht auf irgendeinen vermeintlichen «
Kitzel».
Wenn wir Zuschauer*innen wollen, spielen wir an Orten, an denen diese
nicht heimlich zuschauen müssen - entspr. Veranstaltungen bspw., auf denen uns jede*r offen zusehen darf.
Wenn wir keine Zuschauer*innen wollen, spielen wir dort, wo es keine geben sollte - zum Beispiel in unserem Garten, an dem im Übrigen
kein Spazierweg entlang führt.
Wenn jemand sich nun anschleicht und da heimlich zusieht, dann finde ich das einfach nur übergriffig, respektlos und gruselig. Denn ich verhalte mich in dem Fall so, dass Außenstehende das
nicht zufällig mitbekommen können. Und ich befinde mich auf meinem privaten Grundstück.
Menschen, die im Freien Sex haben, zu unterstellen, sie würden Zuschauer*innen oder die Gefahr, beobachtet zu werden, generell geil finden, ist einfach nicht okay. Das ist nichts anderes als eine Pauschalisierung, die Dritten unterstellt, die eigene Sichtweise zu teilen. Pauschalisierungen treffen jedoch niemals zu, wir sind alle individuelle Personen.
Ich bleibe dabei - mich stört das Wort «heimlich», denn es impliziert, dass die Zustimmung der Beobachteten keine Rolle spielt. Damit lässt es jeglichen Konsens außen vor, Konsens sollte aber
immer die Grundlage sexueller Handlungen sein.
Die Heimlichkeit ermöglicht doch erst Tätigkeiten wie unerwünschte Bild- / Tonaufnahmen usw...
Aktiver Konsens =
ausgesprochenes «Ja» und
nicht das Fehlen eines «Nein»!
Davon abgesehen verwende ich den Begriff «grundsätzlich» nicht in seiner juristischen Bedeutung, in der er Ausnahmen zulässt, sondern in umgangssprachlicher Bedeutung, die für «prinzipiell» steht und damit keine Ausnahmen zulässt.
LG,
Sie 🌷