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Wie erklärt ihr Spuren vom BSDM beim Arzt?

********chaf Mann
7.480 Beiträge
JOY-Angels 
Wenn es um "beweiskräftig" geht: Beweiskräftig ist erst einmal gar nichts. Es hängt davon ab, ob dir der Arzt glaubt, was du sagst ("ach, das? *g* Das ist vom Liebesspiel gestern, wir stehen auf die härteren Sachen, hat Spaß gemacht."). Und das tut er am ehesten, wenn man da kein großes Geheimnis draus macht, sondern offen dazu steht und es so erzählt, als ginge es um das letzte Kaffeekränzchen oder Kletterkurs.

Gelassenheit wirkt da wirklich Wunder. *g*
**********henke Mann
9.638 Beiträge
Meine ...
... Meinung:

1. planbare Arztbesuche so legen, dass keine Spuren zu sehen sind
2. plötzliche Arztbesuche nach Möglichkeit beim Arzt des Vertrauens machen
2a) schon vorher mal im Gespräch was zu BDSM angedeutet haben - dann kann eigentlich nichts passieren
2b) es ist noch nichts bekannt - als Frau mit einem Augenzwinkern "Wir haben 50 Shades of Gray gespielt" sagen und auch dann sollte eigentlich nichts passieren
2c) - dann ist es kein Arzt des Vertrauens
3. mit Tatütata in die Notaufnahme: es gibt zwar keinen Gott, aber vielleicht hilft beten.
******wen Frau
15.497 Beiträge
**********henke:
3. mit Tatütata in die Notaufnahme: es gibt zwar keinen Gott, aber vielleicht hilft beten.

Beten? Wozu? Glaub mir, die Jungs uns Mädels in den Notaufnahmen machen einen toughen Job und haben fast schon alles gesehen, was sich der kranke menschliche Geist auch nur annähernd vorstellen kann. Was ich von meinen Kollegen aus erster Hand höre, schlägt jedes Fantasy- und Horrorbuch. Ein paar SM-Spuren jucken da wirklich niemanden mehr.
**********urple Paar
7.608 Beiträge
Die Dokumentationspflicht eines Arztes ...
... hat erst einmal nichts mit den Krankenkassen zu tun @****HB . Ein Arzt ist verpflichtet, das was er bei der Untersuchung feststellt zu dokumentieren. Er ist aber nicht Anzeigepflichtig wenn er z.B. eine Straftat vermutet, dem steht die Schweigepflicht als höherer Grundsatz entgegen. Es gibt aber Anzeigepflichten für bestimmte ansteckende krankheiten und Anderes gegenüber den Gesundheitsämtern.

Von dieser Schweigepflicht gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, in denen der Arzt Auskünfte geben muss. Insbesondere erhalten die Krankenkassen ohne schriftliche Entbindung des Arztes von dieser Schweigepflicht durch den Patienten keine detaillierten Beurteilungen, sondern lediglich die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Daten.
Auch in Fällen von Drittverursachern (... Fremdeinwirkung, Unfall, Straftat, usw.) muss die Krankenkasse für die Leistungen aufkommen und kann dann im Zweifelsfall erst im Nachinein versuchen, diese Auslagen vom Drittverursacher oder dessen Versicherung zurückzubekommen. Selbst bei einem Suizidversuch ist die gesetzliche Krankenversicherung Zahlungspflichtig.
Private Krankenversicherungen und insbesondere Unfallversicherungen können (... und tun es in der Regel auch) allerdings solche Dinge wie Selbstverschulden, Vorsatz oder teilweise auch Drittverschulden) ausschliessen.

Wo es allerdings immer wieder Streitfälle bei Selbstverschulden und Vorsatz gibt, ist die Lohnfortzahlung und das Krankengeld. Aber auch hier sind die Messlatten für die gesetzlichen Versicherungen sehr sehr hoch. Da müsste schon ein sehr schwerwiegender Fall von bewusster und vorsätzlicher Körperverletzung voliegen und auch zur Anzeige gebracht werden, um eine Krankengeldzahlung verweigern zu können. Die Behandlungskosten müssen in jedem Fall übernommen werden.
Wenn es allerdings zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kommt können die Krankenversicherer natürlich versuchen, auch ihre Kosten vom Verursacher auf zivilrechtlichem Wege einzufordern.


Fazit:
Der Arzt jedenfalls ist in erster Linie erst einmal an seine Schweigepflicht gebunden (... das gilt auch für eventuell beteiligtes medizinisches Personal).
Einvernehmliche sadomasochistische Handlungen stellen weder eine Straftat noch eine meldepflichtige Krankheit dar.
Insofern spicht überhaupt nichts gegen wahrheitsgemässe und offene Angaben ausser eventuell vorhandener Scham und eigenen Vorbehalten.

LG BoP (m)

P.S. Dies ist meine persönliche Einschätzung, basierend auf meinem persönlichen Erfahrungswert, keine juristisch abschliessende Beurteilung.
*******ise Paar
2 Beiträge
@**********urple:
Das würde ich im Wesentlichen genauso sehen. Die Schweigepflicht steht höher als eine Meldepflicht. Ich würde ggf. die Spuren dokumentieren, wenn mir der Verdacht käme, daß da häusliche Gewalt im Spiel ist. Ansonsten würde ich nur einen Vermerk in der Akte machen (BDSM...).
Selbstverständlich sehr wichtig!
Es ist natürlich wichtig gut hinzuschauen und hinzuhören, was bei Spuren von körperlicher Gewalt dahinter steckt.
Aus meiner Erfahrung in einer Notfallambulanz einer sehr großen Uniklinikums kann ich sagen, dass sich die Spuren durchaus unterscheiden.
Das Verletzungensbild ist ein anderes.
Kein aggressiver besoffener Gatte macht sich die Mühe gezielt auf den Po und Oberschenkel in kontrollierter Dosis zu schlagen. Das sieht in der Realität (furchtbar) anders aus. Bei Fesselspuren ist das schon schwieriger und bei Würgemalen nochmal schwieriger.
Und mit dem Aktenvermerk ist das so eine Sache. Da landet man schnell in einer Schublade und aufmerksam angeschaut geschaut werden muss der Patient ja sowieso jedesmal.
Jo,und dann muss man noch sehen-ich bin n Mann-da wirds dann nochmal ne Nummer schwerer,zu erklären, das man devot ist....gottseidank hatte ich das noch nicht nötig-mit Haaren im Gesicht,und sonst nirgends,fragt wohl keiner,wenn du mit m Rettungswagen ankommst-fast tot.Und auch in den Wochen danach,mit nem Katheder im kleinen,blankrasierten Schwänzlein,hats weder nem Arzt,Ärztin oder Krankeschwester interessiert.Also,die blauen Flecken,die ich hatte-hätten ja auch von häusslicher Gewalt stammen können-aber,klar,als Mann gibts sowas ja nicht😐
*********_w_me
13 Beiträge
Ich bin selbst im Rettungsdienst und in der Pflege - am liebsten ist uns die Wahrheit. Die Geschichten wie wer auf ne Glühbirne gefallen ist sodass sie jetzt wo steckt wo sie definitiv nicht hin gehört oder das stundenlange Reiten - dass die Hämatome da net vom Pferdchen kommen, ist uns klar. Behandlung und weiteres Vorgehen ist für alle Beteiligten einfacher wenn mit offenen Karten gespielt wird. Das meiste das im Konsens passiert, ist dann kein Ding.
Offen und ehrlich...
Ist dich nichts bei. Was soll ich denn drum Rum reden?
Meine Freundin hat mich gebissen und jetzt hat sich die Stelle entzündet. Punkt, aus und fertig.
Ich stelle mir das irgendwie SO vor:
"Hallo Arzt! Das hier sind Spuren von Bdsm."
Als Privatpatient erhält man dann z.B. lindernde Heparinsalbe. Als Patient einer konventionellen gesetzlichen Krankenkasse kommt ein jovial-gelangweiltes Lächeln zurück.
*******elle Frau
33.348 Beiträge
Da besorgt man sich halt selber eine Arnika Salbe, fertig.

Ich hatte so ein peinliches Erlebnis mit Softtampon. Ein BD hatte den so tief reingeschoben, dass wir nicht mehr dran kamen, nichts halft.

Gegoogelt und alle möglichen Tricks getestet, dann bin ich zum FA geschlichen.

Der hat mich ausgemeckert, denn auch er bekam das Teil erst nach dem dritten Anlauf raus.

Hätte ich dann noch blaue Flecken gehabt, hätte ich mich noch unwohler gefühlt.
Sicher, es ist mein Sex, geht niemanden etwas an, aber wenn man sich derart offenbahren muss....
*******987 Frau
8.406 Beiträge
Ich hatte heute das Vergnügen. Die Ärztin so "oh, was ist denn da passiert?“ und ich habe nur breit grinsend geantwortet "Ach, ich hatte gestern Spaß mit meinem Freund." worauf sie nur lächelte und meinte "Ah, okay." Thema erledigt. *top*
***dy Paar
358 Beiträge
Oha...
Hab ich schon erlebt.
Hatte meine allererste BDSM-Session und einen oder zwei Tage später einen Frauenarzttermin. Eine Pobacke war komplett blau.
Kaum lag ich auf dem Stuhl, kam auch schon die Frage von der Ärztin, wo ich denn den riesigen Fleck her hätte. Spontan antwortete ich "Ich hatte viel Spaß, hihi". Sie grinste daraufhin auch kurz und das Thema war erledigt...

Allerliebste Grüße...Cindy
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