Die Weitergabe im privaten und familiären Kontext ist gestattet nach DSGVO & BDSG (Neu), da hilft eine Anzeige auch nicht.
Hier sollte man aber doch differenzieren oder entsprechende Urteile abwarten.
Eine geschäftliche Nutzung von WhatsApp, und damit eine Auslesung und Weitergabe der Kontaktdaten, ist nach der neuen DSGVO nach wie vor unzulässig.
Eine ausschließlich private Nutzung ist aber bereits dann nicht mehr gegeben, wenn sich im Telefonbuch des Smartphones auch geschäftliche Kontakte befinden. Ein deutsches Gericht bestätigte erst kürzlich, dass dann eigentlich von allen Kontakten eine schriftliche Erklärung einzuholen wäre, da ihre Telefonnummern an WhatsApp übermittelt werden.
Mir wäre das zu heiß vor allem weil es durch die Nutzung eines anderen Messengers nicht nötig ist.